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Vorabpauschale

213 ANTWORTEN

Silver_Wolf

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@Silver_Wolf 


Sicher? Jörg hat das oben beschrieben, was beim Verkauf passiert und auch auf den entsprechenden Paragraphen verwiesen. Da steht nichts von einer Steuererstattung. Da steht nur, dass der beim Verkauf zu versteuernde Gewinn um die Vorabpauschale gemindert wird.

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .


Wirklich sicher bin ich natürlich nicht da so etwas noch nie gab. 

Aber da die Vorabpauschale eben abgezogen wird kann der Gewinn zum Verlust werden.

Der wird dann mit anderen Gewinnen verrechnet oder eben vorgetragen.

 

Ich finde ja es wird viel zu viel Wind um dieses Thema gemacht.

Das kann man sich doch alles in Ruhe ansehen und aussitzen.

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer 

 

in meinen Augen hast du das schon richtig beschrieben. Wenn es dumm läuft, hast du Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt und der Verlust bei der Veräußerung der Anteile wirkt sich steuerlich nicht aus.

 

Das ist aber eine Situation, die bei Ausschüttern immer schon so war (und als normal angesehen wird). Und Ziel der Reform war es ja, die Thesaurierer ähnlich zu besteuern wie die Ausschütter.

 

Wie ist es also bei Ausschüttern?

 

Auf die jährlichen Ausschüttungen zahlst du Steuern, wenn deine Einkünfte aus Kapitalvermögen im jeweiligen Jahr oberhalb des Freibetrags liegen. Und für den Hinterkopf: Der Wert der Anteile mindert sich durch die Ausschüttungen.

 

So veräußerst du am Ende (also vielleicht Jahre später) den Ausschütter mit Verlust oder vielleicht auch mit Gewinnen, die jedoch zusammen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen unterhalb des Freibetrags liegen und keine Steuer auslösen und sich somit ggf. nicht auswirken.

 

Dann hast du die gleiche Situation und könntest dich ärgern, dass du auf Ausschüttungen Steuern zu zahlen hattest, obwohl du insgesamt mit dem Fonds vielleicht fette Verluste gemacht hast. Da wird das aber vermutlich als normal hingenommen.

 

Dass jetzt beim Thesaurierer die gleiche Situation eintritt, klingt zugegebenermaßen komisch, ist aber meines Erachtens folgerichtig.

 

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

 

Viele Grüße

 

Lukas

GetBetter

@ehemaliger Nutzer 

Soweit mir bekaant gelten folgende Aussagen:

 

Beim Verkauf werden vom Erlös zunächst die Anschaffungskosten und dann die kumulierten Vorabpaushalen abgezogen. Daraus ergibt sich der Gewinn, der bei der Berechnung der fälligen Steuer anzusetzen ist.

Weitere steuerliche Sonderfaktoren (Teilfreistellung, Merkposten aus dem virtuellen Verkauf zum 31,12.2017 etc.) sind natürlich zu berücksichtigen, da diese aber nicht speziell mit der Vorabpauschale zusammenhängen, lassen wir die in der weiteren Betrachtung einfach weg.

 

Frühere Vorabpaushalen wirken also steuermindernd. Das kann soweit gehen, dass sie einen eigentlich vorhandenen Gewinn komplett eliminieren (die Gewinne wurden in früheren Jahren schon versteuert) oder gar überkompensieren (es würde schon mehr versteuert als letztendlich erforderlich).

 

Vom Grundsatz, dass einmal abgeführte Steuer nur innerhalb eines Kalenderjahres mit entsprechenden Verlusten verrechnet werden kann, wird aber nicht abgewichen (wie sollte das auch praktisch umgesetzt werden?), d.h. ggf. unnötig gezahlte Steuer ist weg.

Da in einem solchen Fall die Anrechnung der Vorabpauschalen aber unweigerlich zu einem Verlust führen würde, würde dieser natürlich dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben werden und könnte mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

 

Insgesamt könnte man das tatsöchlich aks zibsloses Darlehen betrachten. Ja, und? 

Das ganze Kapitel "Steuerstundung durch Thesaurier" dreht sich um genau diesen Effekt, nur eben in der anderen Richtung.

Die Vorabpauschale sorgt also in aller Regel nur dafür, dass das dem Anleger schon seit langem gewährte zinslose Darlehen etwas geringer ausfällt. Eine komplette Richtungsumkehr (Anleger gibt zinsloses Darlehen ans FA) ergibt sich in tendenziell steigenden Märkten also allenfalls nur für kurze Zeiträume oder bei Auswahl eines unglückseligen Fonds. In beiden Fällen ist die Vorabpauschale nicht das eigentliche Problem.

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn du jahrelang Steuern auf die Vorabpauschale zahlst und am Ende beim Verkauf weniger oder gar keine Steuern wegen Verlust anfallen dann bekommst du die gezahlten Steuern natürlich erstattet.


Um das noch einmal deutlich zu machen: Dem ist nicht so.

Silver_Wolf
Legende
4.628 Beiträge

@Fix1  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn du jahrelang Steuern auf die Vorabpauschale zahlst und am Ende beim Verkauf weniger oder gar keine Steuern wegen Verlust anfallen dann bekommst du die gezahlten Steuern natürlich erstattet.


Um das noch einmal deutlich zu machen: Dem ist nicht so.


Eigentlich sollte ich keine Zeit mit Erbsenzählern verschwenden.  😞

Natürlich bekommt man nicht die vor Jahren gezahlten Steuern zurück.

Man spart den gleichen Betrag an Steuern bei aktuell realisierten Gewinnen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

     

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Lediglich die Ansicht, dass das Finanzamt mir durch den Steuerstundungseffekt in der Vergangenheit ein zinsloses Darlehen gewährt hat, kann ich nicht wirklich teilen, da der steuerlich relevante Tatbestand noch gar nicht eingetreten ist und somit keine Steuerschuld bestand. Durch die Vorabpauschale werden letztendlich reale Steuern auf fiktive Erträge erhoben, die noch nicht einmal zwingend die tatsächlichen Kursgewinne des eigenen Depots widerspiegeln und Kursverluste komplett unberücksichtigt lassen.


Was ein "steuerlich relevanter Tatbestand" ist liegt aber im Ermessen des Gesetzgebers.

 

Vor Einführung des neuen Investmensteuergesetzes und der Vorabpauschale gab es ja beispielsweise den Begriff der "ausschüttungsgleichen Erträge" – ein Quell stetiger Freude bei thesaurierenden Fonds mit ausländischem Domizil.

Es ist also keineswegs so, dass die Pflicht zur vorzeitigen Versteuerung faktisch nicht realisierter Gewinn beispiellos wäre.

 

Früher gab's solche Diskussionen aber nicht weil sowieso absolut niemand durchgeblickt hat und man es daher einfach hingenommen hat. Heute dagegen sind die Zusammenhänge sehr viel einfacher und damit nachvollziehbarer geworden. Aber erst mit einigen Jahren Verzögerung (seit es einen spürbaren Basiszins gibt) gehen jetzt auch die Diskussionen los. Dabei gibt es eigentlich allen Grund die neuen Regeln zu lieben (im Vergleich!).

Antonia
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3.066 Beiträge

In diesem Video wird die Besteuerung der Vorabpauschale m.E. nochmal recht gut erklärt. 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

ae
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3.300 Beiträge

Danke @Antonia fürs Video posten. Tatsächlich gut und einigermaßen verständlich erklärt. 
Interessant finde ich die unterschiedliche Vorgehensweise der verschiedenen Broker im Umgang mit der fälligen Steuer bei nicht gedecktem Verrechnungskonto:

CE8B0482-0B74-4691-A571-3785641B3747.jpeg
[Screenshot aus dem Video]

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Antonia
Mentor ★★★
3.066 Beiträge

Danke @ae , dass du das hier so reinstellst. Ist mir auch aufgefallen.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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