am 18.07.2025 09:58
Hallo Zusammen,
im Glauben bei der Fleurop AG einen Blumenstrauß im Wert von knapp 50 € gekauft und bezahlt zu haben, werde ich heute früh mit einer Belastung der VISA-Kreditkarte in Höhe von 1.017,89 „begrüßt“.
Die Nachfrage bei Fleurop hat ergeben, dass sich in letzter Zeit die Betrugsfälle über Fakeshops häufen…es ist dort keine Bestellung eingegangen.
Ein Anruf bei der comdirect hat ergeben, dass durch meine TAN-Authorisierung der Zahlung (ja, habe ich gemacht und dabei nicht auf Empfänger und auch nicht auf die Höhe des Betrages geachtet - scheinbar mittlerweile blind geworden auf diesen routinierten Prozess) der Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage vom Fakeshop-Verkäufer abgerufen werden kann. Erst danach kann ich dieser Buchung widersprechen, mit wenig Aussicht auf Rückerstattung.
Die Strafanzeige ist bereits gestellt und die Kreditkarte auch gesperrt.
Ist es tatsächlich korrekt, dass eine noch offene Buchung nicht „eingefroren“ werden kann und innerhalb von 10 Tagen ausgelöst werden muss, obwohl ein nachweislicher Betrugsfall vorliegt? z. B. hier einzusehen:
Danke für Rückmeldung.
am 18.07.2025 10:54
Du schreibst dass du grob fahrlässig gehandelt hast eine Zahlung ausgelöst zu haben ohne den Empfänger oder den Betrag zu prüfen. Das ist Mutig von dir - Respekt.
Ich selbst halte die direkte Zahlung per Visa-Nummer im Internet für suboptimal weil man diversen (auch Betrüger) seine Visanummer und die Prüfnummer "übergib". Ich vermute deine Visa incl. Prüfnummer ist nun "verbrannt" und du solltest Konsequenzen überlegen.
Ich habe auch eine Visakarte einer anderen Bank habe mich aber absichtlich dafür entschieden mich in mein Visakartenkonto incl. 2 Faktor einloggen zu müssen um auch kleinste Zahlungen freizugeben. Dies erzeugt ein deutlich größerer Aufwand für mich und erzieht mich dadurch zusätzlich Aufmerksam zu sein (Kundennummer, Passwort, 2 Faktor anfordern und Eingeben, erst dann wird der Betrag groß angezeigt und per Click freigegeben.
Meine Visa herausgebende Bank hat natürlich auch ein App, jedoch kenne ich meine Schwächen, oftmals zu schnell zu klicken, und erschwere mir selbst Online zu zahlen 🙂
am 18.07.2025 10:54
Hallo und herzlich willkommen!
In dem Moment in dem Du die Zahlung mittels TAN freigibst (nachdem Du damit bestätigst, Dich vom korrekten Inhalt -> Empfänger und Höhe überzeugt zu haben... ...und deswegen macht man das ja so) ist die Zahlung gegenüber dem Zahlungsanforderer garantiert.
Alles Weitere geht tatsächlich nur im Nachgang.
Gruß Crazyalex
am 18.07.2025 12:38
Hallo @Alemil,
was für eine unschöne Geschichte.
Es ist tatsächlich so, dass eine Transaktion, die erfolgreich autorisiert wurde, nicht mehr gestoppt werden kann. Was die Reklamation des Umsatzes betrifft: Du hast schon mal den richtigen Schritt gemacht und Anzeige bei der Polizei erstattet. Was am Ende dabei herauskommt, können wir leider nicht sagen. Das hängt von den Ermittlungsmöglichkeiten, - bemühungen, und dem -erfolg ab. Da du jedoch die Transaktion über eine TAN-Freigabe selbst autorisiert hast, wird einer Reklamation bei uns direkt eher nicht stattgegeben werden. Tut mir leid.
VG
Christoph
am 18.07.2025 13:05
Hallo,
ich wollte mich auch gar nicht von meiner Schuld freimachen - keine Ahnung was mich gestern da „geritten“ hat, dass ich so unaufmerksam war.
Zwischenzeitlich konnte ich den Händler ausfindig machen (die Polizei ist da wenig behilflich, weil nicht erreichbar), bei dem ich gestern sozusagen unwissentlich für einen anderen eingekauft und bezahlt habe…mal sehen, wie es da jetzt weitergeht.
Danke auf alle Fälle für die Rückmeldungen, die belehrenden und aufmunternden Worte.
Allen ein schönes Wochenende.
Alex.
am 19.07.2025 11:42
@Alemil schrieb:
Zwischenzeitlich konnte ich den Händler ausfindig machen (...), bei dem ich gestern sozusagen unwissentlich für einen anderen eingekauft und bezahlt habe…mal sehen, wie es da jetzt weitergeht.
Das verstehe ich nicht. Oben klang es noch so, als hätte dich ein nachgemachter Fleurop-Shop über den Tisch gezogen. Nun sprichst du von einem Dritten und einem anderen Händler.
am 19.07.2025 13:56
Da es anscheinend nicht möglich ist, die durch TAN freigegebene Zahlung bei Comdirect oder Visa noch aufhalten zu lassen, habe ich mir zwei Optionen überlegt, die ich hier zur Diskussion stelle:
1) Vorläufigen (einstweiligen) Rechtsschutz vor Gericht erwirken.
Ob das möglich wäre und ob das noch rechtzeitig erfolgen würde - keine Ahnung.
2) Das Konto kündigen (auflösen), so dass faktisch keine Abbuchung erfolgen kann.
Ob das möglich wäre oder ob die Kündigung (Auflösung) erst nach der Abbuchung ausgeführt würde - keine Ahnung.
Sinn ist jeweils, die Abbuchung unter allen Umständen zu verhindern, damit man nicht seinem Geld hinterherlaufen muss.
Das Geld auf dem Rechtsweg von einem "Fakeshop" zurückzuerhalten, wäre wohl ziemlich aussichtslos, weil nicht greifbar.
Besser wäre hingegen eine Situation, bei der man selbst auf Zahlung verklagt würde. Ein "Fakeshop" würde das aber nicht tun.
Grüße
Klever
am 19.07.2025 14:10
@Alemil Schau dir das mal an:
https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/
am 19.07.2025 15:24
@__dpk schrieb:@Alemil Schau dir das mal an:
https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/
Dort gibt es u.a. den Punkt "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten".
@Alemil müsste ja Blumen für rund 1000 € geliefert bekommen.
am 19.07.2025 23:30
@__dpk schrieb:@Alemil Schau dir das mal an:
https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/
So wie ich diesen Text verstehe, geht es dabei nur um nicht elektronisch vom Karteninhaber authorisierte Belastungen.