02.10.2023 17:49 - bearbeitet 02.10.2023 17:50
Bei den meisten Banken und Börsenplätzen sind „ Insich- Geschäfte“ technisch ausgeschlossen.
Probier mal testweise, ob du im gleichen Depot am gleichen Börsenplatz zum gleichen Limitkurs eine Kauf und eine Verkauforder eingeben kannst.
Meistens wird die zweite Order systemseitig abgewiesen.
Die beiden Orders müssen sich unterscheiden oder nacheinander platziert werden.
02.10.2023 17:51 - bearbeitet 02.10.2023 17:52
02.10.2023 17:51 - bearbeitet 02.10.2023 17:52
Da habe ich völlig geistesabwesend das erste Wort gegriffen, was mir einfiel. Den Fehler habe ich korrigiert, danke für deinen Hinweis!
LukezZ
am 02.10.2023 17:55
Das auszuprobieren klingt ganz spannend, aber ich bin ein bisschen paranoid, damit einen Kauf/Verkauf auszulösen.
Irgendwelche Tipps, wie ich das vermeiden kann?
LukezZ
am 02.10.2023 19:01
@LukezZ schrieb:Das auszuprobieren klingt ganz spannend, aber ich bin ein bisschen paranoid, damit einen Kauf/Verkauf auszulösen.
Irgendwelche Tipps, wie ich das vermeiden kann?
LukezZ
stimmt, das kann man nur sinnvoll bei Wertpapieren und Börsenplätzen mit grossem G/B Spread testen.
Ich hatte das mal mit illiquiden Anleihen und hohen Nominalen getestet.
am 02.10.2023 19:11
@paej schrieb:
@LukezZ schrieb:Das auszuprobieren klingt ganz spannend, aber ich bin ein bisschen paranoid, damit einen Kauf/Verkauf auszulösen.
Irgendwelche Tipps, wie ich das vermeiden kann?
LukezZ
stimmt, das kann man nur sinnvoll bei Wertpapieren und Börsenplätzen mit grossem G/B Spread testen.
Ich hatte das mal mit illiquiden Anleihen und hohen Nominalen getestet.
Wozu sollte man das testen?
Wenn die Order durch geht hat man mit sich selbst gehandelt. 😞
Ich habe mal gelesen daß eine Order schon seit längerem die Steuer-Id enthält.
Wenn die zweite Order nicht abgelehnt wird kann zumindest verfolgt werden wer da so etwas macht.
Das mag bei kleinen Beträgen niemanden interessieren.
Aber warum möglichen Ärger riskieren?
Die Sache ist doch eigentlich einfach.
An einem leicht freundlichem Tag gegen Mittag verkaufen.
Wenn dann USA kommt und der Markt abstürzt gegen 16 Uhr zurück kaufen. 🙂
am 02.10.2023 19:13
Du hast mich überzeugt! Ich widerstehe der Neugier, herauszufinden, ob mein Broker das zulässt und mache alles brav nacheinander.
LukezZ
02.10.2023 20:15 - bearbeitet 02.10.2023 20:34
02.10.2023 20:15 - bearbeitet 02.10.2023 20:34
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:
@LukezZ schrieb:Das auszuprobieren klingt ganz spannend, aber ich bin ein bisschen paranoid, damit einen Kauf/Verkauf auszulösen.
Irgendwelche Tipps, wie ich das vermeiden kann?
LukezZ
stimmt, das kann man nur sinnvoll bei Wertpapieren und Börsenplätzen mit grossem G/B Spread testen.
Ich hatte das mal mit illiquiden Anleihen und hohen Nominalen getestet.
Wozu sollte man das testen?
Wenn die Order durch geht hat man mit sich selbst gehandelt. 😞
Zum Test kannst Du einen aktuell geschlossenen Börsenplatz nehmen.
Die techn. Sperre zeigt doch im Umkehrschluss, dass alle anderen Orderversionen keinen Restriktionen unterliegen und nicht als „Insich-Geschäft“ gewertet werden.
Ich habe gerade mal beispielhaft Aktien auf Xetra probiert bei Comdirect und Flatex.
Comdirect hat keine techn. Sperre;
Flatex hat eine techn. Sperre („Die Erfassung gegenläufiger Orders ist nicht zulässig“)
02.10.2023 20:42 - bearbeitet 02.10.2023 20:44
02.10.2023 20:42 - bearbeitet 02.10.2023 20:44
@paej schrieb:Die techn. Sperre zeigt doch im Umkehrschluss, dass alle anderen Orderversionen keinen Restriktionen unterliegen und nicht als „Insich-Geschäft“ gewertet werden.
Das ist ganz allgemein ein unzulässiger Umkehrschluss. Das etwas technisch nicht unterbunden ist heißt nicht das es erlaubt ist.
Dein comdirect Beispiel zeigt ja das es offenbar keine Vorschrift gibt die eine Sperre für Wash / Mitsich Geschäften fordert.
Demzufolge gibt es auch keine Garantie dass eine irgendwie geartete Implementierung vollständig im Sinne der zugrunde liegenden Gesetze ist,
am 02.10.2023 21:16
@CurtisNewton schrieb:
@paej schrieb:Die techn. Sperre zeigt doch im Umkehrschluss, dass alle anderen Orderversionen keinen Restriktionen unterliegen und nicht als „Insich-Geschäft“ gewertet werden.
Das ist ganz allgemein ein unzulässiger Umkehrschluss. Das etwas technisch nicht unterbunden ist heißt nicht das es erlaubt ist.
Dein comdirect Beispiel zeigt ja das es offenbar keine Vorschrift gibt die eine Sperre für Wash / Mitsich Geschäften fordert.
Demzufolge gibt es auch keine Garantie dass eine irgendwie geartete Implementierung vollständig im Sinne der zugrunde liegenden Gesetze ist,
Abgesehen davon beweist eine Orderaufgabe für einen geschlossenen Börsenplatz gar nichts.
Eine vernünftige Sperre sollte doch bei der Börse implementiert sein.
Die beiden Order können ja von verschiedenen Banken kommen. 🙂
Wenn das richtig gemacht wird sollte XETRA morgen früh die zweite Order ablehnen.
Wobei ich daran nicht wirklich glaube.
Bei den meisten Wertenist der Spread so klein daß man es gar nicht schafft dazwischen eine eigene Order zu erfüllen.
02.10.2023 21:57 - bearbeitet 02.10.2023 22:03
02.10.2023 21:57 - bearbeitet 02.10.2023 22:03
@Silver_Wolf schrieb:Abgesehen davon beweist eine Orderaufgabe für einen geschlossenen Börsenplatz gar nichts.
Eine vernünftige Sperre sollte doch bei der Börse implementiert sein.
Die beiden Order können ja von verschiedenen Banken kommen. 🙂
Wenn das richtig gemacht wird sollte XETRA morgen früh die zweite Order ablehnen.
Wobei ich daran nicht wirklich glaube.
Bei den meisten Wertenist der Spread so klein daß man es gar nicht schafft dazwischen eine eigene Order zu erfüllen.
Beweisen muss ich nichts und du musst nichts glauben.
Die Sperre bei Flatex wirkt aber immer.
Damit wird ein Selbstgeschäft in einem DEPOT verhindert.
Eine Verhinderung an einer Börse ist bankseitig nicht möglich.
Grundsätzlich könnte man mit 2 Depots immer Eigenhandel betreiben.
Meine Aussagen beziehen sich ausdrücklich nicht auf die Möglichkeit und die Zulässigkeit von „Washsales“
Wir sind hier im Bereich Marktmanipulation.
Bei den meisten Wertenist der Spread so klein daß man es gar nicht schafft dazwischen eine eigene Order zu erfüllen.
Diese Behauptung ist evtl. bei volumenstarken Aktien zutreffend; ansonsten schlichtweg falsch.