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US Quellensteuer bei Aktiendividenden

61 ANTWORTEN

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

So, ich habe da jetzt doch mal angerufen. Die Steuerabteilung war leider nicht mehr erreichbar, man wolle das prüfen. Interessant fand ich den Sprach-Roboter: "Haben Sie allgemeine Fragen zu Steuern oder zur "W-8BEN"? Da kann sich die Bank ja eigentlich nicht drauf berufen, das wäre doch Unsinn. Genauso wenig wie auf den Widerruf der DBA-Vollmacht.

 

Jetzt hänge ich erstmal in der Luft.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Startrek,

 

im Prinzip gilt ein Steuersatz von 15%. Eventuell handelt es sich bei den 30%, die dir berechnet worden sind um einen Fehler. Da du bereits den Support angeschrieben hast, wird man sich zeitnah um dein Anliegen kümmern und dir eine entsprechende Antwort schicken. Sollte es sich um eine fehlerhafte Berechnung handeln, dann bekommst du selbstverständlich die zu viel gezahlten Steuern erstattet. 

 

Viele Grüße

Christoph

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Hallo Christoph,

 

ja - ich hatte vor einigen Wochen mit einem netten Mitarbeiter vom  Support telefoniert und einen Tag später auch einen Rückruf erhalten, in dem der Fehler eingeräumt wurde mit der Zusage, dass ich eine Erstattung erhalten würde. Bis jetzt habe ich diese noch nicht erhalten, aber zwischenzeitlich wurden erneut 30 statt 15% auf eine US-Dividende einbehalten- dieses Mal Micron Technology. Dein Kollege hatte aber auch erwähnt, dass es noch ein wenig dauern könnte, wenn ich mich recht erinnere. Ärgerlich ist es trotzdem und ich hoffe, dass man mich nicht vergisst.

 

Gruß

Stefan

 

 

SMT_Birgit
Social-Media-Team
Social-Media-Team
227 Beiträge

Hallo @Startrek 

ich kann deinen Unmut diesbezüglich nachvollziehen.
Du kannst selbstverständlich abwarten, hast aber auch die Option den aktuellen Bearbeitungsstand zu erfragen. Sende hierfür gerne eine Nachricht aus deinem persönlichen Bereich, diese kommt dann legitimiert und deiner Kontoverbindung zugeordnet bei uns an.

Herzlichen Gruß aus Quickborn
Birgit

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Ich habe mich heute nochmal über das Kontaktformular an die Comdirect gewendet, weil ich weiterhin keine Rückmeldung erhalten habe. Schauen wir mal....

Thorsten_
Legende
4.659 Beiträge

Für den A0MM0S kann ich es aus erster Hand sagen:

Natürlich wurden 25 % Kapitalertragssteuer auf die Steuerbemessungsgrundlage einbehalten (Seite 1 der Steuermitteilung).

Die Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt aber die 30 % Teilfreistellung (Seite 2 der Steuermitteilung).

 

Wieso sollten ETFs mit weniger als 25 % besteuert werden? Hat doch mit dem eigentlichen Thema hier (US-Quellensteuer) nix zu tun 🤔

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Sorry - mein Fehler! Asche über mein Haupt, ich habe die Steuermitteilungen nicht sorgsam genug eingesehen und das "Kleingedruckte" übersehen. Danke für den Hinweis!

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

@SMT_Chris

Am 9.1. hattest Du mir geschrieben:

 

"Da du bereits den Support angeschrieben hast, wird man sich zeitnah um dein Anliegen kümmern und dir eine entsprechende Antwort schicken."

Bis heute habe ich jedoch keine schriftliche Antwort vom Support erhalten. Vor einigen Tagen habe ich erneut bei Euch angerufen – und wurde nur vertröstet: "Bitte haben Sie noch etwas Geduld."

 

Ganz ehrlich: "Zeitnah" sieht für mich anders aus. Auch wegen der nicht unerheblichen Ordergebühren, die ich im letzten Jahr gezahlt habe, bin ich mittlerweile wirklich verärgert und darf einen besseren Service nicht nur verlangen - er sollte selbstverständlich sein.  Ich verstehe weder, wie der überhöhte Quellsteuer-Abzug überhaupt zustande kam, nachdem Kapitalerträge aus den USA zuvor immer korrekt abgerechnet wurden,   noch – und das vor allem – warum die Korrektur so lange dauert.

 

Mit der Bitte um Antwort.

 

 

 

Akazien
Autor ★★
27 Beiträge

@ Startrek: Ich kann mich nur wiederholen: Ich würde nicht immer und immer wieder "nachfragen", sondern formal schriftlich Widerspruch bei der Geschäftsleitung gegen die Abrechnungen (und alle zurückliegenden Abrechnungen, die diese Sache betreffen), einlegen. Mit Fristsetzung zur Klärung und Korrektur(en). Schon um etwaige Verjährung zu hindern. Auch wenn es schwer fällt. Nach Fristablauf... das weißt Du selbst...

 

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Hallo Akazien,

 

Danke für Deine Einschätzung.

Vor dem Hintergrund, dass sich Comdirect den Fehler eingestanden hat, gehe ich weiterhin davon aus, dass man mir entgegen kommt - sollte sich bis Ende des Monats weiterhin nichts tun, werde ich den von Dir empfohlenen Weg gehen.

 

@SMT

Ich hoffe, dass dies nicht erforderlich ist.