am 10.10.2017 14:45
@TutsichGut: ja, und ich werde immer reicher, reicher, REICHER durch die Gebühren, die Ihr an meinen Broker (comdirect) bezahlt. Har har har (diabolisches Lachen).
nmh
am 23.12.2017 19:54
Nun ja, eine Gebühr dann zu nehmen für nichts????
Passt wohl zu Bankern.
Also schlicht keine Namensaktien kaufen habe ich aus diesen Nachrichtenverlauf gelernt. Und dafür dann auch danke.
Wollte was im Sparplan besparen, aber dann such ich mir andere Titel, einen Broker der nach Wiederspruch auch keine Gebühr mehr nimmt oder bleib bei Fonds.
Schon albern das Ganze
am 24.12.2017 01:28
Wenn man solch einen Einspruch gegen das Eintragen ins Aktienregister erhebt, wer ist denn dann letztlich der eingetragene Eigentümer? Meines Wissens muss es ja immer für jede Aktie genau einen geben. Übernimmt die comdirect dann formal das Eigentum? Und widerspricht solch eine Einspruchsmöglichkeit nicht dem eigentlichen Sinn von Namensaktien?
Viele Grüße
Weinlese
am 27.12.2017 08:39
Hallo @Weinlese,
ein Widerspruch führt dazu, dass die Depotbank als Treuhänder in das Aktionärsbuch eingetragen wird. Außerdem ist dann eine Teilnahme an der HV nur über Gästekarten möglich und die Ausübung des Stimmrechts ist nicht möglich.
Viele Grüße, Mario
am 13.03.2019 20:50
Ich bringe das Thema nochmals in Erinnerung.
Ich habe heute den Service angerufen und wollte wissen, ob Orders an der Börse Frankfurt am 18.03. (Tag der Aktie) absolut kostenlos sind , auch hinsichtlich Gebühren für Namensaktien.
Die Mitarbeiterin musste mehrmals selber nachfragen, um auf alles eine Antwort zu geben. So ganz klar konnte sie das nicht.
Sie konnte nur bestätigen, dass man bei Namensaktien zwar Widerspruch gegen den Eintrag einlegen kann, die Gebühr aber weiterhin erhoben wird.
Sie konnte aber selbst keinen Sinn dafür nennen.
Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung??
Ich kenne das von einer anderen Bank anders. Wenn man dem Eintrag schriftlich widerspricht, wird keine Gebühr für künftige Käufe erhoben. Das macht doch Sinn.
Aktien werden als Inhaber- oder Namensaktien gehandelt. Bei Namensaktien wird der Inhaber den Unternehmen persönlich bekannt gemacht. Erscheint der Inhaber nicht im Orderbuch, werden die Aktien der Bank zugeschrieben.
Bei der Einladung zur HV könnte es eventuell Schwierigkeiten geben. Alle sonstige Rechte bleiben erhalten.
04.09.2019 19:35 - bearbeitet 04.09.2019 19:37
04.09.2019 19:35 - bearbeitet 04.09.2019 19:37
@hvd schrieb:Aktien werden als Inhaber- oder Namensaktien gehandelt. Bei Namensaktien wird der Inhaber den Unternehmen persönlich bekannt gemacht. Erscheint der Inhaber nicht im Orderbuch, werden die Aktien der Bank zugeschrieben.
Bei der Einladung zur HV könnte es eventuell Schwierigkeiten geben. Alle sonstige Rechte bleiben erhalten.
Ist zwar ein älterer Post, aber nichtsdestotrotz interessant und aktuell. Bei der HV wird es nicht nur Schwierigkeiten geben, du bist einfach nicht zugelassen. Außer über einen Gästepass, aber da müsste dich der Eigentümer, die depotführende Bank, autorisieren. Da das Aufwand bedeutet, wird das wohl eher nicht gemacht werden.
Man sollte Folgendes beachten. Gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 AktG gilt:
„Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.“
Für 95 Cent würde ich mich darauf nicht einlassen. Wer weiß, was passiert, sollte es mal hart auf hart kommen und man ist nicht als rechtmäßiger Aktionär eingetragen. Nur mal ein Gedanke, dem in Anbetracht von gerade mal 95 Cent nicht genug Beachtung geschenkt wird...
am 11.11.2019 09:44
Habe bei Comdirect angerufen, es hieß:
bei Namensaktien ist es nur mal so und wiedersprechen kann mann dem nicht...
am 02.05.2020 13:44
mal angenommen ich übertrage Namensaktien zu comdirect. Fallen dann die Kosten für einen Namensaktien-Eintrag an wenn diese
a) auf meinen Namen bereits eingetragen waren
b) ohne Namenseintrag auf meinen Namen sind
am 05.05.2020 20:55
kurz: Umschreibeentgelt fällt nur beim Erwerb an, keine Folgekosten.
a.a) Wenn die Aktien auf Deinen Namen eingetragen waren, dann sind jene jetzt nicht mehr in Deinem Depot, d.h. ein Übertrag math./techn. nicht möglich
a.b) Wenn die Aktien auf Deinen Namen eingetragen sind, dann bist Du bereits mit dem Erwerb im Aktienregister eingetragen, völlig belanglos bei welcher Depotbank die Aktien nun verwahrt werden (sollen) (Rechtssubjekt identisch).
b) Ohne Eintragung beim Erwerb, wird auch später nichts eingetragen.
Hier war mal die Rede von nachträglicher Eintragung ohne Entgelt, könnte aber fallbezogen gewesen sein.
05.05.2020 21:14 - bearbeitet 05.05.2020 22:10
05.05.2020 21:14 - bearbeitet 05.05.2020 22:10
@GordonLegacy schrieb:
b) Ohne Eintragung beim Erwerb, wird auch später nichts eingetragen.
Hier war mal die Rede von nachträglicher Eintragung ohne Entgelt, könnte aber fallbezogen gewesen sein.
Soweit ich weiß ist es unmöglich keinen Eintrag im Register zu haben. Lässt man sich befreien wird die Depotbank sozusagen als Vertreter eingetragen. Punkt b gibt es dementsprechend nicht (ohne Eintrag auf seinen Namen).