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09.11.2017 16:33 - bearbeitet 09.11.2017 16:34
Hallo,
ich habe ein ETF im Depot, wo bei der Abrechnung je Vorgang (Kauf) eine Clearstrem-Gebühr verlangt wurde. Wird diese Gebühr auch beim Sparplan fällig?
Wie kann ich im Zukunft solche ETF meiden bzw woran erkenne ich das diese Gebühr verlangt wird?
Danke
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 09.11.2017 17:29
Es klingt, als wäre das ein ausländischer ETF, der nicht in Girosammelverwahrung verwahrt wird. Ich nehme an, dass die Kundenbetreuung die Verwahrart / den Verwahrort nennen kann, wenn man sich erkundigt. Ist den ETF denn überhaupt sparplanfähig?
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09.11.2017 19:19 - bearbeitet 09.11.2017 19:23
Hallo @Space01,
in der Regel wird der Handel ausländischer Wertpapieren über Clearstream abgewickelt – einem Dienstleister, der zur Deutschen Börse gehört. Ausländische Wertpapiere erkennst du daran, dass deren ISIN nicht mit DE beginnt (hier gibt‘s allerdings auch seltene Ausnahmen). Die Clearstream-Gebühr wird aber nicht bei allen ausländischen Wertpapieren erhoben; es gibt dort viele Ausnahmen. Eine genaue Regel kenne ich allerdings auch nicht. Nur dass bei inländischen Wertpapieren (DExxx) keine Clearstream-Gebühr erhoben wird.
Die Clearstream-Gebühr (2,90€) wird übrigens für jede Teilausführung erhoben, auch bei taggleichen Teilausführung. Beim Handel über XETRA sind Teilausführungen sehr häufig. Deshalb mein Rat, über LiveTrading zu handeln; dort sparst du die Börsenzugangsgebühr 1,50€ bei XETRA und 2,50€ bei anderen Börsen und Teilausführung sind dort extrem selten (aber die Clearstream-Gebühr wird auch dort einmalig erhoben).
Bei ETF-Sparplänen wird keine Clearstream-Gebühr erhoben. Dort zahlst du deine 1,5% und gut ist’s.
Gruß paba
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am 10.11.2017 10:52
Danke paba für die ausführlichen Erklärungen 🙂
Jetzt versteh ich das Thema Clearstream.
Mein Wunsch Richtung Comdirect, bitte gibt doch beim Kauf von ETF's die Clearstream-Gebühr mit an.
Danke
Space
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am 13.11.2017 16:55
Hallo @Space01,
dein Wunsch wird mit den MiFid-Regularien zum Kostenausweis ab nächstem Jahr ohnehin erfüllt. 🙂
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 13.11.2017 18:35
Hallo @SMT_Philipp,
zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Die MiFid-Regularien treten ja meines Wissens zum 03.01.2018 in Kraft. Aber wie macht ihr das mit den Teilausführungen z.B. beim Handel über XETRA? Bisher ist es ja so, dass Clearstream-Gebühren für jede Teilausführung berechnet werden. Aber die Anzahl der Teilausführungen könnt ihr ja nicht im Voraus wissen. Da könnt ihr doch die fällige Gesamtgebühr für einen Trade nicht zuverlässig im Voraus anzeigen.
Gruß paba
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am 14.11.2017 08:14
Danke für die Info.
Grüße
Space
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am 14.11.2017 14:38
Hallo @paba,
mögliche Teilausführungen werden nicht berücksichtigt. Wir wissen vorher nicht, ob es überhaupt zu Teilausführungen kommt.
Viele Grüße, Mario
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am 22.02.2018 10:57
Moin mir wurden 4,76 € in Rechnung gestellt nicht 2,90 €
Die 2,90 werden angegeben als Kosten beim LiveTrading im Preisverzeichnis, nirgends anders. Warum also die Kosten bei einem Übertrag?
Des weiteren waren das Anteile ( WKN: A0LEW8 ) aus einem Sparplan. da werden exta Gebühren (Clearstream) generell ausgeschlossen...
Ich bin endlos verwirrt.............
Und wenn ich nun Ende Februar selbigen Fond öffne ist nichts von erwähnter Transparenz zu erkennen, was zusätzliche Kosten angeht (Link zu Kosteninformation oder so) oder der Verwahrart ( AKV ), was am besten wäre im Informer um den Kauf auszuschließen. Die Bankenrettung hat ja die Regierung schon übernommen, das müssen wir ja nicht für die weiter machen... 🙂
Also wird das in Zukunft sichtbar sein in der Übersicht oder weiter nicht erkennbar oder versteckt?
am 22.02.2018 12:35
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am 22.02.2018 12:35
Hallo @ehemaliger Nutzer,
bitte wende dich mit deiner Reklamation an meine Kollegen in der Kundenbetreuung, da ich dir hier in der Community keine Lösung anbieten kann. Möglicherweise könnte es sich um einen Fehler handeln, aber dazu müssen wir uns den Vorgang zunächst genau anschauen. Du kannst uns unter 04106 - 708 25 00 erreichen.
Grundsätzlich werden wir gesetzliche Vorgaben, z. B. gemäß MiFID II, selbstverständlich einhalten.
Gruß aus Quickborn
Erik

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