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Clearstream-Gebühren bei Wertpapierkauf

Moni_Ca
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

bei meinem letzten Wertpapierkauf wurde ich negativ überrascht, dass Clearstream-Gebühren in Höhe von 2,90 Euro berechnet wurden.
Bei anderen Brokern, bei denen ich ebenfalls Depots verwalte, sind mir solche Gebühren bisher nicht in Rechnung gestellt worden.

Kann mir jemand erklären, warum werden bei Comdirect diese Gebühren an die Kunden weitergegeben? Wann fallen diese Gebühren an?
Gibt es eine Liste der betroffenen Wertpapiere, Börsenplätze oder andere Kriterien, anhand derer ich dies im Voraus nachvollziehen kann?

 

Liebe Grüße,

Monica

52 ANTWORTEN

Moni_Ca
Autor ★
4 Beiträge

Es geht mir genauso. 😥 Ich fühle mich veräppelt und vermisse die Onvista Bank. Ich schaue mich gerade um, um eine Alternative zu finden. 

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Marvin67,

 

ich kann verstehe, dass Servicegebühren bei Kunden nicht gerne gesehen sind. Aber: 

 

1) Es hat ein Lagerstellenwechsel zwischen onvista und Commerzbank/comdirect stattgefunden. Daher auch die Gebühr. onvista ist ja historisch gesehen ein eigenständiges Unternehmen gewesen und erst später von comdirect übernommen und dann mit der Übernahme der Commerzbank Teil des Konzerns geworden. Das heißt aber nicht, dass die Verwahrung ab sofort vereinheitlicht. Beide Marken haben weiterhin eine eigene Wertpapierabwicklung und eigene Bestände bei Clearstream. Daher ist die Gebühr durchaus gerechtfertigt. 

 

2) Es ist den onvista-Kunden ein Angebot gemacht worden. Dies hast du augenscheinlich angenommen - und zwar freiwillig. Kein Kunde ist gezwungen worden, sein Depot zu uns zu übertragen. 

 

3) Durch den (freiwilligen) Wechsel zu comdirect, gilt nun auch das comdirect Preis-Leistungsverzeichnis (PLV), das du im Übrigen im Vorfeld akzeptiert hast. Anderenfalls wäre kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. 

 

4) In diesem PLV ist die Clearstream-Gebühr klar und deutlich lesbar aufgeführt - und auch nicht klein als Fußnote, sondern in normaler Schriftgröße - nachzulesen unter C. I "Preise für den Kauf und Verlauf von Wertpapieren" (S. 9) Dort wird die Clearstream-Pauschale konkret mit 2,90€ angeben. Daher ist deine Behauptung, wir würden diese Gebühr nicht angeben und auch keinen Nachweis darüber liefern, schlicht und einfach falsch. 

 

Nochmal: Der Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen bringt in der Regel auch eine Umstellung hinsichtlich Abläufe und Gebühren mit sich. Das kann im Einzelfall irritierend sein. Aber bei aller Irritation, sollte man eine Diskussion fair und konstruktiv führen und dem Gegenüber nicht einfach mal soeben Arglist und Betrug vorwerfen. Beide Vorwürfen sind nach aktuellem Kenntnisstand in deinem Fall nicht zutreffend und somit unwahre Tatsachenbehauptungen. Folglich verstößt du gegen unsere Nutzungsbedingungen. Hernach muss ich dir leider eine erste Verwarnung aussprechen. 

 

Versteh mich nicht falsch: Man kann gerne seinen Unmut bei uns im Forum äußern und wenn du dich umschaust, dann wirst zu zugeben, dass wir dies akzeptieren und wenn möglich auch darauf eingehen. Aber du wirfst uns hier ungesetzliche Verhaltensweisen vor. Und damit verlässt du leider den konstruktiven Diskurs. 

 

@Moni_Ca 

 

Ich fühle mich veräppelt und vermisse die Onvista Bank. 

Das liegt eben darin begründet, dass wir eine andere Gebührenordnung und andere Abläufe haben. Aber es steht dir natürlich frei, einen anderen Anbieter zu suchen. 

 

VG

Christoph

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

 

4) In diesem PLV ist die Clearstream-Gebühr klar und deutlich lesbar aufgeführt - und auch nicht klein als Fußnote, sondern in normaler Schriftgröße - nachzulesen unter C. I "Preise für den Kauf und Verlauf von Wertpapieren" (S. 9) Dort wird die Clearstream-Pauschale konkret mit 2,90€ angeben. Daher ist deine Behauptung, wir würden diese Gebühr nicht angeben und auch keinen Nachweis darüber liefern, schlicht und einfach falsch. 

 

VG

Christoph


Hallo  @SMT_Chris 

 

Ich kann ja verstehen daß du die Bank hier verteidigst. In den meisten Punkten hast du ja Recht.

 

Aber die Aussage daß die Comdirect keinen Nachweis über diese Kosten liefert ist doch korrekt.

Das kann sie ja auch gar nicht.

 

Da kaufen 100 Kunden am Tag die gleiche Aktie. Die Einbuchung der gesamten Menge bei CBL kostet dann 5 Euro. Oder mit Rabatt noch weniger. Dieser Posten steht dann auf der langen Rechnung von CBL. Das kann man doch gar nicht pro Kunde aufschlüsseln.

 

Klever
Mentor ★★
1.909 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:


Hallo  @SMT_Chris 

 

Ich kann ja verstehen daß du die Bank hier verteidigst. In den meisten Punkten hast du ja Recht.


Nö, hat er ( @SMT_Chris )  nicht. Jedenfalls nicht in seinem wichtigsten Punkt. Dazu gleich. 

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Aber die Aussage daß die Comdirect keinen Nachweis über diese Kosten liefert ist doch korrekt.


Sehr richtig! Genau das tut Comdirect nicht! 

 

@SMT_Chris da Du ja in Deinem Beitrag Gesetzesnormen angeführt hast, habe ich hier auch noch einen § für Dich: 

§ 259 BGB 

 

Wie wäre es denn mal, wenn Comdirect endlich, d.h. wie schon häufig gefordert, Rechnungslegung betreiben würde und damit Nachweise vorlegen würde? Oder kann das Comdirect tatsächlich nicht, weil diese - jedenfalls nicht in der dafür erforderlichen Höhe - gar nicht existieren, wie @Silver_Wolf vermutet?

 

Grüße

Klever

Klever
Mentor ★★
1.909 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

 

 

4) In diesem PLV ist die Clearstream-Gebühr klar und deutlich lesbar aufgeführt - und auch nicht klein als Fußnote, sondern in normaler Schriftgröße - nachzulesen unter C. I "Preise für den Kauf und Verlauf von Wertpapieren" (S. 9) Dort wird die Clearstream-Pauschale konkret mit 2,90€ angeben. Daher ist deine Behauptung, wir würden diese Gebühr nicht angeben und auch keinen Nachweis darüber liefern, schlicht und einfach falsch. 


Hallo Christoph @SMT_Chris ,

 

ich denke hier liegst Du falsch. Der von Dir angeführte Passus im PLV bezieht sich auf den Handel (Kauf/Verkauf) mit Wertpapieren. Dabei können 2,90 € als Clearstreamgebühr (Pauschale) anfallen. 

Es ging in den letzten Beiträgen aber um Depotübertragungen zu Comdirect oder ausgehend und insbesondere um Übertragungen von Onvista zu Comdirect. 

Bei Depotübertragungen fallen bei Comdirect ebenfalls Clearstreamgebühren an. Deren Höhe wird m.E. aber im PLV nicht genannt. - Falls doch, bitte den entsprechenden Passus zitieren. 

 

 

Edit: 

Ergänzung: @SMT_Chris Du beziehst Dich ja selber auf Depotübertragungen:

 


@SMT_Chris  schrieb:

1) Es hat ein Lagerstellenwechsel zwischen onvista und Commerzbank/comdirect stattgefunden. Daher auch die Gebühr. onvista ist ja historisch gesehen ein eigenständiges Unternehmen gewesen und erst später von comdirect übernommen und dann mit der Übernahme der Commerzbank Teil des Konzerns geworden. Das heißt aber nicht, dass die Verwahrung ab sofort vereinheitlicht. Beide Marken haben weiterhin eine eigene Wertpapierabwicklung und eigene Bestände bei Clearstream. Daher ist die Gebühr durchaus gerechtfertigt. 


Ebenso bei 2) und 3) 

Dein Punkt 4) passt aber m.E. nicht als Antwort auf 1) bis 3), da Du wie gesagt einen Passus aus dem PLV heranziehst, der sich gar nicht auf Depotübertragungen bezieht, sondern auf den Handel mit Wertpapieren. 

 

Grüße

Klever

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@Klever 

Als nächstes dürfte eine Argumentation folgen bei der die internen Prozesse der Bank eine differenzierter Vorgehensweise nicht erlauben und dies damit automatisch und in allergrößter Selbstverständlichkeit einfach zu Lasten des Kundens fällt.

 

Und das ist dann spätestens der Punkt an dem es mich aufregt.

 

...aber eigentlich ja schon viel früher - mann muss es ja nur mit den Wettbewerbern vergleichen.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Marvin67
Autor ★
6 Beiträge

Hallo SMT_Chris,

 

in Ergänzung zum sehr passenden Beitrag von "Klever" möchte ich dazu anmerken: Ich habe mich lediglich auf die Lagerstellen-Gebühr bezogen, die Clearstream angeblich erhebt, was Sie in Ihrem Punkt 1 auch tun. Danach beziehen Sie sich in Punkt 4 allerdings auf die Clearstream-Gebühr bei Käufen und Verkäufen. Die Lagerstellen-Gebühr ist unter der betreffenden Fußnote nicht mit dem Betrag genannt (der im Übrigen nicht 2,90 Euro beträgt, sondern 2,38 Euro, was es aber nicht besser macht), zudem ist da nur die Rede von eventuell anfallenden Gebühren. Im Preisverzeichnis steht hinter "Übertragung von Wertpapieren zugunsten/zulasten des Depots" das Wort "kostenlos" mit einer hochgestellten 2. Den Text zur Ziffer muss man ein bisschen suchen, weil er - vielleicht nicht kleingedruckt, aber in schwer lesbarer hellgrauer Schrift - auf der nächsten Seite steht. Dort heißt es dann "Evtl. anfallende Fremdspesen werden an den Depotinhaber weitergeleitet." Das ist nachweislich so. Mein diesbzgl. Kommentar war also keinesfalls "schlicht und einfach falsch", außerdem sachlich formuliert. Die Begriffe "Arglist" und "Betrug" habe ich nur aus Ihrem Post aufgegriffen, die habe nicht ich in den Diskurs eingebracht. Und es ist zutreffend, dass die Comdirect mir den Nachweis verweigert, dass Clearstream diese Kosten tatsächlich erhebt. Außerdem entspricht es ebenfalls den Tatsachen, dass mir diese angeblichen Lagerstellen-Gebühren noch bei keiner anderen Bank untergekommen sind. Das scheint auch bei den anderen Mitgliedern dieser Community so zu sein, die an diesem Austausch teilnehmen. Aber Sie können mir gerne einen weiteren Verweis erteilen oder mich sperren. Wenn jemand Kritik äußert, ist es doch schön, diese Möglichkeit zu haben.

 

MfG

M.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Moni_Ca, @Marvin67 @Arnado@Silver_Wolf und alle anderen onvista-Wechsler

 

hinsichtlich einer Reklamation der Gebühren für den Lagerstellenwechsel, meldet euch bitte einmal über das Kontaktformular aus dem persönlichen Bereich heraus. Vll. lässt sich da etwas machen ;). 

 

VG

Christoph

Marvin67
Autor ★
6 Beiträge

Hallo SMT_Chris,

 

auf dem Wege habe ich bereits vergeblich nach dem Nachweis für die Lagerstellengebühren gefragt. Aber ich versuche es nochmal, vielen Dank für den Vorschlag.

 

VG

M.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

Hallo @Moni_Ca, @Marvin67@Arnado@Silver_Wolf und alle anderen onvista-Wechsler

 

hinsichtlich einer Reklamation der Gebühren für den Lagerstellenwechsel, meldet euch bitte einmal über das Kontaktformular aus dem persönlichen Bereich heraus. Vll. lässt sich da etwas machen ;). 

 

VG

Christoph


Was sollte sich da machen lassen, etwa Kulanz?

Mich wird das nun wenig betreffen.

Aber wenn jemand 50 Positionen übertragen lässt die bei CBL liegen dann ist das schon Geld.

 

Mich würde eher intressieren warum da unterschiedliche Preise aufgerufen werden.

Die Tatsache daß diese angeblichen Kosten frei erfunden und vollkommen überhöht sind will ich gar nicht weiter diskutieren.   😞

 

Bei einem Kauf werden 2,90 EUR Clearstream berechnet.

Bei einem Übertrag jedoch 2,38 EUR, richtig?

Dabei ist die Buchung bei CBL doch der gleiche Vorgang.