am 14.01.2019 20:23
Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage zur Vorabpauschale bei einem Sparplan mit unterjährigen Zukäufen. Ich nehme folgendes Szenario an:
- Thesaurierender Aktienfond
- Start des Sparplans zum 01.01.2019 mit 10.000 €
- Quartärliche Zukäufe á 100 €
- Stetige Wertzunahme
- Basisfaktor = 1 %
Der Depotwert würde im Jahresverlauf dann z. B. so aussehen:
1. 01.01.2019 - 10.000 €
2. 01.04.2019 - 10.150 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
3. 01.07.2019 - 10.300 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
4. 01.10.2019 - 10.500 € (100 € Zukauf, 100 € Gewinn)
5. 01.01.2020 - 10.650 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
So wie ich es überall lese wird die Vorabpauschale bei jedem Kauf neu berechnet und um 1/12 mal der Anzahl der Vormonate vermindert. Ich lese allerdings nicht, dass die vorherige Pauschale auch nur bis zu diesem Kauf gilt. Muss ich nun also folgendes Szenario annehmen?
1. 10.000 € * 1 % * 12/12 = 100 €
2. 10.150 € * 1 % * 9/12 = 76,13 €
3. 10.300 € * 1 % * 6/12 = 65 €
4. 10.500 € * 1 % * 3 /12 = 26,25 €
Was eine Gesamtvorabpauschale von 267,38 € ergibt. Nach meinem Verständnis ist die Vorabpauschale dann für einige Monate mehrfach berechnet
Nach meiner Logik müsste folgendes gelten:
1. 10.000 € * 1 % * 3/12 = 25 €
2. 10.150 € * 1 % * 3/12 = 25,38 €
3. 10.300 € * 1 % * 3/12 = 25,75 €
4. 10.500 € * 1 % * 3/12 = 26,25 €
Gesamtvorabpauschale 102,38 €
Diese Berechnung macht m. E. mehr Sinn, da die Vorabpauschale nur solange gültig ist, bis sie neu berechnet wird. Leider sind die entsprechenden Texte, die man so findet, in der Hinsicht nicht eindeutig geschrieben.
Kann jemand von euch Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 14.01.2019 23:06
Grundsätzlich wird die Vorabpauschale aus Jahresanfangs- und -endkurs berechnet, unabhängig davon, wann du individuell gekauft hast. Am einfachsten beziehst du sie auf einen Fondsanteil.
Angenommen zum Beispiel, der Fonds stand am Jahresanfang bei 120 Euro und am Jahresende bei 135 Euro. Dann fällt – mit deinem hypothetischen Basiszins von 1% – eine Vorabpauschale von 0,84 Euro pro Anteil an (70% von 1% von 120 Euro).
Von diesem Wert wird jetzt bei Anteilen, die du unterjährig gekauft hast, ein entsprechender Bruchteil genommen. In deinem Beispiel fällt die Vorabpauschale für die Anteile aus der Anlage am Jahresanfang in voller Höhe an, und für die (wenigen) später angeschafften Anteile zu 9/12, 6/12 bzw. 3/12.
Falls der Fonds stark schwankt, kann das zu interessanten Effekten führen. Wenn er z.B. über das Jahr von 100 Euro auf 105 Euro geht, aber zwischendurch im Juli 200 Euro erreicht hat und du gerade da gekauft hast, dann fällt Vorabpauschale an (6/12 von 70% von 1% von 100 Euro), obwohl du individuell Verlust gemacht hast. Ist eben eine Pauschale. Exakt abgerechnet wird beim Verkauf.
14.01.2019 23:21 - bearbeitet 14.01.2019 23:23
Hallo @oliver.g,
erstmal willkommen hier in der Community.
Ich bin nicht der absolute Steuercrack, aber ich kenne mich ein bisschen damit aus. Soll heißen, das folgende ist ohne Gewähr!
Für mich sieht deine Berechnung fehlerhaft und vor allem deutlich überhöht aus.
Interessant ist allein der Fondswert zum 31.12.2019. Gehen wir also von € 10.650 aus. Hiervon gehen 30% ab (Teilfreistellung), verbleiben also € 7.455. Der Basisertrag beträgt demnach 1% davon, also € 74,55.
Gegenprüfung: der Fonds hatte in deinem Depot seit Jahresanfang eine Wertsteigerung von € 250. Das ist mehr als der Basisbetrag, also kommt dieser zum Tragen (wäre die Wertsteigerung geringer, null oder negativ, gäbe es weniger bis gar keine Vorabpauschale).
Also: meiner Berechnung nach beträgt die Pauschale in deinem Szenario € 74,55.
Gruß
baha
Edit: Mist, du warst schneller @chi. Ich habe zu viel nebenher gemacht. Und du hast auch noch ein anderes Ergebnis 😛 Mal gucken, ob noch wer was schreibt 😉
14.01.2019 23:50 - bearbeitet 14.01.2019 23:53
Um mal einen konkreten Wert zu bestimmen …
– 1. 1.: Kurs 100,00, Kauf 100 St.
– 1. 4.: Kurs 100,50, Kauf 0,995 St.
– 1. 7.: Kurs 100,995, Kauf 0,99 St.
– 1. 10.: Kurs 101,976, Kauf 0,981 St.
– Jahresende: Kurs 102,461, Kauf erst im nächsten Jahr (irrelevant für die Betrachtung)
Am Ende hast du 102,966 Anteile im Wert von 10550 Euro. Die nachträglich gekauften Anteile zählen nur anteilig mit, d.h. die Vorabpauschale errechnet sich aus 100+0,75*0,995+0,5*0,99+0,25*0,981 = 101,4865 Anteilen. Pro Anteil beträgt die Vorabpauschale 70% von 1% von 100 Euro, also 0,70 Euro; macht eine Gesamt-Vorabpauschale von 71,04 Euro. Weil es um einen Aktienfonds geht, gilt eine Teilfreistellung von 30%, also mußt du 49,73 Euro versteuern.
am 15.01.2019 09:06
Deine Rechnung ist richtig, die 30% "Rabatt" habe ich unterschlagen. Und auch die anteilsweise Berechnung nach Haltedauer stimmt. 👍
am 15.01.2019 19:51
Den Bezug auf die jeweiligen Anteile zu setzen macht Sinn, vielen Dank für den Denkanstoß!
am 16.01.2019 12:58
am 16.01.2019 16:18
@ehemaliger Nutzer: Wobei die kurze Erwähnung der anteiligen Berechnung („Bei einem unterjährigen Kauf wird die Vorabpauschale im Folgejahr ab dem Monat des Kaufs berechnet“) eher mehrdeutig ist.
am 15.01.2020 10:09
Hallo @ehemaliger Nutzer (oder andere aus dem Team),
ich habe heute meine erste Vorabpauschale-Abrechnung erhalten.
Dort steht als "Erklärung" für die Berechnung der Pauschale lediglich das Folgende:
Vorabpauschale
- Teilfreistellung (30%)
= Steuerbemessungsgrundlage ...
Könnt Ihr in der Mitteilung nicht einfach die komplette Berechnung offenbaren, also Startwert am 1.1., Wert der Zukäufe, angenommenen und tatsächlichen Wertzuwachs sowie den Anteil der jeweiligen Positionen an der gesamten Pauschale?
Habe ich das verständlich beschrieben?
Bei monatlichem Kauf ist die Rechnung nämlich sehr aufwendig nachzuvollziehen.
Da Ihr diese sowieso machen müsst, wäre es sicherlich nicht schwer, die Zwischenergebnisse dann auch mitzuteilen 🙂
am 15.01.2020 11:42
Hallo @Ihr Nickname,
tja, das ist so eine Sache. Die Berechnung der Vorabpauschale bei mehreren Kauftranchen ist recht aufwendig. Natürlich rechnen wir das im Hintergrund alles maschinell sauber durch. Würden wir aber die Zwischenergebnisse auf einen hübschen Beleg drucken, könnte das sehr unübersichtlich und damit ziemlich kundenunfreundlich werden. Das würde dann vermutlich zu mehr Anfragen führen, als dass es Unklarheiten beseitigt.
Viele Grüße
Philipp