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Steuerliche Optimierung Altersvorsorge

sven19
Autor ★★★
53 Beiträge

Hallo,
ich habe vor einigen Jahren meine Altersvorsorge in die eingenen Hände genommen und bespare seitdem fleißig ETFs.
Nun hatte ich vergangene Woche einen Beratungstermin bei einem Finanzberater, der mir nahegelegt hat, dass ich steuerlich da noch einiges optimieren könnte indem ich auf eine staatlich geförderten fondsgebundenen Basisrente umsteige (z.B. der Continentale BasisRente Invest).
Aus seiner Sicht würde das aus zwei Gesichtspunkten sinnvoll sein:

- keine Kosten / Verluste bei Umschichtungen (Rebalancing), was ja bis zu meiner Rente (>30 Jahre) durchaus noch ein paar Mal vorkommen dürfte

- steuerliche Absetzbarkeit (bin in Steuerklasse 4, 42% Grenzsteuersatz) und Wiederanlage der jährlichen steuerlichen Erstattung z.B. in mein ETF-Depot

Das klingt für mich erst einmal plausibel. Gibt es hier einen "Steuerexperten" der das beurteilen könnte bzw. einen Rat für mich hätte?

Danke vorab & Viele Grüße
Sven

Link zur genannten Basisrente:
https://www.continentale.de/basisrente-fondsgebunden

89 ANTWORTEN

ppjjll
Experte ★★
414 Beiträge

Na, die Steuerkeule kann aber auch einen ETF-Vermögensbestand treffen Lachender Smiley

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@ppjjll  schrieb:

Na, die Steuerkeule kann aber auch einen ETF-Vermögensbestand treffen Lachender Smiley


Richtig. Deswegen richtet man die Sache auch immer so aus, dass es jetzt passt und verlässt sich nicht auf Politiker-Versprechen für eine ferne Zukunft.

Was man im Sack hat hat man im Sack.

Rob1995Nord
Experte ★
131 Beiträge

@GetBetter 
Danke für die Verlinkung. Ich war zwei Wochen im Urlaub und hab mir mal ein wenig Auszeit gegönnt.

 

Ich antworte noch die Tage ausfühlich (auch falls es schon zu spät ist ;D )

 

Da die Basis-Rente (ob Fonds hin oder her) zur Schicht 1. der Rentenversicherungen zählen gibt es da 1-2 Besonderheiten, die ich dann in den kommenden Tagen auch noch ausführlich erläutern werde.

Bis dahin

 

Liebe Grüße

Rob 

sven19
Autor ★★★
53 Beiträge

@Rob1995Nord 
Danke! Ich bin gespannt.

Viele Grüße

Sven

sven19
Autor ★★★
53 Beiträge

@Towo  schrieb:

@sven19 

 

Einen Steuerstundungseffekt gibt es bei einer Rentenversicherung doch überhaupt nicht. Du zahlst sogar absolut nominal mehr Steuern, da 42% von den Einzahlungen weniger ist als 30% von der Endsumme inklusive Erträge.

Die Kapitalerträge (von Quellensteuern abgesehen) sind steuerfrei.

 

Die 42% die dir erstattet werden, stehen der Steuerbelastung in der Rentenzeit gegenüber. Wenn du als Rentner einen Grenzsteuersatz von 30% hast ergibt das einmalig 20,69% als "Förderung". Je länger das Geld im Vertrag liegt umso weniger ergibt das umgerechnet in Prozent per anno. Bei 30 Jahren z.B. 0,63% per anno aber bei 25 Jahren 0,76%. Das ist das Gegenteil vom Zinseszinseffekt, dort profitierst du von langen Anlagezeiten.


@Towo: Kannst du mir Deinen 2.Satz bitte etwas erklären? Woher kommen die 30%? Wäre auch interessiert daran zu verstehen wie du auf die 0,63% bei 30 Jahren kommst.
Danke vorab!

Viele Grüße

Sven

sven19
Autor ★★★
53 Beiträge

Gerade noch etwas recherchiert und auf finanztip eine gute Übersicht gefunden:
https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/

 

Meine Fragen, damit ich mir das einmal selbst durchrechnen kann?
- Die zu erwartende Rentenauszahlung der Basisrente wird mit welchem Steuersatz belastet?

- Verkauf meines ETF-Bestands wird wie besteuert?

Viele Grüße
Sven

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@sven19  schrieb:

Meine Fragen, damit ich mir das einmal selbst durchrechnen kann?
- Die zu erwartende Rentenauszahlung der Basisrente wird mit welchem Steuersatz belastet?

- Verkauf meines ETF-Bestands wird wie besteuert?


Die Beantwortung der ersten Frage überlasse ich gerne den Versicherungsspezialisten hier. Zur Besteuerung des ETF-Verkaufs:

 

Die Steuer ergibt sich aus dem realisierten Gewinn wobei 30% steuerfrei sind. Auf den Rest fällt, nach Abzug des Sparerpauschbetrages von 801 € (Singles) bzw. 1.602 € (Verheiratete) eine Steuer von 26,375% (ggf. zzgl. Kirchensteuer) an.

 

Wichtig: Das ist die aktuelle Gesetzeslage.

Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass diese zum Zeitpunkt Deines Rentenbeginns noch unverändert gültig ist. Da Du weder den Gewinn noch die dann gültige Sesetzeslage kennst, ist der Versuch die zukünftige Steuer ausrechnen zu wollen weitgehend nutzlos.

 

Genau aus dem gleichen Grund wäre ich aber jeder Variante gegenüber sehr skeptisch, die sich nur aufgrund steuerlicher Förderungen lohnen würde. DIe Steuergesetze sind schneller geändert als es einem langfristigen Anleger lieb sein kann.

ppjjll
Experte ★★
414 Beiträge

Die Versteuerung beträgt 100 % des dann gültigen Steuersatzes. Minimale Freibeträge werden über die gesetzliche Rente ausgeschöpft.

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

@sven19 

Also 30% Grenzsteuersatz halte ich für realistisch wenn man in der aktiven Zeit 42% Steuern zahlen musste. Ab 2040 muss 100% der Rente versteuert werden und man kann als Rentner weniger absetzen (natürlich keine Beiträge zur RV mehr, da man ja keine mehr zahlt).

 

Mit 30 Jahren meine ich die Zeit in der das Geld im Vertrag liegt, also 60 Jahre vom Start der ersten Beitragszahlung bis zum Tod (30 Jahre einzahlen und 30 Jahre Rentner).

 

Bei 42% GStSatz bekommst du bei 100 eingezahlten Euro 42 zurück. Du zahlst also nur 58 Euro selbst.

Wenn du jetzt beispielhaft einmal mit 0% Rendite des Vertrages rechnest bleibt die Rendite der Förderung übrig. Das wären dann nach 30 Jahren 100 Euro vor Steuern aus denen 70 Euro nach Steuern werden. Die Rendite ist also 70 geteilt durch 58. 20,69% Rendite in 30 Jahren. Das schafft man auch mit 0,63 % Verzinsung über 30 Jahre.

 

Also beträgt die Förderung 0,63% per anno.

 

sven19
Autor ★★★
53 Beiträge

So ich habe mir mal die Mühe gemacht und Excel angeworfen. 


Vorabanmerkungen / Annahmen:

  • Derzeit bereits angespartes Kapital spielt keine Rolle
  • Zukünftige steuerliche Änderungen durch den Gesetzgeber spielen keine Rolle
  • Szenario 1: Reiner ETF-Sparplan mit einer angenommen mtl. Sparrate von 500€
  • Szenario 2: Split (300€ in ETF-Sparplan, 200€ in fondgebundene Basisrente (Rürüp)
  • Eintritt Regelrente 01.12.2054
  • Beginn Sparpläne: 01.10.2020
  • Grenzsteuersatz 42% (aktive Zeit)
  • Steuersatz Rente 30% (während Rente)
  • Absetzbarer Anteil der Vorsorgeaufwendungen: 100% (ab sofort, auch wenn dies erst ab 2025 der Fall sein wird - zur Vereinfachung der Berechnung)
  • Parameter Basisrente: Fondkosten 1,5%, Fondwertentwicklung 6%, Netto 4,5%) - Ergibt Nettowertentwicklung bis 10/2054 von 200.305€ (Fondguthaben) - so steht es auch in der Beispielrechnung der Versicherung die ich erhalten habe
  • 23 Jahre Rentenzahlung (bis zum erwarteten Tod - hoffen wir es wird länger...)
  • AG- / AN-Anteil gesetzl. Rente: 7000 €
  • Verzinsung ETF-Sparraten p.a. 7,1% (Annahme auf Basis MSCI World)

 

Ich komme auf folgende Ergebnisse:
Szenario 1: 2077€ mtl.

Szenario 2: 3201€ mtl. (1270€ aus ETF-Sparplan, 508€ aus Basisrente, 1423€ aus Wiederanlage Steuererstattungen).

Wenn ich also nichts übersehen habe, sollte es lohnenswert sein die Altersvorsorge zu splitten und auf Szenario 2 zu wechseln.

Zur weiteren Nachvollziehbarkeit habe ich das Excel mal als Screenshot angehängt (leider lässt sich .xls nicht anhängen 😞   ... ). 

 

Berechnung des absetzbaren Anteils der Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) erfolgte nach finanztip-Artikel (https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/)

 

Steuerabzüge habe ich mit https://www.zinsen-berechnen.de/ ausgerechnet und in mein Excel übernommen (sind also über die LZ verteilt und Freibeträge sind berücksichtigt).