am 19.09.2020 19:08
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren meine Altersvorsorge in die eingenen Hände genommen und bespare seitdem fleißig ETFs.
Nun hatte ich vergangene Woche einen Beratungstermin bei einem Finanzberater, der mir nahegelegt hat, dass ich steuerlich da noch einiges optimieren könnte indem ich auf eine staatlich geförderten fondsgebundenen Basisrente umsteige (z.B. der Continentale BasisRente Invest).
Aus seiner Sicht würde das aus zwei Gesichtspunkten sinnvoll sein:
- keine Kosten / Verluste bei Umschichtungen (Rebalancing), was ja bis zu meiner Rente (>30 Jahre) durchaus noch ein paar Mal vorkommen dürfte
- steuerliche Absetzbarkeit (bin in Steuerklasse 4, 42% Grenzsteuersatz) und Wiederanlage der jährlichen steuerlichen Erstattung z.B. in mein ETF-Depot
Das klingt für mich erst einmal plausibel. Gibt es hier einen "Steuerexperten" der das beurteilen könnte bzw. einen Rat für mich hätte?
Danke vorab & Viele Grüße
Sven
Link zur genannten Basisrente:
https://www.continentale.de/basisrente-fondsgebunden
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 21.09.2020 07:10
Na, die Steuerkeule kann aber auch einen ETF-Vermögensbestand treffen ![]()
am 21.09.2020 08:50
@ppjjll schrieb:Na, die Steuerkeule kann aber auch einen ETF-Vermögensbestand treffen
Richtig. Deswegen richtet man die Sache auch immer so aus, dass es jetzt passt und verlässt sich nicht auf Politiker-Versprechen für eine ferne Zukunft.
Was man im Sack hat hat man im Sack.
am 25.09.2020 15:54
@GetBetter
Danke für die Verlinkung. Ich war zwei Wochen im Urlaub und hab mir mal ein wenig Auszeit gegönnt.
Ich antworte noch die Tage ausfühlich (auch falls es schon zu spät ist ;D )
Da die Basis-Rente (ob Fonds hin oder her) zur Schicht 1. der Rentenversicherungen zählen gibt es da 1-2 Besonderheiten, die ich dann in den kommenden Tagen auch noch ausführlich erläutern werde.
Bis dahin
Liebe Grüße
Rob
am 26.09.2020 18:41
@Rob1995Nord
Danke! Ich bin gespannt.
Viele Grüße
Sven
am 26.09.2020 18:51
@Towo schrieb:
Einen Steuerstundungseffekt gibt es bei einer Rentenversicherung doch überhaupt nicht. Du zahlst sogar absolut nominal mehr Steuern, da 42% von den Einzahlungen weniger ist als 30% von der Endsumme inklusive Erträge.
Die Kapitalerträge (von Quellensteuern abgesehen) sind steuerfrei.
Die 42% die dir erstattet werden, stehen der Steuerbelastung in der Rentenzeit gegenüber. Wenn du als Rentner einen Grenzsteuersatz von 30% hast ergibt das einmalig 20,69% als "Förderung". Je länger das Geld im Vertrag liegt umso weniger ergibt das umgerechnet in Prozent per anno. Bei 30 Jahren z.B. 0,63% per anno aber bei 25 Jahren 0,76%. Das ist das Gegenteil vom Zinseszinseffekt, dort profitierst du von langen Anlagezeiten.
@Towo: Kannst du mir Deinen 2.Satz bitte etwas erklären? Woher kommen die 30%? Wäre auch interessiert daran zu verstehen wie du auf die 0,63% bei 30 Jahren kommst.
Danke vorab!
Viele Grüße
Sven
am 26.09.2020 19:32
Gerade noch etwas recherchiert und auf finanztip eine gute Übersicht gefunden:
https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/
Meine Fragen, damit ich mir das einmal selbst durchrechnen kann?
- Die zu erwartende Rentenauszahlung der Basisrente wird mit welchem Steuersatz belastet?
- Verkauf meines ETF-Bestands wird wie besteuert?
Viele Grüße
Sven
am 27.09.2020 00:07
@sven19 schrieb:Meine Fragen, damit ich mir das einmal selbst durchrechnen kann?
- Die zu erwartende Rentenauszahlung der Basisrente wird mit welchem Steuersatz belastet?- Verkauf meines ETF-Bestands wird wie besteuert?
Die Beantwortung der ersten Frage überlasse ich gerne den Versicherungsspezialisten hier. Zur Besteuerung des ETF-Verkaufs:
Die Steuer ergibt sich aus dem realisierten Gewinn wobei 30% steuerfrei sind. Auf den Rest fällt, nach Abzug des Sparerpauschbetrages von 801 € (Singles) bzw. 1.602 € (Verheiratete) eine Steuer von 26,375% (ggf. zzgl. Kirchensteuer) an.
Wichtig: Das ist die aktuelle Gesetzeslage.
Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass diese zum Zeitpunkt Deines Rentenbeginns noch unverändert gültig ist. Da Du weder den Gewinn noch die dann gültige Sesetzeslage kennst, ist der Versuch die zukünftige Steuer ausrechnen zu wollen weitgehend nutzlos.
Genau aus dem gleichen Grund wäre ich aber jeder Variante gegenüber sehr skeptisch, die sich nur aufgrund steuerlicher Förderungen lohnen würde. DIe Steuergesetze sind schneller geändert als es einem langfristigen Anleger lieb sein kann.
am 27.09.2020 07:42
Die Versteuerung beträgt 100 % des dann gültigen Steuersatzes. Minimale Freibeträge werden über die gesetzliche Rente ausgeschöpft.
am 27.09.2020 11:47
Also 30% Grenzsteuersatz halte ich für realistisch wenn man in der aktiven Zeit 42% Steuern zahlen musste. Ab 2040 muss 100% der Rente versteuert werden und man kann als Rentner weniger absetzen (natürlich keine Beiträge zur RV mehr, da man ja keine mehr zahlt).
Mit 30 Jahren meine ich die Zeit in der das Geld im Vertrag liegt, also 60 Jahre vom Start der ersten Beitragszahlung bis zum Tod (30 Jahre einzahlen und 30 Jahre Rentner).
Bei 42% GStSatz bekommst du bei 100 eingezahlten Euro 42 zurück. Du zahlst also nur 58 Euro selbst.
Wenn du jetzt beispielhaft einmal mit 0% Rendite des Vertrages rechnest bleibt die Rendite der Förderung übrig. Das wären dann nach 30 Jahren 100 Euro vor Steuern aus denen 70 Euro nach Steuern werden. Die Rendite ist also 70 geteilt durch 58. 20,69% Rendite in 30 Jahren. Das schafft man auch mit 0,63 % Verzinsung über 30 Jahre.
Also beträgt die Förderung 0,63% per anno.
27.09.2020 13:53 - bearbeitet 27.09.2020 14:06
So ich habe mir mal die Mühe gemacht und Excel angeworfen.
Vorabanmerkungen / Annahmen:
Ich komme auf folgende Ergebnisse:
Szenario 1: 2077€ mtl.
Szenario 2: 3201€ mtl. (1270€ aus ETF-Sparplan, 508€ aus Basisrente, 1423€ aus Wiederanlage Steuererstattungen).
Wenn ich also nichts übersehen habe, sollte es lohnenswert sein die Altersvorsorge zu splitten und auf Szenario 2 zu wechseln.
Zur weiteren Nachvollziehbarkeit habe ich das Excel mal als Screenshot angehängt (leider lässt sich .xls nicht anhängen 😞 ... ).
Berechnung des absetzbaren Anteils der Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) erfolgte nach finanztip-Artikel (https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/)
Steuerabzüge habe ich mit https://www.zinsen-berechnen.de/ ausgerechnet und in mein Excel übernommen (sind also über die LZ verteilt und Freibeträge sind berücksichtigt).