am 06.05.2026 13:38
Ich habe eine Frage zum Steuersimulator, den angezeigten Kaufkosten in der Aufstellung und den anrechenbaren Steuern wenn man Vorsteuer bezahlt hat.
Im Steuersimulator werden bei einem ETF-Sparplan jeder Kauf mit den Kaufkosten und Kaufdatum aufgeführt. Auch ist der Gesamt-Kaufpreis eines ETF-Sparplans als Gesamtkaufkosten aufgeführt.
Frage:
Wird die Vorsteuer die man am Anfang des Jahres vorab für Kursgewinne bezahlt hat und irgendwann später bei Verkauf mit Geweinn des ETFs verrechnet wird in der Tabelle mit den Kaufkosten je "Sparplankauf" in der Steuersimulation schon einbezogen oder muss man dies "manuell" z.B. in einer Excel-Liste für jeden Kauf selbst nachführen?
Ich habe das leider nicht am Anfang des Jahres überprüft ob die Kaufwerte nach Zahlung der Vorsteuer korriegiert wurde.
Wenn nein, kann ich dann für ein ETF eines Depotwertes irgendwo die schon bezahlten Vorsteuervorauszahlungen einsehen - so wie der Verlusttopf ?
Viele Grüße
am 06.05.2026 15:15
@Marten68 schrieb:Wird die Vorsteuer die man am Anfang des Jahres vorab für Kursgewinne bezahlt hat und irgendwann später bei Verkauf mit Geweinn des ETFs verrechnet wird in der Tabelle mit den Kaufkosten je "Sparplankauf" in der Steuersimulation schon einbezogen oder muss man dies "manuell" z.B. in einer Excel-Liste für jeden Kauf selbst nachführen?
Das ist der eine große Nachteil der Steuersimulation: Vorabpauschalen werden darin nicht berücksichtigt und müssten tatsächlich manuell eingearbeitet werden. Leider ist das je nach Anzahl der Käufe und Haltedauer (wieviele Jahre sind zu berücksichtigen?) gar nicht so trivial. Der Bertrag verhält sich ja nicht proportional zur Menge der Anteile oder zur Zeitachse.
@Marten68 schrieb:Ich habe das leider nicht am Anfang des Jahres überprüft ob die Kaufwerte nach Zahlung der Vorsteuer korriegiert wurde.
Wenn nein, kann ich dann für ein ETF eines Depotwertes irgendwo die schon bezahlten Vorsteuervorauszahlungen einsehen - so wie der Verlusttopf ?
Auch hier fällt die Antwort leider unbefriedigend aus. Nein, das kannst Du nirgendwo sehen.
Je nach Kaufintervall kannst Du evtl. aus den entsprechenden Steuermitteilungen Rückschlüsse ziehen, gerade bei Sparrplan-Investments ist die Sache aber quasi aussichtslos. Da bleibt es Dir tatsächlich kaum erspart Dein Excel anzuschmeissen, jedes Jahr einzeln zu betrachten und die Vorabpauschale je Anteil händisch zu ermitteln.
am 07.05.2026 11:30
Danke für die leider für mich unbefriedigende Antwort.
Da werde ich mich dann wohl mal in die Kaufabrechnungen reinfuchsen müssen und mittels bezahlten Vorabsteuer dann für jeden einzelnen Teilkauf Kauf aktualisieren.
Noch eine kurze grundlegende (vermutlich naive) Frage: gehört zum Kaufpreis auch die Kauf-Gebühr dazu.
D.h. wenn ich z.B. 100 Euro ETF bespart habe davon aber 1,50 Gebühr ist, sind dann meine gekauften Anteile mi 98,50 anzusetzen oder mit 100 Euro.
Mit Excel kann man das ja einigermaßen teilautomatisieren wenn man irgendwann mal jeden Kauf eingetragen hat - was ich leider bei meinen ETF-Sparplänen bisher versäumte.
Gibt es da schon KI-Anwendungen die aus der Abrechungen Kaufdatum, Kaufpreis, und Wertpapierkennnummer einliest und in lesbares Format exportiert?
am 07.05.2026 12:34
Kauf- und Verkaufskosten sind Teil der Rechnung und mindern die Steuerlast bei Verkauf mit Gewinn.
@Marten68 schrieb:Gibt es da schon KI-Anwendungen die aus der Abrechungen Kaufdatum, Kaufpreis, und Wertpapierkennnummer einliest und in lesbares Format exportiert?
Über Portfolio Performance ginge es (automatisches Einlesen der Abrechnungen und Export als csv-Datei).
am 07.05.2026 13:56
@Marten68 schrieb:Gibt es da schon KI-Anwendungen die aus der Abrechungen Kaufdatum, Kaufpreis, und Wertpapierkennnummer einliest und in lesbares Format exportiert?
Nicht, dass ich Dich von einer nachträglichen Erstellung einer sauberen Buchführung abbringen möchte. Aber warum versuchst Du nicht gleich den ganzen Themenblock zu umgehen und, wenn Du schon die KI bemühst, Dir von dieser die Vorabpauschale nennen zu lassen, die für Anteile einer konkreten WKN für ein bestimmtes Jahr fällig war?
Dann musst Du diese nur noch auf die von Dir gehaltenen Anteile umrechnen, z.B. bei Sparplankäufen zeitanteilig?
Ich muss allerdings zugeben, dass meine gerade diesbezüglich gestarteten Tests zu einigermaßen unbefriedigenden Ergbebnissen geführt haben. Das mag aber an einer noch nicht ganz ausgefeilten Fragestellung liegen.
ChatGPT hat mir jedenfalls für den A0RPWH und das Jahr 2025 (zuzurechnen 2026) einen Betrag von 0,341 € genannt. Richtig wären 1,8523 €.
Google lag bei identischer Fragestellung mit 1,79 € deutlich besser.
am 07.05.2026 16:03
Einer KI würde ich bei solchen Dingen nicht trauen, da zu fehlerbehaftet.
am 08.05.2026 13:22
Ich habe auch dank KI mein Excel-Tabelle bereits zu 80% fertig.
Eine Frag habe ich noch.
Nehmen wir an ich kaufe im laufe des Jahres ein ETF-Anteil für 100 Euro.
Am Stichtag 31.12 wäre der Anteil 101 Euro Wert. Wenn der Basiszins höher als 1% wäre müsste ich für diesen Kauf jedoch nur 1 Euro Wertzuwachs * 0,7 * evt. Haltemonate/12 berechnen.
Ein zweiter ETF-Anteil gekauft für 90 Euro hätte mehr als 12 % Wertzuwachst. Für diesen müsste ich nur 101 Euro x Basiszins *0,7 * haltemonate /12 bezahlen
Ein dritter ETF-Anteil hätte ich für 110 Euro gekauft. Dieser macht verlust, zahle also keine Vorsteuer
Ist das Korrekt ?
Nun die Frage: Mache ich im Folgejahr gleiche Bewertung für diese 3 Käufe mit Startkurs 101Euro? Oder kann ich für den für 110 Euro gekauften Anteil solange den Kaufkurs in den Folgejahren bei 110 Euro belassen bis erstmalig der ETF-Preis über 110 Euro gestiegen ist?
am 08.05.2026 15:39
Hallo @Marten68 ,
als Hilfe und Inspiration empfehle ich die Lektüre von folgendem Thread von @Joerg78
vorabpauschale-aktualisiert-für-2025
gruss ae
am 08.05.2026 21:23
@Marten68 schrieb:Ich habe auch dank KI mein Excel-Tabelle bereits zu 80% fertig.
Eine Frag habe ich noch.
Nehmen wir an ich kaufe im laufe des Jahres ein ETF-Anteil für 100 Euro.
Ein dritter ETF-Anteil hätte ich für 110 Euro gekauft. Dieser macht verlust, zahle also keine Vorsteuer
Ist das Korrekt ?
Diese Rechnung ist Unsinn.
Wann und zu welchem Kurs du gekauft hast ist belanglos. Abgesehen davon dass unterjährige Käufe pro vollem Monat eingerechnet werden.
Was zählt ist nur der ETF-Kurs zum Jahresbeginn und Jahresende.
Wenn der Wertzuwachs ausreichend hoch war bekommst du auf den gesamten Bestand zum Jahresende den Basisertrag der zu versteuern ist.
am 08.05.2026 21:42
Oder anders ausgedrückt: Es kann passieren, dass man bzgl. der Kurse rechnerisch Verlust hat, aber trotzdem Vorabpauschale zahlen muss.