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Vorabpauschale/Storno - Konten

RiAHD
Autor ★★★
65 Beiträge

Heute wurde die erste Steuer auf die Vorabpauschale gebucht. Wie zu erwarten wurde das Verrechnungskonto belastet.

 

Da ich seit Jahresbeginn bereits Anteile aus diesem Bestand verkauft hatte, kam zeitgleich, per separatem Bescheid, ein Storno für diesen Teil. So weit so gut.

 

Aber warum erfolgt die Gutschrift für das Storno denn auf das Girokonto und nicht, wie ich erwartet hätte, auf das Verrechnungskonto?

Es ist, zumindest für mich, eh schon schwer genug, hier den Überblick zu behalten.

 

Habe ich da etwas falsch eingestellt?

19 ANTWORTEN

Klever
Mentor ★
1.392 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:


Kapitalerträge landen auch auf dem Girokonto.

Das ist sicherlich historisch bedingt und kann nicht geändert werden.


Und wo landen Kapitalerträge, wenn man gar kein Girokonto hat? - Doch wohl auf dem Verrechnungskonto. Geht also. 

 

Die Einrichtung eines Verrechnungskontos sollte dazu führen, dass - auch wenn ein Girokonto vorhanden ist - nur noch dieses für alle Wertpapiertransaktionen genutzt wird (ganz im Sinne von @Thorsten_ ), denn schließlich ist es dafür da und wurde genau dafür eingerichtet. 

Silver_Wolf
Legende
4.607 Beiträge

Das wird wohl kaum jemand beantworten können.

Die Entwickler die das geschrieben haben sind zumindest in Rente oder eher schon verstorben.

paej
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@Thorsten_  schrieb:

Oder Comdirect könnte einfach konsequent das Verrechnungskonto für alle Transaktionen benutzen, die mit dem Depot in Zusammenhang stehen 🤷‍

 

 


Kapitalerträge landen auch auf dem Girokonto.

Das ist sicherlich historisch bedingt und kann nicht geändert werden.


Das stimmt so nicht.

Der Kunde kann es nur nicht selbst ändern. 😉

 

Silver_Wolf
Legende
4.607 Beiträge

Das mag daran hängen in welcher Reihenfolge die Konten eröffnet wurden.

paej
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Das mag daran hängen in welcher Reihenfolge die Konten eröffnet wurden.


Nein, die Einstellung  ist auf ausdrücklichen Kundenwunsch möglich.

 

RiAHD
Autor ★★★
65 Beiträge

Da hab ich keine Sorge, bestimmt alles gut dokumentiert und alle Verfahren ISO 9001 zertifiziert.

Und im Zweifel wird es die KI richten. 😉

 

Btw: Heute früh wieder ein Storno in der Postbox. Diesmal 7¢. Ob ich das zurücküberweise aufs Verrechnungskonto?

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
46 Beiträge

Hallo @RiAHD und @GetBetter,

 

die comdirect muss die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale vom steuerlichen Verrechnungskonto einziehen. 

Das steuerliche Verrechnungskonto kann ein Verrechnungskonto oder aber auch das Girokonto sein. Welches Konto das steuerliche Verrechnungskonto ist erkennt man daran, dass z.B. Erträge auf dem Konto gutgeschrieben werden.

Tatsächlich kommt es meist zu Verwirrungen, wenn das Girokonto das steuerliche Verrechnungskonto ist, es aber bereits ein Verrechnungskonto fürs Depot gibt. 

 

Ich habe auch mal intern bei unseren Spezis  die Frage platziert, ob man das steuerliche Verrechnungskonto anpassen lassen kann. Als Rückmeldung habe ich erhalten, dass man nicht selbst entscheiden kann, welches Konto als steuerliches Verrechnungskonto dient und dies auch nicht angepasst werden kann.

 

Ich hoffe meine Erklärung hat euch etwas geholfen.

 

Liebe Grüße

Ines

Thorsten_
Legende
4.208 Beiträge

Das erklärt nicht, warum Abbuchung und Storno derselben auf unterschiedliche Konten gebucht werden.

GetBetter
Legende
7.866 Beiträge

@SMT_Ines  schrieb:

Ich hoffe meine Erklärung hat euch etwas geholfen.

Ne, hat sie leider gar nicht 😉

 

Du schreibst ja selber immer "das steuerliche Verrechnungskonto". Das legt nahe, dass es genau eins gibt und wäre auch der Wunsch.

Zumindest in Kundenverbindungen, in denen ein echtes Verrechnungskonto (gemeint ist das Konto, das so heißt und dessen IBAN auf 40 endet) genutzt wird um depotbezogene Vorgänge abzuwickeln (Käufe, Verkäufe, Ausschüttungen etc.) werden zwar Steuerbelastungen ebenfalls über dieses Konto eingezogen, falls in der gleichen Kundenverbindung aber zusätzlich ein Girokonto existiert (IBAN ...00), erfolgen Steuererstattungen grundsätzlich auf diesem. Für diesen einen Buchungstyp wird also das "Einkonto-Prinzip" über den Haufen geworfen.

 

 


@SMT_Ines  schrieb:

Ich habe auch mal intern bei unseren Spezis  die Frage platziert, ob man das steuerliche Verrechnungskonto anpassen lassen kann. Als Rückmeldung habe ich erhalten, dass man nicht selbst entscheiden kann, welches Konto als steuerliches Verrechnungskonto dient und dies auch nicht angepasst werden kann.


Vielleicht findest Du noch einen Kollegen, der sich besser auskennt, diese Aussage ist nämlich falsch.

Zwar ist es nicht möglich dies eigenständig im persönlichen Bereich anzupassen, eine Änderung über die Hotline oder das Kontaktformular ist aber problemlos möglich und wurde bereits einige Male von mir selber initiiert.

RiAHD
Autor ★★★
65 Beiträge

Danke für den Versuch einer Erklärung. 

@Thorsten_ und @GetBetter haben dazu ja schon alles gesagt.

 

Ich gehe davon aus, dass bei mir das 40er Konto das steuerliche Verrechnungskonto ist, denn darauf landen auch alle Erträge. Steuer auf Vorabpauschale wird dort gebucht.

 

Aber gegen jede Intuition nicht die Storni auf eben diese Steuerbuchungen.

(inzwischen mehrere Vorgänge)