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Verkauf Fond, der seit 2007 bespart wurde - Änderung Besteuerung der Fonds ab 1.1.2018

Helle93
Experte
107 Beiträge

Moin zusammen aus dem (aktuell bewölktem Hamburg),

 

ich habe eine Fachfrage und dazu leider wenig konkretes gefunden, weder im Forum, noch in anderen Quellen.

Ich habe Fondsanteile, die zum Teil bereits vor 2009 gekauft wurden. Def Fonds wurde auch nach 2009, bis heute bespart, also auch nach dem 31.12.2017.

Nach der Gesetzesänderung, so habe ich es verstanden, wurden die Anteile "verkauft und neu gekauft".. In meinem Depot bei UI gibt es nun zwei Unterpunkte. bereits realisierter Gewinn und "noch nicht realisierter Gewinn". Wenn ich nun Fondsanteile verkaufen möchte erscheint die Meldung, dass dies auch Fondsanteile vor 2009 betreffen kann. Soweit so gut. Jedoch finde ich keine klare Botschaft darüber, welchen Gewinn ich nun tatsächlich versteuern muss. 

den kompletten Gewinn? Gewinn nach dem 31.12.2017? Habt ihr Erfahrungen hierzu? Vielen Dank im Voraus!

 

Mfg Helle

18 ANTWORTEN

t.w.
Legende
5.079 Beiträge

Du versteuerst den Gewinn, den die Anteile gemacht haben, die Du ab 1.1.18* gekauft hast. Wenn Du verkaufst, werden nach den FIFO-Prinzip zuerst die Anteile verkauft, die Du zuerst gekauft hast, also eher ungünstig. 

 

Eine Möglichkeit, das zu umgehen, wäre ein teilweiser Depotübertrag, sodass Du alte und neue Anteile getrennt hast. Wie immer gilt: Je mehr Informationen Du uns zu Deinem Vorhaben gibst, desto besser werden die Antworten ausfallen. 

 

* Das ist natürlich Blödsinn, gemeint war 2009, nicht 2018. Aber man darf ja noch träumen Smiley (zwinkernd)

dg2210
Legende
6.944 Beiträge

Außerdem hat du einen Freibetrag für den Verkauf von Fondanteilen, die vor 2009 gekauft wurden. Dieser Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Depot.

Der Steuersimulator kann das nicht berücksichtigen, denn das System weiss ja nicht, ob du schon einen Teil des Freibetrags bei einer anderen Bank verbraucht hast. 

Helle93
Experte
107 Beiträge

Hallo t.w., vielen Dank für den Input. Über einen generellen Depotübertrag habe ich bereits nachgedacht. Vielleicht gibt es ja bald eine Aktion zur Übertragung seitens Codi? @SMTcomdirect 

Der Gewinn, der von Anteilen gemacht wurde, die vor 1.1.2018 gekauft wurden, wird nicht besteuert? Oder läuft es so, dass man sich das Geld über die Steuererklärung wiederh holt?

Welche Infos kann ich noch geben? Ich suche gerne alles raus!

 

MfG Helle

Helle93
Experte
107 Beiträge

Hallo dg2210,

danke für deine Rückmeldung! Vor 2009? Gut, das waren damals leider nicht so viele Anteile.:D

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Helle93,

 

aktuell sind uns keine Planungen für eine Depotübertragsprämie bekannt. 😞

 

Beste Grüße

Jan-Ove

NordlichtSH
Mentor ★★
1.947 Beiträge

@Helle93  schrieb:

Hallo t.w., vielen Dank für den Input. Über einen generellen Depotübertrag habe ich bereits nachgedacht. Vielleicht gibt es ja bald eine Aktion zur Übertragung seitens Codi? @SMTcomdirect 

Der Gewinn, der von Anteilen gemacht wurde, die vor 1.1.2018 gekauft wurden, wird nicht besteuert? Oder läuft es so, dass man sich das Geld über die Steuererklärung wiederh holt?

Welche Infos kann ich noch geben? Ich suche gerne alles raus!

 

MfG Helle


Du kannst es auf jeden Fall in deiner Steuererklärung angeben (Anlage KAP) und ankreuzen, dass überprüft wird, ob du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurückbekommst.

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@t.w.  schrieb:

Du versteuerst den Gewinn, den die Anteile gemacht haben, die Du ab 1.1.18 gekauft hast.


Das wäre ja zu schön um wahr zu sein.

ersteuert werden die Gewinne der Anteile die ab dem 1.1.2009 gekauft wurden!

 

Der Stichtag 1.1.2018 spielt nur insofern eine Rolle als Gewinne/Verluste die davor bzw. danach erzielt wurden steuerlich anders betrachtet werden da die Teilfreistellung als zusätzlicher Faktor greift.

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Helle93  schrieb:

Der Gewinn, der von Anteilen gemacht wurde, die vor 1.1.2018 gekauft wurden, wird nicht besteuert? Oder läuft es so, dass man sich das Geld über die Steuererklärung wiederh holt?


  1. Gewinne der vor 01.01.2009 gekauften Anteile: steuerfrei (bis 100.000 € pro Person)
  2. Gewinne der seit 01.01.2009 gekauften Anteile unterliegen der Abgeltungssteuer.
    Der Gewinn der bis 31.12.2017 erzielt wurde wird zu 100% berücksichtigt.
    Der Gewinn der ab 01.01.2018 erzielt wurde wird aufgrund der Teilfreistellung zu 100%, 85% oder 70% berücksichtigt, abhängig vom konkreten Fonds.

Helle93
Experte
107 Beiträge

Hallo GetBetter, vielen Dank!

Das sind ja unschöne News. Aber vielen Dank!

Folglich werden 25% AS auf alle Gewinne der Anteile ab 1.1.2009 abgezogen - was ein Mist 😄

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