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Comdirect überträgt Wertpapier an falsche Person im Wert von > 100.000 USD

40 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.270 Beiträge

@dg2210  schrieb:


Hast du eine belastbare Quelle dazu?

 

§ 43 Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 – 6  EStG

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43.html

 

Dazu Jessica die das auch genannt hat:

 

https://opus.bsz-bw.de/hsf/files/1639/Albrecht_Jessica_Diplomarbeit.pdf

 

Die persönlichen Daten des Empfängers werden beim Depotübertrag ja nicht aus Spaß verlangt.

Die werden sicher vor der Einbuchung abgeglichen.

Silver_Wolf
Legende
5.270 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

 

Ein Verschieben von Aktien innerhalb einer Bank zwischen verschiedenen Depots des gleichen Inhabers, wie es geplant war, ist ja aber gerade nicht meldepflichtig. Fraglich ob die entsprechende Prüfung überhaupt zeitnah durchgeführt wird, wenn man die Angaben auf dem Formular für bare Münze nimmt und davon ausgeht dass gar keine Meldung notwendig ist.

 

 


Das hast du wohl falsch gelesen.

Vom Vater zum Sohn ist mit Gläubigerwechsel. Da wegen Erbschaft unentgeltlich muss eine Meldungs ans FA erfolgen.

Da müssen die Empfängerdaten unbedingt geprüft werden.

 

Zwischen eigenen Depots reicht der Vergleich der TID.

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

 

Ein Verschieben von Aktien innerhalb einer Bank zwischen verschiedenen Depots des gleichen Inhabers, wie es geplant war, ist ja aber gerade nicht meldepflichtig. Fraglich ob die entsprechende Prüfung überhaupt zeitnah durchgeführt wird, wenn man die Angaben auf dem Formular für bare Münze nimmt und davon ausgeht dass gar keine Meldung notwendig ist.

 

 


Das hast du wohl falsch gelesen.

Vom Vater zum Sohn ist mit Gläubigerwechsel. Da wegen Erbschaft unentgeltlich muss eine Meldungs ans FA erfolgen.

Da müssen die Empfängerdaten unbedingt geprüft werden.

 

Zwischen eigenen Depots reicht der Vergleich der TID.


Jo stimmt mein Fehler. Dann müsste aber auf jeden Fall die angegebene Steuer ID mit dem Empfängerkonto abgeglichen  werden.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

Klever
Mentor ★★
1.906 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@microsparer  schrieb:

nun mal angenommen, in meinem Depot würde plötzlich eine große Position auftauchen und ich würde die freudestrahlend verkaufen. Von dem Gewinn eröffne ich eine Herrenboutique in Wuppertal. Wie würde es dann weitergehen?


Dazu gibt es Rechtsprechung: "weg ist weg" (Stichwort: Entreicherung) (Es sei denn, dir ist das Unrecht der Tat bewusst). 

Wenn du aber behaupten kannst: "Mein Erbonkel hat letztes Jahr angekuendigt, daß er seine Aktien schrittweise an die Familie verteilen wird und ich dachte, daß das Papier von ihm kommt" dann hast du Glück.


@dg2210 in dem Beispiel von @microsparer liegt ja nun gerade keine Entreicherung vor, da sich zwar kein Geld oder Wertpapiere mehr im Vermögen des Schuldners befinden, aber dafür doch die Herrenboutique in Wuppertal. 

Nur bei einem vollständigen Verbrauch würde Entreicherung vorliegen z.B. Auto gekauft, Unfall mit Totalschaden gebaut. 

microsparer
Experte ★★
475 Beiträge

@Klever  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@microsparer  schrieb:

nun mal angenommen, in meinem Depot würde plötzlich eine große Position auftauchen und ich würde die freudestrahlend verkaufen. Von dem Gewinn eröffne ich eine Herrenboutique in Wuppertal. Wie würde es dann weitergehen?


Dazu gibt es Rechtsprechung: "weg ist weg" (Stichwort: Entreicherung) (Es sei denn, dir ist das Unrecht der Tat bewusst). 

Wenn du aber behaupten kannst: "Mein Erbonkel hat letztes Jahr angekuendigt, daß er seine Aktien schrittweise an die Familie verteilen wird und ich dachte, daß das Papier von ihm kommt" dann hast du Glück.


@dg2210 in dem Beispiel von @microsparer liegt ja nun gerade keine Entreicherung vor, da sich zwar kein Geld oder Wertpapiere mehr im Vermögen des Schuldners befinden, aber dafür doch die Herrenboutique in Wuppertal. 

Nur bei einem vollständigen Verbrauch würde Entreicherung vorliegen z.B. Auto gekauft, Unfall mit Totalschaden gebaut. 


uiui, gehen wir nun mal davon aus, dass ich die Boutique nicht bei der Tochter des Erbonkels gemietet habe, deren Ladenlokal ja schon jahrelang leer stand und welches das arme Mädchen nicht angemessen vermarkten konnte, denn dann würde meine Geschäftsidee besser in die Insolvenz gehen und müsste möglicherweise dem Staatsanwalt nicht irgendwann diesen unglaublichen Zufall erklären müssen - oder vielleicht doch, aber das würden wir ja schon erklären können. 

Aber wenn ich stattdessen meiner Schwester das Geld zur Ablöse der horrenden Belastungen auf ihren alten und mühsam renovierten Bauernhof gegeben hätte, dann wäre ich noch Schuldner, aber ich hätte mich der ungerechtfertigte Bereicherung durch Übertragung entreichert? Ich meine, es ist meine Schwester, das kann ich ja nicht jetzt wieder zurückholen.

 

Und "Entreicherung" ist ein Wort, das ich tatsächlich neu gelernt habe. Spannend 🙂

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Klever  schrieb:


@dg2210 in dem Beispiel von @microsparer liegt ja nun gerade keine Entreicherung vor, da sich zwar kein Geld oder Wertpapiere mehr im Vermögen des Schuldners befinden, aber dafür doch die Herrenboutique in Wuppertal. 

Nur bei einem vollständigen Verbrauch würde Entreicherung vorliegen z.B. Auto gekauft, Unfall mit Totalschaden gebaut. 


Warst du in letzter Zeit einmal in der Wuppertaler Innenstadt? Eine Herrenboutique dort zu eröffnen ist wie ein Totalschaden am Auto.

 

Siehe auch: https://wuppertal-total.de/stadtleben/kampf-gegen-leerstand-herausforderungen-fuer-den-einzelhandel-...

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@dg2210  schrieb:


Hast du eine belastbare Quelle dazu?

 

§ 43 Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 – 6  EStG

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43.html

 

 


Nein. Das ist das Einkommensteuergesetz, das enthält keinerlei Regelungen zu den von Banken durchzuführenden Prüfungen bei Depotüberträgen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Ordercap1
Autor ★★★
73 Beiträge

Hallo @HSG 

 

da die Diskussion nicht in die Richtung läuft, die Dir weiterhelfen, habe ich einen Tip für Dich.

 

Dazu hallte deine Zugangsdaten bereits und rufe die Kundenhotline des Beschwerdemanagment an. Dass ist die Standartrufnummer nur am Ende 05 statt 00.

 

Hier schildere bitte Deinen Fall noch einmal eindringlich. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Anruf wenn Du alles erklärst sicher weiterhelfen wird und der die Mitarbeiter das genauer prüfen können. Lass Dich nicht abwimmeln und erkläre denen dass es um Werte um die 100 K sind.

 

Mir hat es tatsächlich mal geholfen, da die Mitarbeiter sehr gut geschult sind.

 

Inkognito
Experte ★
294 Beiträge

@Ordercap1  schrieb:

Hallo @HSG 

 

da die Diskussion nicht in die Richtung läuft, die Dir weiterhelfen, habe ich einen Tip für Dich.

 

Dazu hallte deine Zugangsdaten bereits und rufe die Kundenhotline des Beschwerdemanagment an. Dass ist die Standartrufnummer nur am Ende 05 statt 00.

 

Hier schildere bitte Deinen Fall noch einmal eindringlich. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Anruf wenn Du alles erklärst sicher weiterhelfen wird und der die Mitarbeiter das genauer prüfen können. Lass Dich nicht abwimmeln und erkläre denen dass es um Werte um die 100 K sind.

 

Mir hat es tatsächlich mal geholfen, da die Mitarbeiter sehr gut geschult sind.

 


Die 05 war/ist die offizielle First- Nummer. Notwendig ist die aber nicht.

Das Routing erfolgt standardmässig über die 00 und die Priorisierung erfolgt erst durch Eingabe der persönlichen Zugangsdaten.

Wer keinen First- Status hat, bleibt in der Standardschleife des Kundenservice.

 

Mit dem Beschwerdemanagement hat das überhaupt nichts zu tun.

 

 

microsparer
Experte ★★
475 Beiträge

@Ordercap1  schrieb:

Hallo @HSG 

 

da die Diskussion nicht in die Richtung läuft, die Dir weiterhelfen, habe ich einen Tip für Dich.

 

(...)

 

Hier schildere bitte Deinen Fall noch einmal eindringlich. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Anruf wenn Du alles erklärst sicher weiterhelfen wird und der die Mitarbeiter das genauer prüfen können. Lass Dich nicht abwimmeln und erkläre denen dass es um Werte um die 100 K sind.

 


 

Ach naja, die "Richtung der Diskussion" zeigt ja durchaus, dass es keine einfache Lösung geben kann. Also kein "oh, dann buchen wir das mal eben zurück, kein Problem". Ich denke, dass der Threadopener durchaus mal flott die Suchmaschinen bedient hat und ihm relativ schnell klar geworden sein dürfte, dass es keine schnelle Lösung geben kann so nach dem Motto "ich hab mich vertan, bucht das mal eben zurück". Die "Richtung der Diskussion" zeigt sogar Möglichkeiten auf, warum die Aktien und ihr Wert möglicherweise "komplett legal" einfach weg sein könnten. In einem solchen Fall würde ich vermutlich auch nach Möglichkeiten suchen, eine Art Verfahrensfehler zu finden. Ob 5K oder 100K sind da eigentlich egal.