am 24.01.2025 15:44
Unsere Töchter haben beide ein Depot mit im wesentlichen 2 ETFs . Beide haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die große (18, Studentin) arbeitet derzeit schon als Werksstudentin und schöpft daher den Grundfreibetrag fast aus allein durch die Arbeit-. Die ETFs liegen dick im plus, nun habe ich bei der Jüngeren überlegt, zum Jahresende die ETFs vollständig zu verkaufen und direkt wieder neu zu kaufen. Die Kosten sind meiner Ansicht nach deutlich geringer, als wenn sie später die Gewinne die über dem späteren Freistellungsauftrag liegen versteuern muss. Die Tochter hat keine Einkünfte, würde also wenn ich das jedes Jahr mache jährlich einen Freibetrag von aktuell ca. 12.000 Euro ausschöpfen können.
Korrekt oder falsch gedacht?
am 24.01.2025 15:58
@nexiac schrieb:Unsere Töchter haben beide ein Depot mit im wesentlichen 2 ETFs . Beide haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die große (18, Studentin) arbeitet derzeit schon als Werksstudentin und schöpft daher den Grundfreibetrag fast aus allein durch die Arbeit-. Die ETFs liegen dick im plus, nun habe ich bei der Jüngeren überlegt, zum Jahresende die ETFs vollständig zu verkaufen und direkt wieder neu zu kaufen. Die Kosten sind meiner Ansicht nach deutlich geringer, als wenn sie später die Gewinne die über dem späteren Freistellungsauftrag liegen versteuern muss. Die Tochter hat keine Einkünfte, würde also wenn ich das jedes Jahr mache jährlich einen Freibetrag von aktuell ca. 12.000 Euro ausschöpfen können.
Korrekt oder falsch gedacht?
Hallo und herzlich willkommen!
Soweit weitgehend korrekt gedacht - nur bitte das Limit der gesetzlichen Krankenversicherung bzgl. der Familienversicherung beachten - ca. 5k€
-> darüber besteht sonst eine eigene Versicherungspflicht.
Gruß Crazyalex
am 24.01.2025 16:33
wichtiger Hinweis, stimmt. Da mein Mann privat versichert ist, ist sie allerdings ohnehin in der gesetzlichen selbst versichert.