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Verluste aus Wertpapieren ins nächste Jahr oder zu anderer Bank übertragen

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

 

ich habe durch dummes Handeln ein Minus von 300 Euro aus Wertpapiergeschäften dieses Jahr anstehen. Ich habe den Verlust eines Papiers realisiert, verkauft, und da ist mein Minus nun.

 

Nicht schlimm, ich habe andere Papiere die im Plus stehen - die verkaufe ich aber nicht.

Nehme ich dann das Minus automatisch mit ins nächste Jahr - falls ich in 2020 verkaufe, könnte ich ja damit meinen Gewinn "klein" rechnen.

 

Oder sollte ich tatsächlich noch 2019 Jahr eine Position mit Gewinn verkaufen und zurückkaufen, um eine Verrechnung zu erzwingen (ich habe gelesen, dass ist in Deutschland legal, in USA strafbar)

 

In einem anderen Depot (andere Bank) habe ich einen ETF, der schön im Plus steht. Dafür muss ich ja am Jahresende einen Vorab-Anteil versteuern. Könnte ich das Minus von der comdirect dagegen rechnen? Mache ich das selber in der Steuererklärung, oder übertrage ich das Minus zur anderen Bank? Kann ich die Höhe der Steuerschuld des ETF irgendwie abschätzen?

 

Vielen Dank für eure Tipps oder Links!

3 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

Die Verrechnungstöpfe werden ins neue Jahr übertragen -> keine Aktion notwendig.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

@Gonzo71  schrieb:

In einem anderen Depot (andere Bank) habe ich einen ETF, der schön im Plus steht. Dafür muss ich ja am Jahresende einen Vorab-Anteil versteuern


Guten Abend @Gonzo71,

 

ich nehme dir die Illusion, dass die Vorabpauschale deines (thesaurierenden) ETFs im Jahr 2019 versteuern kannst und über die Steuererklärung mit den aufgelaufenen Verlusten gegenrechnen kannst:

 

Die Vorabpauschale aus den Gewinnen während des Jahres 2019 gelten als am 2. Januar 2020, dem ersten Werktag, zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG).

 

Herzlichst,

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Strafbar ist ein „wash sale“ in den USA übrigens auch nicht, nur erkennt die Finanzverwaltung (IRS) ihn eben nicht an für Steuerzwecke.

 

Ob du etwas tun solltest, hängt m.E. davon ab, ob du deinen Freibetrag (Pauschbetrag) für dieses Jahr schon ausgeschöpft hast oder noch nicht.