am 08.01.2026 11:22
Hi,
ich habe gestern eine Überweisung auf mein Konto in der EU vorgenommen und hierfür das Limit vorher erhöht.
Seit einem Tag hängt die Überweisung nun fest in grau unter „Offene Umsätze“ mit Vermerk „unbekannt“. Sie lässt sich auch nicht anklicken.
Weiß jemand, woran das liegen kann und wie sich das in Zukunft vermeiden lässt? Es hat mich auch niemand kontaktiert.
Viele Grüße
Robin
08.01.2026 16:20 - bearbeitet 08.01.2026 16:20
@Robi.n schrieb:
ich habe gestern eine Überweisung auf mein Konto in der EU vorgenommen und hierfür das Limit vorher erhöht.
Seit einem Tag hängt die Überweisung nun fest in grau unter „Offene Umsätze“ mit Vermerk „unbekannt“. Sie lässt sich auch nicht anklicken.
Hast du an genau diesen Empfänger + Zielbank in der Vergangenheit schon einmal überwiesen ?
Funktionieren Überweisungen an andere Empfänger oder sind alle ausgehenden Überweisungen blockiert ?
am 09.01.2026 12:43
Hallo @Robi.n,
hängt die Überweisung immer noch?
Falls ja, müsstest du dich bitte an den Service wenden, denn um Genaueres sagen zu können, müssten wir einen Blick in dein Kundenkonten werfen. Das dürfen wir aus Datenschutzgründen von hier aus nicht. Tut mir leid.
VG
Christoph
09.01.2026 13:36 - bearbeitet 09.01.2026 13:40
@Robi.n schrieb:Weiß jemand, woran das liegen kann...
Ich vermute eine Geldwäscheprüfung.
Die Kombination Limiterhöhung + Auslandsüberweisung (oder auch nur die Auslandsüberweisung alleine) könnte dann hier der Auslöser sein.
Wenn das der Fall sein sollte, ist es auch normal, dass du erstmal nicht kontaktiert wirst.
BaFin - Überweisungen & Lastschriften - Wie lange darf eine Überweisung dauern?
am 09.01.2026 14:21
Gibt es eigentlich irgendeine offizielle Regelung, die bei einer (ich nenne es mal so:) anlasslosen Geldwäscheüberprüfung die vorgeschriebene Höchstdauer von einem Bankarbeitstag bei elektronisch eingereichten SEPA-Überweisungen aufhebt?
Das "anlasslos" bezieht sich auf den Punkt, dass es sich um einen unbaren Vorgang mit scheinbar dem gleichen Empfänger wie Überweiser handelt - und insofern gut nachvollziehbar (im doppelten Sinn) ist.
Gruß Crazyalex
am 09.01.2026 14:43
Oben verlinkte Seite meint hierzu:
Grundsätzlich müssen die gesetzlich vorgegebenen Überweisungslaufzeiten eingehalten werden. In Ausnahmefällen können jedoch Rückfragen oder Prüfungen erforderlich sein, die eine sofortige Verarbeitung der Überweisung verhindern. Dies kann beispielsweise bei Unklarheiten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beauftragung oder Herkunft des Überweisungsauftrags der Fall sein.
Inwieweit bei solchen "Ausnahmefällen" dann eine aktive Information des Kunden notwendig ist...? Fragen über Fragen.
Da der telefonische Kundenservice meist eh nix weiß oder sagen kann/darf und die schriftliche Klärung zu lange dauert, hätte ich bei Verzögerungen - ohne Rückfragen der Bank - kein Problem damit, das direkt an die BaFin zu melden.
am 09.01.2026 15:07
Damit kommen wir im Prinzip direkt zur nächsten Frage: Wie ist der "Ausnahmefall" definiert?
-> Wenn ich einen Betrag x von einem Konto A von mir auf ein anderes Konto B von mir überweise, ist das allein sicherlich noch nicht der "Ausnahmefall"... Insbesondere wenn ich mich online mittels 2FA autorisiert habe. Das ist, mit Verlaub, eher einer der "Standardfälle".
Gruß Crazyalex