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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

MadMattNJ
Experte
83 Beiträge

Bei mir war heute für die WKN A0F5UF die Abrechnung für die Vorabpauschale bei der codi in der Postbox. Wenn ich mich an frühere Zeiten recht erinnere, dann trudeln die Abrechnungen bei der codi je nach ETF/Fonds nach und nach ein.

marti12
Autor ★
9 Beiträge

Das Vorgehen der Comdi finde ich am unkomfortabelsten - wenn der Betrag beim ersten Mal nicht sitzt, bekommt man einen "grauen Brief" vom FA.

Wo ist das Problem? verursacht dies Kosten oder kann man einfach überweisen? Ich dachte man muss es dann selbst in der Steererklärung für 2024 in 2025 angeben und dann eben nachzahlen, so dass man sogar einen Zinsvorteil hat.

marti12
Autor ★
9 Beiträge

DKB und comdirect rechnen noch.

DKB ist bei manchen schon komplett fertig gebucht. Ein Umsatz letzten Freitag vorgemerkt mit Datum 15.01. Gebucht wurde wohl am 16.01.  Welcher broker gibt denn sonst Vorwarnzeit vorm Valuta?

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@cdr  schrieb:

Weiß jemand welcher Wert da genau genommen wird, z.B. der aus dem Jahresdepotauszug, oder der letzte Kurs des Vorjahres, oder der niedrigste Kurs am letzten Handelstag des Vorjahres, oder irgendein anderer genau definierter Wert?


Gemäß § 18 InvStG wird der Rücknahmepreis des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres angesetzt.

Unter dem Beginn des Kalenderjahres ist wohl der 01.01. zu verstehen, so dass der von der Fondsgesellschaft für den letzten (Handels-)Tag des Vorjahres veröffentliche Kurs relevant sein dürfte.


Da nun die ersten Abrechnungen zur Vorabpauschale für 2023 eintrudeln, habe ich mir doch mal die Mühe gemacht und nachgerechnet. Im Ergebnis muss ich festhalten, dass meine oben getroffene Annahme falsch war:

Ausschlaggebend ist nicht der letzte Rücknahmepreis des Vorjahres sondern tatsächlich der erste des zu betrachtenden Kalenderjahres.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@GetBetter  schrieb:


Da nun die ersten Abrechnungen zur Vorabpauschale für 2023 eintrudeln, habe ich mir doch mal die Mühe gemacht und nachgerechnet. Im Ergebnis muss ich festhalten, dass meine oben getroffene Annahme falsch war:

Ausschlaggebend ist nicht der letzte Rücknahmepreis des Vorjahres sondern tatsächlich der erste des zu betrachtenden Kalenderjahres.


Was letztendlich langfristig betrachtet - in der Praxis i.d.R. egal sein dürfte.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

In der Praxis ist es egal, in der Theorie verstößt es allerdings gegen §18 Abs. 1 InvStG.

 

frustrierter
Mentor
994 Beiträge

d.h ihr rechnet, dass in den nächsten Tagen, die Codi uns je Fonds eine Berechnung sendet

ich bin gespannt, in welchen Größenbereichen man liegt

 

 

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Was letztendlich langfristig betrachtet - in der Praxis i.d.R. egal sein dürfte.


Das hatte ich in meiner damaligen Antwort auch erwähnt und wollte hier im Sinne eines kurzen Beitrages eigentlich nicht mehr darauf eingehen. Da Du es nun aber schon ansprichst, hole ich es gerne noch nach:

 


@GetBetter  schrieb:

 


@cdr  schrieb:

Mir geht es um die präzise Bestimmung der nötigen Liquidität, statt diese vorab nur grob über den Daumen zu peilen. Vielleicht hat jemand sogar Abrechnungen aus den Vorjahren, mit denen man das mal überprüfen könnte?


Die Abweichungen zwischen dem von mir angenommenen und evtl. weiteren denkbaren Kursen sind derart gering, dass die Varianz der benötigten Liquidität allenfalls 0,x% beträgt. Das sollte ausreichend präzise sein.


Tatsächlich beträgt die Differenz der beiden Ergebnisse mit dem von mir irrtümlich angenommenen Jahresend- und dem tatsächlich verwendeten Jahresanfangskurs 0,34%. Dieser Wert ist natürlich abhängig von Fonds und Jahr, kann im Einzelfall also durchaus abweichen. Eine echte Relevanz sehe ich aber auch nicht bzw. nur, wenn am ersten Handelstag des Jahres der große Carsh kommt.

 

 


@frustrierter  schrieb:

ich bin gespannt, in welchen Größenbereichen man liegt


Faustformel:

Es wird ein Freibetrag von 125 € je zu Jahresbeginn 2023 in Thesaurierern investierter 10.000 € benötigt. Alternativ 33 € auf dem VK.

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Es trudeln die Abrechnungen ein. Ich versuche, damit stoisch umzugehen. Die (Verrechnungs)konten sind gedeckt und greifen, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist.

Ich werde dieses Konstrukt niemals verstehen und gebe mir dafür auch keine Mühe mehr. 

Trotzdem bin ich jedesmal schokiert schockiert, wenn ich auf gefühlt "nichts" ein paar hundert Euro Steuern zahlen muss.

 

💸

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

frustrierter
Mentor
994 Beiträge

Bei der Codi trudeln sie ein? bei mir zunächst nur heute auf allen Konten die Allgemeininfo, aber keine Abrechnung

bekommt man auch eine Abrechnung, wenn man nichts zahlen muss?

 

Zitat:

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

d.h. wenn man auf dem Verrechnungskonto 0€ hat und es kein Girokonto ist, dann wird sofort das FA verständigt und die Steuer nicht einbehalten

Denn m.W ist bei einem Verrechnungskonto kein Dispokredit vorgesehen