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US Quellensteuer bei Aktiendividenden

Gradiva
Autor ★
10 Beiträge

Hallo,

ich habe zwar im Forum einige Beiträge gefunden, aber sie waren eher auf ETF bezogen und beantworten nicht ganz meine Frage. Im Netz finde ich Mal, dass 30% Quellensteuer auf Dividendenerträge von US Aktien abgezogen wird und man umständlich die 15% zurückholen soll, Mal finde ich, dass 15% Quellensteuer abgezogen werden und dann auf der deutschen Kapitalertragsteuer angerechnet. Was ist nun richtig und müsste ich bei der Comdirect aktiv werden, damit Variante 2 passiert?

Vielen Dank!

9 ANTWORTEN

NordlichtSH
Mentor ★★
1.829 Beiträge

Auf normale US-Aktien zahlst du mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland 15% Quellensteuer, die entweder auf die 25% deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden.

 

Oder die, falls du einen Freistellungsauftrag hast, in den Topf "anrechenbare ausländische Steuern" wandern. Die können dann später auf deutsche Steuern angerechnet werden, wenn der FSA aufgebraucht ist. 

 

Hier ist eine Liste mit Quellensteuersätzen für Kapitalerträge:

 

anrechenbare_ausl_quellensteuer_2022.pdf

 

 

Count Zero
Autor ★★
34 Beiträge

Hallo @Gradiva ,

 

ich habe einige US Aktien in meinem Depot bei der Codi liegen. Mir wurden bisher immer nur 15% US Quellensteuer abgezogen. Die Basis hierfür ist das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA. Siehe auch https://www.wf-frank.com/detail/article/deutsch-amerikanisches-doppelbesteuerungsabkommen-einkommens...

Du musst also nicht aktiv werden.

 

Gruß,

 

Count Zero

Gradiva
Autor ★
10 Beiträge

Dankeschön! Damit ist meine Frage schon beantwortet!👍

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Die beiden Antworten treffen zwar den Kern, allerdings sind die Begründungen nicht ganz richtig.

 

Grundsätzlich fällt bei US-Dividenden eine Quellensteuer von 30% an. Das ist erstmal der normale Steuersatz, der in der US Steuer geregelt ist. Es gibt hier einige Ausnahmen wie L.P.s, auf die wir aber mal nicht weiter eingehen.

 

Im Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland gibt es die Möglichkeit diese Quellensteuer unter bestimmten Umständen (u.a. deutsche Steuerpflicht) auf 15% zu reduzieren. Im Normalfall ist es so, dass die Differenz von 15% manuell vom Kunden zurückgefordert werden muss. Die Beantragung einer Vorabreduzierung ist meines Wissens für Einzelkunden nicht vorgesehen.

 

Jetzt sind wir aber in der glücklichen Lage, dass die Commerzbank (bzw. ehemalig auch schon die comdirect) einen privatrechtlichen Vertrag mit dem IRS (s.a. US Qualified Intermediary) geschlossen hat. Auf Basis dieses Vertrages ist es der Commerzbank möglich für alle qualifizierten Kunden automatisch eine Vorabbefreiung (= Reduzierung) der Quellensteuer vorzunehmen.

 

Effektiv heißt das: Solange du in Deutschland steuerpflichtig bist (es gibt einige Ausnahmen z.B. bei US-Bezug; abweichende Staatsbürgerschaft - dann braucht man ein W-8BEN; sicher noch weitere), fällt bei comdirect bzw. der Commerzbank nur eine US-Quellensteuer von 15% auf Dividenden und 0% auf Zinsen an.

 

Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass das bei anderen Banken ganz anders aussehen kann. Und genau deswegen auch mein Einleitungssatz 🙂 Das Doppelbesteuerungsabkommen allein ist für die Vorabreduzierung auf 15% nicht ausreichend, denn das regelt nur, dass überhaupt eine Reduzierung möglich ist. Wie die aber abläuft variiert wie oben beschrieben.

 

Die Anrechnung der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer hat mit diesem Prozess übrigens erstmal gar nichts zu tun, denn die erfolgt auf deutscher Seite, und das für die restlichen 15% die so oder so zu zahlen sind.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.180 Beiträge

Das ist nun keine besondere Leistung der gelben Banken.

JEDE deutsche Bank nutzt das DBA mit den USA und rechnet nur 15% Quellensteuer ab die hier anrechenbar sind.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Wieviele deutsche Banken das machen weiß ich nicht, Fakt ist aber das DBA allein ist nicht ausreichend.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.885 Beiträge

Das Stichwort ist Qualified Intermediary. Wenn man den Begriff zusammen mit den Namen seiner Bank in Google eintippt findet man in der Regel den Link auf die entsprechende Info Seite seiner Bank.

 

Negativ in Zusammenhang mit USA ist mir bisher nur die flatex aufgefallen, die hatten mich (deutscher Staatsbürger, Wohnsitz in Deutschland) für ein Depot mit ausschließlich einer Aktie (DAX Konzern, deutsche ISIN, Mitarbeiter Aktie) aufgefordert ein W-8BEN auszufüllen. Und wie ich aus sicherer Quelle weiß nicht nur mich sondern auch tausende Andere.

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Interessant. Dabei würde mich allerdings interessieren was passiert, wenn du es nicht einreichst. Steuerlich hat das schließlich in der erwähnten Konstellation gar keine Auswirkung. Vielleicht machen die das dann nur vorsorglich? So richtig Sinn macht das aber so oder so nicht.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.885 Beiträge

@Tarulia Ja keine Ahnung. Da liegen eh nur die Mitarbeiteraktien (aus administrativen Gründen) deswegen kann ich nicht wirklich was dazu beitragen ausser eben dass sie dieses Formular von mir angefordert hatten. Immerhin muss man flatex zugute halten dass man es online ausfüllen konnte.

 

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