am 06.02.2026 12:22
Hallo,
im Januar wurde der Freibetrag auf Gewinne aus Aktienverkauf angewendet und ausgeschöpft. Nachfolgende Dividenden wurden dann total versteuert.
Das ist mir nicht klar. Ich denke, dass Gewinne mit späteren Verlusten im Steuerjahr verrechnet werden und der Freibetrag auf Dividenden angewendet wird.
Meine Frage: erfolgt dazu irgendwann im Steuerjahr eine Korrektur?
am 06.02.2026 12:46
@Dietmar-82 schrieb:Hallo,
im Januar wurde der Freibetrag auf Gewinne aus Aktienverkauf angewendet und ausgeschöpft. Nachfolgende Dividenden wurden dann total versteuert.
soweit - so klar.
Alles sachlich richtig.
@Dietmar-82 schrieb:
Das ist mir nicht klar. Ich denke, dass Gewinne mit späteren Verlusten im Steuerjahr verrechnet werden und der Freibetrag auf Dividenden angewendet wird.
Meine Frage: erfolgt dazu irgendwann im Steuerjahr eine Korrektur?
Unterjährig findet eine Verrechnung von positiven Erträgen und negativen Erträgen statt.
Aber solang nichts Negatives da ist gibt es auch nichts zu verrechnen.
Gruß Crazyalex
am 06.02.2026 12:53
Ich bin jetzt nicht der Fachmann und noch neu im Kapitalmarkt. Aber soweit ich das verstehe wird das jährlich gemacht.
D.h. wenn du bei der Comdirect in 2025 Verluste mit z.B. ETFs gemacht hast, dann bleiben diese bei der Comdirect für 2026 stehen und werden verrechnet. Aber auch nur ETFs mit ETFs und Aktien mit Aktien. Gibt da zwei Töpfe.
Ich gehe davon aus, dass du aus 2025 keine Verluste bei der Comdirect stehen hast, daher der Abzug.
am 06.02.2026 13:01
@BJ8 schrieb:Ich bin jetzt nicht der Fachmann und noch neu im Kapitalmarkt. Aber soweit ich das verstehe wird das jährlich gemacht.
D.h. wenn du bei der Comdirect in 2025 Verluste mit z.B. ETFs gemacht hast, dann bleiben diese bei der Comdirect für 2026 stehen und werden verrechnet. Aber auch nur ETFs mit ETFs und Aktien mit Aktien. Gibt da zwei Töpfe.
Ich gehe davon aus, dass du aus 2025 keine Verluste bei der Comdirect stehen hast, daher der Abzug.
Nein, bei der comdirect wird das sofort gemacht wenn ein dementsprechender Buchungsfall anliegt.
@Crazyalex hat dies ja korrekt und passend schon beschrieben.
Gruß Morgenmond
06.02.2026 13:19 - bearbeitet 06.02.2026 14:00
06.02.2026 13:19 - bearbeitet 06.02.2026 14:00
Was Du schreibst ist alles nicht so ganz falsch, aber auch nicht so ganz richtig.
@BJ8 schrieb:Aber soweit ich das verstehe wird das jährlich gemacht.
Die steuerliche Betrachtung passiert grundsätzliche per Kalenderjahr, beispielsweise gibt es einen jährlichen Steuerfreibetrag.
Ungeachtet dessen erfolgt unterjährig eine sofortige (bei comdirect) Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Andere Broker agieren da teilweise anders (beispielsweise wird erst zum Quartalsende oder bei Überschreiten eines gewissen Betrages, aber eben nicht sofort verrechnet).
@BJ8 schrieb:D.h. wenn du bei der Comdirect in 2025 Verluste mit z.B. ETFs gemacht hast, dann bleiben diese bei der Comdirect für 2026 stehen und werden verrechnet.
Stehen bleiben solche Verluste, die nicht unterjährig bereits verrechnet wurden. Der Stand der Verlustverrechnungstöpfe wird also ins Folgejahr übertragen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es nicht eine scharf abgegrenzte jährliche Betrachtung gibt.
@BJ8 schrieb:Aber auch nur ETFs mit ETFs und Aktien mit Aktien. Gibt da zwei Töpfe.
Richtig, es gibt zwei Töpfe. Einen für Aktien und einen Allgemeinen für alles andere (ETFs, aber beispielsweise auch aktiv gemangte Fonds, Zertifikate, Dividenden, Ausschüttungen und Zinsen).
Klingt kompliziert, ist aber letztlich gar nicht.
@BJ8 schrieb:Ich gehe davon aus, dass du aus 2025 keine Verluste bei der Comdirect stehen hast, daher der Abzug.
Exakt davon gehe ich auch aus (zumindest bezogen auf Aktienverluste)
Obendrein gab es wohl auch in 2026 noch keine Verluste aus Aktienverkäufen. Sollten die irgendwann im weiteren Jahresverlauf noch kommen, dann würde gemäß des oben Gesagten eine sofortige Verrechnung mit den bereits versteuerten Aktiengewinnen erfolgen und die bereits abgeführte Steuer wieder gutgeschrieben bzw. sogar der verfügbare Steuerfreibetrag wieder erhöht.
am 06.02.2026 13:30
Ergänzung: man kann auch rechtzeitig vor Jahresende die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragen, dann bleiben die Verluste nicht stehen.
Das kann sinnvoll sein, wenn man mehr als ein Depot hat und in Depot 1 Gewinne, in Depot 2 Verluste gemacht hat. Dann kann man das über die Steuererklärung ausgleichen lassen.
am 06.02.2026 13:35
...und ergänzend zur Aussage von @NordlichtSH:
Mit dem Ausstellen der Verlustbescheinigung muss man das selber über die Steuererklärung erledigen: auf Bankenebene sind die Verluste dann nämlich weg und eine Verrechnung findet dort dann somit auch nicht mehr statt.
Gruß Crazyalex
am 06.02.2026 13:38
Genau das meinte ich mit "dann bleiben die Verluste nicht stehen", ist aber auch nicht verkehrt, das noch mal ausdrücklich zu betonen.
am 06.02.2026 13:41
@Dietmar-82 schrieb:
Meine Frage: erfolgt dazu irgendwann im Steuerjahr eine Korrektur?
Korrekturen erfolgen automatisch, falls eine Abrechung fehlerhaft war. Das kann bei komplexen Vorgängen auch ein oder zwei Jahre dauern.
Grundsätzlich: Wir sind gerade im Februar und haben keine Ahnung, was im nächsten halben Jahr passieren oder nicht passieren kann. Wenn du Mitte November auf deine Steuerübersicht schaust, dann ist es noch früh genug um evtl. sinnvolle Anpassungen vorzunehmen. Ende Dezember ist i.d.R zu spät.
Also: Wiedervorlage November!
am 06.02.2026 14:52
Gut erklärt. Danke