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Welche Anleihen kaufen

48 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Hallo @SMT_Erik ,

jetzt bin ich verwirrt: Ich dachte, dieser Mifid-Zettel listet immer alle zulässigen Parteien auf. Und in dem Fall hier ist dies eben auch "Kunde mit höchstem Schutzniveau", lies: Privatkunde.

 

Sonst dürfte ich ja auch den ETF011 nicht handeln, der sieht dort nämlich genauso aus:

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Alpaka
Autor ★★
15 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:


Hallo @Alpaka ,


wir richten uns nach den Zielmarktkriterien gemäß MiFID, nach denen dieses Wertppapier nur für den Handel mit professionellen Kunden geeignet ist. 🤷‍♂️

 


Guten Morgen,

 

WKN A169GM kann man bei comdirect nicht kaufen
Zielmarktkriterien: Kunde mit höchstem Schutzniveau, Professioneller Kunde, Geeignete Gegenpartei
Risikobewertung des Finanzinstruments: 5

 

WKN A2RW77 kann man bei comdirect kaufen
Zielmarktkriterien: Kunde mit höchstem Schutzniveau, Professioneller Kunde, Geeignete Gegenpartei
Risikobewertung des Finanzinstruments: 7 !!!

 

Fazit: identische Zielmarktkriterien, aber die höhere Risikobewertung 7 kann man kaufen, die niedrigere Risikobewertung 5 darf man nicht kaufen ... DANKESCHÖN !!!

 

Zitat aus dem A169GM-Basisinformationsblatt:

http://www.publity.org/de/investor/investor-relations/wandelschuldverschreibung/basisinformationsbla...

 

Kleinanleger-Zielgruppe

Das Produkt richtet sich an Privatkunden, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung verfolgen und einen kurzfristigen Anlagehorizont (kürzer als 2 Jahre) haben. Bei dem vorliegenden Produkt handelt es sich um ein Produkt für Anleger mit umfangreichen Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten. Der Anleger kann Verluste tragen bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und legt keinen Wert auf Kapitalschutz.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @Necoro,

hallo @Alpaka,

 

sorry, da habe ich mich offensichtlich geirrt. Ich kläre es mit der Fachabteilung und melde mich wieder bei euch.

 

Gruß

Erik

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

So, nun habe ich eine Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten. Sie lautet:

 

"Diese Anleihe hat unser Produktgenehmigungsverfahren nicht durchlaufen und gehört damit nicht zum Abwicklungsuniversum. Wir können den Handel daher aktuell nicht anbieten."

 

Sorry, für meine anfangs widersprüchliche Aussage!

 

Gruß

Erik

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Danke @SMT_Erik

 

Wenn ich in meine Glaskugel schaue sehe ich als nächstes die Frage "Gibt es Pläne dieses Produktgenehmigungsverfahren für die Anleihe durchzuführen und wann ja: wann?" auf Dich zukommen Smiley (zwinkernd)

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @GetBetter,

 

würde diese Frage konkret an mich herangetragen werden, würde meine Antwort lauten:

 

"Nein, derzeit ist in dieser Hinsicht nichts geplant."

 

Gruß & 😉

Erik

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@SMT_Erik 

Welche Anforderungen muss ein Wertpapier erfüllen, damit es dieses Genehmigungsverfahren durchläuft?

 

Ich muss sagen, diese MiFID-II-Umsetzung ist für Privatkunden ein riesiges Chaos. Es muss doch möglich sein, wenigstens die Information auf der Informer-Seite verlässlich darzustellen, ob ein Wertpapier nun über die comdirect handelbar ist oder nicht. Stattdessen bekommt der Kunde dort falsche oder zumindest irreführende Angaben, muss auf gut Glück Testorders einstellen oder muss wie in diesem Fall zusätzliche Informationen über den Support einholen. Sehr frustrierend. Smiley (traurig)

 

Man stelle sich eine ähnliche Situation mal im Supermarkt vor: In der Gemüseabteilung liegen rote, gelbe und grüne Paprika aus. Chilis auch, die dürfen aber nur noch Gemüsehändler kaufen (zu scharf für den normalen Kunden!). Die roten Paprika darf ich auch als Privatkunde kaufen. Bei den grünen erfahre ich erst an der Kasse, dass die nicht käuflich sind. Die gelben ebenfalls nicht, da kann mir die Kassiererin allerdings noch nicht mal sagen wieso. Zucchini sind auch nicht mehr erwerbbar, jedenfalls nicht über die Hauptkasse, mit etwas Glück bekomme ich die aber über eine Nebenkasse ... Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Weinlese,

 

ich habe diesbezüglich gerne noch einmal nachgehakt.

 

Mit der Einführung von MiFID II ist eine zusätzliche Prüfung durchzuführen. Dabei ist die Frage "Ist das Wertpapier im Abwicklungsuniversum enthalten?" zu klären.

 

Das Abwicklungsuniversum ist dabei als Gesamtheit aller bei uns handelbaren Instrumente zu verstehen.

 

Für die Aufnahme in das Abwicklungsuniversum werden diverse Informationen aus dem WM-Datenhaushalt ausgewertet - insbesondere das Kennzeichen, das zeigt, ob der Emittent das Produktgenehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

 

Mit diesem Produktgenehmigungsverfahren soll sichergestellt werden, dass nur Finanzinstrumente mit vollständigen Zielmarktangaben, evtl. notwendigem Basisinformationsblatt bzw. Produkte ohne Vertriebsbeschränkungen für Deutschland handelbar werden.

 

Das bedeutet, dass der Emittent mit dem erfolgreichen Durchlaufen des Produktgenehmigungsverfahrens bestätigt, dass alle Melde-/Prüfungspflichten durch MiFID II erfolgt sind.

 

Ist seitens des Emittenten nicht eingemeldet, dass das Produktgenehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde, kann dieses Wertpapier nicht über uns erworben werden und wird folgerichtig nicht in das Abwicklungsuniversum aufgenommen.

 

Ich hoffe, die Erklärung bringt etwas Licht ins Dunkel.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Alpaka
Autor ★★
15 Beiträge

... das bedeutet, dass die publity AG bzgl. ihrer Aktie (WKN 697250, Risikobewertung 6, kann man kaufen) alles richtig gemacht hat und bei ihrer Wandelanleihe (WKN A169GM, Risikobewertung 5, darf man nicht kaufen) irgendetwas falsch gemacht hat. Aber was genau falsch gemacht wurde, möchte oder kann die comdirect nicht mitteilen und die comdirect möchte nicht mit dem Emittenten kommunizieren, um das Problem gemeinsam zu lösen ... DANKESCHÖN !!!

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

So wie ich das verstehe gibt es also zwei Hürden für ein Wertpapier: Ein Produktgenehmigungsverfahren direkt beim Emittenten und eins beim jeweiligen Broker. Das beim Emittenten dürften die meisten strukturierten Papiere, Fonds usw. europäischer Banken durchlaufen haben, die Produkte von US-Banken eher weniger.

 

Ein erfolgreiches Durchlaufen heißt dann aber noch nicht, dass das Papier auch bei jedem Broker handelbar ist, da eben noch das zweite Verfahren durchlaufen werden muss. Ob dies erfolgreich (oder überhaupt) geschehen ist, scheint bei der comdirect über den Informer jedoch nicht ersichtlich zu sein.

 

Wenn ich das jetzt mit einigen Diskussionen in anderen Threads kombiniere, deuten fehlende Zielmarktkritieren im Informer darauf hin, dass dieses Verfahren beim Emittenten schon nicht erfolgreich durchlaufen wurde. Allerdings scheint es auch dort Ausnahmen zu geben, da einzelne Papiere letztlich wohl doch über eine Direktorder oder telefonisch durchführbar sind.

 

Es bleibt also verworren. Frustrierte Smiley

 

Viele Grüße

Weinlese