Schenken und Vererben von Wertpapieren an AusländerBei Schenkung oder
Erbe von Aktien fällt nach deutschem Recht keine Besteuerung der
Kursgewinne an. Eine Besteuerung fällt ggf. erst bei Verkauf oder
Übertragung durch den Empfänger/Erwerber an.Wie i...