am 16.01.2024 09:04
Bei mir war heute für die WKN A0F5UF die Abrechnung für die Vorabpauschale bei der codi in der Postbox. Wenn ich mich an frühere Zeiten recht erinnere, dann trudeln die Abrechnungen bei der codi je nach ETF/Fonds nach und nach ein.
am 16.01.2024 18:28
Das Vorgehen der Comdi finde ich am unkomfortabelsten - wenn der Betrag beim ersten Mal nicht sitzt, bekommt man einen "grauen Brief" vom FA.
Wo ist das Problem? verursacht dies Kosten oder kann man einfach überweisen? Ich dachte man muss es dann selbst in der Steererklärung für 2024 in 2025 angeben und dann eben nachzahlen, so dass man sogar einen Zinsvorteil hat.
am 16.01.2024 18:31
DKB und comdirect rechnen noch.
DKB ist bei manchen schon komplett fertig gebucht. Ein Umsatz letzten Freitag vorgemerkt mit Datum 15.01. Gebucht wurde wohl am 16.01. Welcher broker gibt denn sonst Vorwarnzeit vorm Valuta?
am 17.01.2024 09:59
@GetBetter schrieb:
@cdr schrieb:Weiß jemand welcher Wert da genau genommen wird, z.B. der aus dem Jahresdepotauszug, oder der letzte Kurs des Vorjahres, oder der niedrigste Kurs am letzten Handelstag des Vorjahres, oder irgendein anderer genau definierter Wert?
Gemäß § 18 InvStG wird der Rücknahmepreis des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres angesetzt.
Unter dem Beginn des Kalenderjahres ist wohl der 01.01. zu verstehen, so dass der von der Fondsgesellschaft für den letzten (Handels-)Tag des Vorjahres veröffentliche Kurs relevant sein dürfte.
Da nun die ersten Abrechnungen zur Vorabpauschale für 2023 eintrudeln, habe ich mir doch mal die Mühe gemacht und nachgerechnet. Im Ergebnis muss ich festhalten, dass meine oben getroffene Annahme falsch war:
Ausschlaggebend ist nicht der letzte Rücknahmepreis des Vorjahres sondern tatsächlich der erste des zu betrachtenden Kalenderjahres.
am 17.01.2024 10:11
@GetBetter schrieb:Da nun die ersten Abrechnungen zur Vorabpauschale für 2023 eintrudeln, habe ich mir doch mal die Mühe gemacht und nachgerechnet. Im Ergebnis muss ich festhalten, dass meine oben getroffene Annahme falsch war:
Ausschlaggebend ist nicht der letzte Rücknahmepreis des Vorjahres sondern tatsächlich der erste des zu betrachtenden Kalenderjahres.
Was letztendlich langfristig betrachtet - in der Praxis i.d.R. egal sein dürfte.
Gruß Crazyalex
am 17.01.2024 10:59
In der Praxis ist es egal, in der Theorie verstößt es allerdings gegen §18 Abs. 1 InvStG.
am 17.01.2024 11:37
d.h ihr rechnet, dass in den nächsten Tagen, die Codi uns je Fonds eine Berechnung sendet
ich bin gespannt, in welchen Größenbereichen man liegt
am 17.01.2024 12:58
@Crazyalex schrieb:Was letztendlich langfristig betrachtet - in der Praxis i.d.R. egal sein dürfte.
Das hatte ich in meiner damaligen Antwort auch erwähnt und wollte hier im Sinne eines kurzen Beitrages eigentlich nicht mehr darauf eingehen. Da Du es nun aber schon ansprichst, hole ich es gerne noch nach:
@GetBetter schrieb:
@cdr schrieb:Mir geht es um die präzise Bestimmung der nötigen Liquidität, statt diese vorab nur grob über den Daumen zu peilen. Vielleicht hat jemand sogar Abrechnungen aus den Vorjahren, mit denen man das mal überprüfen könnte?
Die Abweichungen zwischen dem von mir angenommenen und evtl. weiteren denkbaren Kursen sind derart gering, dass die Varianz der benötigten Liquidität allenfalls 0,x% beträgt. Das sollte ausreichend präzise sein.
Tatsächlich beträgt die Differenz der beiden Ergebnisse mit dem von mir irrtümlich angenommenen Jahresend- und dem tatsächlich verwendeten Jahresanfangskurs 0,34%. Dieser Wert ist natürlich abhängig von Fonds und Jahr, kann im Einzelfall also durchaus abweichen. Eine echte Relevanz sehe ich aber auch nicht bzw. nur, wenn am ersten Handelstag des Jahres der große Carsh kommt.
@frustrierter schrieb:ich bin gespannt, in welchen Größenbereichen man liegt
Faustformel:
Es wird ein Freibetrag von 125 € je zu Jahresbeginn 2023 in Thesaurierern investierter 10.000 € benötigt. Alternativ 33 € auf dem VK.
am 17.01.2024 13:27
Es trudeln die Abrechnungen ein. Ich versuche, damit stoisch umzugehen. Die (Verrechnungs)konten sind gedeckt und greifen, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist.
Ich werde dieses Konstrukt niemals verstehen und gebe mir dafür auch keine Mühe mehr.
Trotzdem bin ich jedesmal schokiert schockiert, wenn ich auf gefühlt "nichts" ein paar hundert Euro Steuern zahlen muss.
💸
17.01.2024 13:29 - bearbeitet 17.01.2024 13:36
17.01.2024 13:29 - bearbeitet 17.01.2024 13:36
Bei der Codi trudeln sie ein? bei mir zunächst nur heute auf allen Konten die Allgemeininfo, aber keine Abrechnung
bekommt man auch eine Abrechnung, wenn man nichts zahlen muss?
Zitat:
Wie wird die Steuer eingezogen?
Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.
d.h. wenn man auf dem Verrechnungskonto 0€ hat und es kein Girokonto ist, dann wird sofort das FA verständigt und die Steuer nicht einbehalten
Denn m.W ist bei einem Verrechnungskonto kein Dispokredit vorgesehen