08.12.2020 14:28 - bearbeitet 08.12.2020 14:31
Hallo,
ich weiß, dass es zu demThema schon Beiträge gibt, aber ich möchte gerne meine beispielhafte Berechnung von euch prüfen lassen und so herausfinden, ob ich es richtig verstanden habe.
Ich investiere seit letztem Jahr in verschiedene ETFs und dabei vor Allem in den ETF110 auf den MSCI World. Der ETF ist ausschüttend. Neben diesem ETF habe ich noch kleinere Anteile von Dividenden ETFs, die zwar von der Gesamtrendite nicht so gut sind, aber höhere Ausschüttungen haben. In diese habe ich vor Allem für meinen Vater investiert, den aufgrund seines Alters mehr die Ausschüttung als die Gesamtrendite interessiert. Das aber nur als Hintergrundinfo.
Nun zu meiner Frage: Durch die Ausschüttungen von rund 400 € ist mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft. Ich überlege nun, einen Teil der ETF zu verkaufen und wieder zu kaufen und habe mir ein kleines Excel-Sheet zur Berechnung angelegt.
Bei den Kauf-und Verkaufskosten komme ich meist auch bei Stöbern des Preis-und Leistungsverzeichnisses ins Stolpern, aber um 5 € rauf oder runter soll es jetzt mal nicht gehen.
Nach meiner Berechnung würde ich durch einen Zwischenverkauf und Wiederkauf unterm Strich für das Jahr 2020 rund 83 € Steuern sparen. Könnt Ihr bitte malüber die Tabelle schauen und mir sagen, ob das alles nachvollziehbar und richtig ist?
Vielen Dank, Matthias 🙂
P.S. Wie berechnet man den Gewinn aus einem Verkauf, wenn das Depot aus mehreren Einzelkäufen sowie einem Sparplan aufgebaut ist? Welcher Kaufwert zählt?
| Berechnung Steuern mit und ohne Zwischenverkauf | |
| Ausschüttender ETF | |
| Kap.-Ertragssteuer incl. Soli ohne Kirch.-St. in % | 26,375% |
| Berechnung Steuern aus Ertrag/Ausschüttung | |
| Ertrag aus Ausschüttungen | 400,00 € |
| davon 70% wg Teilfreistellung zu versteuern | 280,00 € |
| Erteilter Freibetrag | 700,00 € |
| zu versteuern | 0,00 € |
| zu zahlende Steuern | 0,00 € |
| Rest Freibetrag | 420,00 € |
| Berechnung Steuern aus Teilverkauf | |
| Gewinn aus Teilverkauf | 600,00 € |
| davon 70% wg Teilfreistellung zu versteuern | 420,00 € |
| Rest Freibetrag (aus Versteuerung Ausschüttung) | 420,00 € |
| zu versteuern | 0,00 € |
| auf Gewinn aus Verkauf zu zahlende Steuern | 0,00 € |
| Rest vom Freibetrag | 0,00 € |
| (Steuern ohne Ausnutzung Freibetrag) | 110,78 € |
| Verkauf/Kauf | |
| Gewinn aus Verkauf soll sein: | 600,00 € |
| Wert Kauf pro Anteil | 50,00 € |
| Wert aktuell pro Anteil | 60,00 € |
| Gewinn pro Anteil | 10,00 € |
| zu verkaufende und wieder zu kaufende Anteile | 60 |
| Kosten für Verkauf und Kauf | |
| Wert Verkauf/Kauf | 3.600,00 € |
| Kosten Kauf | 13,90 € |
| Kosten Verkauf 4,90 + 0,25 % x Kaufwert | 13,90 € |
| Summe | 27,80 € |
| Ergebnis | |
| Gesparte Steuern durch Zwischenverkauf | 110,78 € |
| Kosten für Zwischenverkauf | 27,80 € |
| Mehr in der Tasche für dieses Jahr 🙂 | 82,98 € |
am 08.12.2020 17:59
Sowas habe ich auch. Jeder Kauf wird eingetragen, mit Datum, Menge, Wert, allem. Schau dir aber mal das Programm Portfolio Performance an. Es ist da theoretisch möglich, dass du zwei Depots anlegst und so für deinen Vater und für dich alles pingeligst genau auseinander hältst. Da siehst du auch die Ausschüttungen für deinen Vater etc pp ins Detail aufgelistet.
Schau es dir mal an, ist sehr zu empfehlen 🙂
am 08.12.2020 18:34
@MatMiller schrieb:Mit Verkaufen habe ich noch keine Erfahrung, aber ich habe das über die Anteile geregelt. Vom ETF110 z.B. kaufe ich für uns beide. Vorne sind Gesamtspalten mit Datum, Kurswert, Anteilen, Gesamtwert, die dem Depot entsprechen und weiter rechts das gleiche Paket nochmal pro Person. Hier sind die Anteile dann aufgesplittet und die Summe der Anteile entsprechen in jeder Zeile den Gesamtanteilen. So kann ich für jeden Kauf über die Anteile regeln, wem der Wert zugerechnet wird.
Du kannst aber eben nicht aktiv entscheiden welche Anteile verkauft werden sollen. Daher wird die Sache bzgl. eurer internen steuerlichen Berechnung kompliziert (besser gesagt: undurchdringbar).
am 08.12.2020 19:51
am 08.12.2020 20:31
Dazu ein paar zusätzliche Infos:
1.) Mein Vater will das Geld nicht wieder haben, es ist praktisch geschenkt. Dennoch möchte ich es getrennt halten, auch weil ich meinem Vater zeigen kann, was sein Geld bringt und er sich drüber freut. Meine Eltern sind Mitte 80 und haben zwar genug Rücklagen, aber freuen sich über die Ausschüttungen. In meiner 2. Excel-Tabelle ordne ich alle Buchungen des Verrechnungskontos mir und meinem Vater zu (auch über Anteile). Darüber habe ich z.B. auch die exakte Zuordnung der Ausschüttungen, auch wenn ich einen Betrag anteilmäßig aufsplitten muss.
2.) Mein Vater hat sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung und muss zumindest bis einigen 1000 € Kapitalertrag gar keine Steuer drauf zahlen. Nachdem er nun nach 1,5 Jahren sieht, dass die Anlage in ETFs eine seriöse gewinnbringende Sache ist, will ich tatsächlich auch für ihn ein eigenes Depot anlegen und wir wollen seine Anlagen, die teilweise nichts bringen und sogar kosten, umschichten. Dabei zählt aber dann nicht sein Anlagehorizont, sondern meiner bzw. meiner und der meiner Geschwister als Erben. Meinen Eltern kommt es mehr auf die Ausschüttungen an und dass sie nicht von der Substanz leben, sondern das angelegte Geld sich noch vermehrt (was aber dann ihre Erben zugute kommt).
3.) Zilch, das Programm Portfolie Performance werde ich mir anschauen, vielen Dank 🙂
4.) GetBetter, den steuerlichen Aspekt und die saubere Zuordnung hatte ich tatsächlich nicht bedacht, aber das ist bisher auch kein Thema, denn mein Vater will ja nichts verkaufen, wahrscheinlich nie. Für einen oder sehr weniger Verkäufe würde ich das vielleicht sogar noch hinkriegen, da in meiner Tabelle ja die Käufe chronologisch aufgeführt sind, aber es erscheint mir auch kompliziert. Es reizt mich aber, mal weiter drüber nachzudenken, denn Excel macht mir einfach Spaß 😉
am 08.12.2020 21:54
@MatMiller schrieb:Dazu ein paar zusätzliche Infos:
1.) Mein Vater will das Geld nicht wieder haben, es ist praktisch geschenkt. Dennoch möchte ich es getrennt halten, auch weil ich meinem Vater zeigen kann, was sein Geld bringt und er sich drüber freut. Meine Eltern sind Mitte 80 und haben zwar genug Rücklagen, aber freuen sich über die Ausschüttungen. In meiner 2. Excel-Tabelle ordne ich alle Buchungen des Verrechnungskontos mir und meinem Vater zu (auch über Anteile). Darüber habe ich z.B. auch die exakte Zuordnung der Ausschüttungen, auch wenn ich einen Betrag anteilmäßig aufsplitten muss.
2.) Mein Vater hat sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung und muss zumindest bis einigen 1000 € Kapitalertrag gar keine Steuer drauf zahlen. Nachdem er nun nach 1,5 Jahren sieht, dass die Anlage in ETFs eine seriöse gewinnbringende Sache ist, will ich tatsächlich auch für ihn ein eigenes Depot anlegen und wir wollen seine Anlagen, die teilweise nichts bringen und sogar kosten, umschichten. Dabei zählt aber dann nicht sein Anlagehorizont, sondern meiner bzw. meiner und der meiner Geschwister als Erben. Meinen Eltern kommt es mehr auf die Ausschüttungen an und dass sie nicht von der Substanz leben, sondern das angelegte Geld sich noch vermehrt (was aber dann ihre Erben zugute kommt).
4.) ... Für einen oder sehr weniger Verkäufe würde ich das vielleicht sogar noch hinkriegen, da in meiner Tabelle ja die Käufe chronologisch aufgeführt sind, aber es erscheint mir auch kompliziert....
was Schenkungssteuer vs Erbschaftssteuer usw angeht, werdet ihr euch sicherlich Gedanken gemacht haben.
Dass du es soweit getrennt halten willst, ist löblich.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine Erbschaft leider Potenzial hat für häßliche Auseinandersetzungen. Gerade wenn man alles ehrenwert handhabt, wird das u.U. als Schwäche ausgelegt. Bei Ausgaben habe ich für Verwandte dies mit Datum in einem Buch sogar handschriftlich vermerkt, damit ich mir nicht vorwerfen lassen musste, ich hätte nachträglich irgendwelche Excellisten verändert.
Nun ja, egal.
Ich rate dir auf jeden Fall zu getrennten Depots.
09.12.2020 07:00 - bearbeitet 09.12.2020 07:01
09.12.2020 07:00 - bearbeitet 09.12.2020 07:01
@dandelionIn Anbetracht des Steuerfreibetrages für Schenkungen von 400.000 € ist Steuer für Erbschaft oder Schenkungen bei uns kein Thema, so viel isses dann doch wieder nicht 😉
Klar, Schenkungen in welcher Form auch immer können in Erbschaftsangelegenheiten zu bösem Blut führen, vor Allem, wenn nichts darüber festgehalten wird und einer denkt, die Anderen haben "unter der Hand viel mehr bekommen". Viele lernen an ihren Geschwistern bzw. Miterben dann plötzlich ganz andere Seiten kennen.
am 09.12.2020 07:52
Rein Interessenhalber weil es doch etwas verwirrend oder vielleicht widersprüchlich formuliert ist: auf welchem Namen läuft das Depot, in dem das Geld deines Vaters liegt? Es klingt, als hättest du ein einziges Depot mit deinem zusammen, weil du ja alles auseinander rechnen musst.
Und das ist rechtlich extrem unvorteilhaft weil es nichts zu vererben gibt wenn es auf deinem Namen läuft oder du kein eigenes Geld hast wenn es auf seinem läuft.
Da ist manches noch unklar.
am 09.12.2020 08:07
@ZilchEs ist mein Depot und läuft auf meinen Namen. Nachdem ich letztes Jahr anfing, mich mit ETFs zu beschäftigen und mein Vater mit einigen Geldanlagen, die er hat, sehr unzufrieden war, habe ich "für ihn" ETfs gekauft. Aber eher mit "Spielgeld" ... 4stellige Beträge, die sich inzwischen auf 5stellig im niedrigen Bereich summiert haben. Nachdem ich hier einige Fragen dazu gestellt habe und dabei berechtigterweise Gegenfragen dazu bekam, z.B. zum Anlagehorizont, wurde MIR klar, dass mir einige Punkte NICHT klar sind und ich habe das mit meinen Eltern geklärt 😉
Mein Vater hatte eine gesunde Skepsis bzgl. meinen Ausführungen, die für mich ja auch neu waren. Wenn ich nun größere Beträge von meinen Eltern in mein Depot investieren würde, wäre das sicher steuerlich von Nachteil, zumal ich da nach und nach auch Geld von mir investieren möchte. Daher haben wir vor kurzem besprochen, auch für meine Eltern ein eigenes Depot anzulegen, das auf sie läuft, aber das ich verwalten werde, da meine Eltern mit Mitte 80 zwar noch recht fit sind und z.B. auch online banking machen, aber das sie ggf. überfordern würde. Gucken darf mein Vater ;-), aber Käufe werden wir dann sicher gemeinsam an seinem Notebook machen. Aber das will er ganz sicher auch so. Vorteil ist dabei auch, dass mein Vater nun erstmal wieder von 2021 bis 2023 eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat.
am 09.12.2020 08:16
Das hat mit steuerlichen Nachteilen nicht wirklich zu tun. Das Geld, was von deinen Eltern auf dein Depot geflossen ist, ist einerseits eine Schenkung und andererseits besitzrechtlich die zuzusprechen. Solange du es nicht wieder zurück schenkst auf ein Depot deiner Eltern ist es rechtlich deins. Darauf wollte ich hinaus. Deine Auflistung und Auseinanderechnung kannst du dann verwenden um zu wissen wie viel zurück geschenkt werden muss 😉
am 09.12.2020 08:20
Na ja, wen interessiert das schon außer vielleicht irgendwann meine Miterben, wenn sie Angst haben, dass ihnen Erbe abhanden gekommen ist?
Es ist extrem unwahrscheinlich, dass ich das Geld jemals zurückschenken werde. Es ist eher "nur interessant", wenn ich meinem Vater die Summe seiner Ausschüttungsanteile und Depotwertsteigerung zeigen kann.