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Teilweiser Depotübertrag an Kinder

Rockhoven
Autor ★
9 Beiträge

Hallo zusammen,
zuerst etwas zu mir. Ich bin Ende 50 und mein Depotwert sind gut 40.000 Euro, die sich grob wie folgt aufteilen:
60% MSCI World, 15% Lyxor Robotics & AI, 15% in einen erneuerbare Energien ETF und 10% China A Aktien ETF.
Meine Kinder sind Anfang/Mitte 20 und stehen am Anfang ihres Berufslebens. 
Meine Rente in gut 6 Jahren wird mir zum Leben reichen, weshalb ich überlege die Hälfte meines Depotwertes an meine Kinder zu übertragen. Ich möchte vermeiden, dass, im Falle einer Pflegebedürftigkeit, das Geld komplett verloren geht.
Der Übertrag ist laut Auskunft der Bank völlig unkompliziert. Die Kinder eröffnen ein Depot und ich übertrage die Anteile.
Ich werde wohl hauptsächlich MSCI World übertragen, weil meine Kinder sich noch nie mit Aktien beschäftigt haben.
Gibt es dazu noch irgendetwas zu bedenken? Fallen z. B. Steuern für die übertragenen Anteile an oder auch nur bei einem Verkauf?
Habt ihr noch andere Ideen oder Anmerkungen?
Danke schon mal im Voraus!

7 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

In Kurzfassung

MSCI ist okay

Übertrag ist unkompliziert

Schenkungssteuer fällt beim Übertrag an eigene Kinde nur an wenn Du über dem Freibetrag bist (400k€ in 10 Jahren) - musst Du aber selber mit dem Finanzamt klären

Kapitalertragssteuer fällt nur bei einem Verkauf an - falls ich es richtig im Kopf habe (ggf. möge man mich korrigieren)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Rockhoven
Autor ★
9 Beiträge

Danke für Deine schnelle Antwort!

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Kapitalertragssteuer fällt nur bei einem Verkauf an - falls ich es richtig im Kopf habe (ggf. möge man mich korrigieren)

Da gibt es nichts zu korrigieren, dem ist tatsächlich so.

Bei einem zukünftigen Verkauf fällt für den Beschenkten allerdings die Steuer auf den Gewinn seit ursprünglichem Kauf der Papiere an, nicht nur auf den Gewinn seit Übertrag.

 

Der Wert zum Zeitpunkt des Übertrages ist nur relevant für die Entscheidung ob Schenkungssteuer anfällt oder nicht.

Ertragssteuerrechtlich gilt dagegen der Kauf ("Fussstapfen-Theorie").

ae
Mentor ★★★
2.951 Beiträge

@Rockhoven  schrieb:


Gibt es dazu noch irgendetwas zu bedenken? 


Ja unbedingt 

 

… weil meine Kinder sich noch nie mit Aktien beschäftigt haben.

… würde ich vor dem Übertrag unbedingt diesen, zumindest die Grundkenntnisse und Basics eines Etf’s und die Kraft des Zinseszins beibringen 

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Rockhoven
Autor ★
9 Beiträge

Gute Anmerkung, werde ich beherzigen! 

peeete
Autor ★
7 Beiträge

Ich habe ähnliches vor. Fallen dann noch Gebühren für den Übertrag innerhalb der Comdirect an?

 

Ich würde gerne ETFs von meinen Comdirect Depot auf die die Comdirect Juniordepots meiner Kinder übertragen.

 

 

peeete
Autor ★
7 Beiträge

Ein Blick ins aktuelle Preisverzeichnis beantwortet meine Frage 😅

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