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am 16.03.2017 22:41
Ich hatte bis Anfang diesen Jahres das Papier mit der WKN 985301 (BP Prudhoe Bay Royalty Trust) in meinem Depot. Das ist quasi eine Beteiligung an einem Ölfeld und schwankt entsprechend stark.
Sowohl im .comdirect-Informer als auch in meiner Depotübersicht ist/war das Papier als Aktie geführt. In Wirklichkeit ist es das aber nicht, vielmehr handelt es sich um eine Art Genussschein.
Dies bedeutet zum einen für deutsche Anleger, dass Gewinne/Verluste nicht mit anderen Aktiengewinnen/verlusten verrechnet werden, sondern im "Sonstiges"-Topf landen; zum anderen führt es dazu, dass die US-Quellensteuer nicht angerechnet wird. Für Ausschüttungen aus diesen Papiern zahlt man 30% (statt 15% wie bei echten Aktien) US-Quellensteuer und zusätzlich 25% Kapitalertragsteuer + Soli + Kirchensteuer.
Dies betrifft nicht nur die Prudhoe Bay, sondern auch viele US-"Aktien", hinter denen ein "Master Limited Partnership" steht. Leider zeigt der Informer dies nicht an, ein guter Hinweis auf eine MLP-Struktur ist das Wort "Partners" oder "LP" in der Unternehmensbezeichung, z.B. bei Phillips 66 Partners (WKN A1W27H) oder
bei Cedar Fair, einen Freizeitparkbetreiber (WKN 876729)
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 17.03.2017 08:44
Hallo @dg2210,
ein weiteres, noch viel besseres Indiz für das Problem ist, wenn das Wort "Units" in der Gattungsbezeichnung vorkommt. Es gibt allerdings auch Units, die vollkommen steuerfrei sind, zum Beispiel die WKN A12GT0 (Burger King = Restaurant Brands Units). Die Dividendenausschüttungen dieses Wertpapiers unterlegen weder dem amerikanischem Steuerabzug, noch muss man deutsche Abgeltungssteuer bezahlen. Spektakulär.
Ein anderes Beispiel ist Blackstone mit der WKN A0MSM5.
Fazit: Immer genau auf die Gattungsbezeichnung achten!
Viele Grüsse aus einem sonnigen München
nmh
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am 17.03.2017 13:27
Hallo @dg2210,
es gibt gewisse "Besonderheiten", die im Informer nicht dargestellt werden (können). Genussscheine werden beispielsweise immer als Aktie dargestellt. Bei der genannten Gattung handelt es sich streng genommen um einen sogenannten "Royalty Trust". Da auch dieser "aktienähnlich" ist, weisen wir im Informer "Aktie" aus. Das ist nichts Untypisches, andere Anbieter (z. B. Börse Stuttgart) gehen analog vor.
Viele Grüße, Martina
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am 18.03.2017 09:59
Danke zu den hier gegebenen nützlichen Hinweisen u.a. zu Genußscheinen.
Frage: Wie ist es mit den Genußscheinen der Schweizer ROCHE HOLDING, WKN: 855167, bestellt? Kann man mit deren Gewinne/Verluste ganz normale Aktien-Gewinne/Verluste verrechnen?
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am 20.03.2017 10:39
Hallo aalkasten,
Genussscheine werden über den Verlustverrechnungstopf "Sonstige" verrechnet. Es gilt hier die Regelung, dass Aktiengewinne auch mit sonstigen Verlusten verrechnet werden können. Sonstige Gewinne können jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.
Viele Grüße, Mario
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am 20.03.2017 12:46
Ich kann die Antwort von @ehemaliger Nutzer bestätigen.
Bei Roche gibt's als Alternative die
Die werden über den Aktientopf gewinn-/verlustmäßig abgerechnet.
Ähnliches Spiel bei Schindlers Liften (kleines Wortspiel):
Schindler Inhaber-Partizipationsscheine
Die Dividende ist bei beiden gleich hoch.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 22.07.2017 21:49
Hallo @nmh,
der Post ist jetzt zwar schon ein paar Monate alt, aber kannst du noch einmal den Punkt mit der Steuerfreiheit erläutern?
Z.B. die Beispiele Burger King oder Blackstone. Wie muss ich das verstehen?
Danke schon einmal im voraus!
LG JohnieWalker
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am 23.07.2017 11:58
Hallo @JohnieWalker,
bei den Units von Blackstone (WKN: A0MSM5) und bei den Units von Restaurant Brands (= Burger King, WKN: A12GT0) ist die Dividende zumindest teilweise steuerfrei. Die Ausschüttung reduziert auch nicht die Anschaffungskosten.
Beispiel 1: WKN A12GT0, Ausschüttung am 10.07.2017: USD 0,19 pro Stück, dieser Betrag wird zu 1,1396 in Euro umgerechnet und dann ohne steuerlichen Abzug dem Konto gutgeschrieben. Es gibt weder amerikanische Quellensteuer, noch deutsche Abgeltungssteuer. Die Dividende ist also vollkommen steuerfrei.
Beispiel 2: WKN A0MSM5, Ausschüttung am 10.05.2017: USD 0,87 pro Stück, US-Quellensteuer lediglich USD 0,018 pro Stück; die Dividende unterliegt danach allerdings der normalen deutschen Abgeltungssteuer.
Warum das so ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Aber erkennbar ist es an dem Begriff "Units" in der Gattungsbezeichnung.
Achtung: Dies gilt nicht für die Aktien von Rest. Brands (WKN: A12GMA, Dividende ebenfalls USD 0,19 pro Stück), sondern nur für die Units (WKN: A12GT0).
Alle drei genannten Papiere zahlen die Dividenden vierteljährlich, so wie es bei US-Aktien üblich ist.
Frage beantwortet?
Viele Grüße aus München
nmh
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am 23.07.2017 17:08
Ja, danke dir @nmh!
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am 12.02.2018 14:50
@ehemaliger Nutzer und Kollegen
so, mein Lehrgeld hinsichtlich einer doppelten und (!) hohen Steuerzahlung habe ich gezahlt. Noch mal ein weiterer Punkt, den es bei der künftigen Aktienauswahl zu beachten gilt. Kein Wunder, dass sich Gelder auf Tagesgeldkonten statt in Aktiendepots ansammeln. Auf jeden Fall danke für die gute Erklärung. Die Texte habe ich mir abgespeichert.
Dass das allerdings vom Broker (bei einer anderen Direktbank ist das leider auch so) nicht eindeutig gekennzeichnet wird, kann ich nicht gutheißen. Da ist es auch nur eine Ausrede zu sagen, dass das auf der x-Börse und auf der y-Börse auch so gehandhabt wird. Schließlich verfügt doch der/die Broker über alle Informationen, um auch die Steuer (hoffentlich korrekt) abzuziehen.
Gruß
zwiebelstein

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