am 18.05.2019 11:08
Hallo liebe Forengemeinde,
Ich bin neu in der Thematik und da kommen natürlich Fragen auf, vielleicht kann mir da der ein oder andere alte Hase auf die Sprünge helfen. Ich habe eine Verständnisfrage und dazu ein Beispiel:
Angenommen ich habe einen Freibetrag von ca 1600 als verheiratete Person. Habe im Jahr jetzt 5000€ in Aktien investiert und am Jahresende einen Wert von 6600 € erzielt. Also einen Zuwachs von 1600€. Das ganze würde der Einfachheit halber 10 Jahre genau so weiter laufen.
Macht es dann Sinn jedes Jahr die 6600€ an Aktien zu verkaufen und sofort wieder zu reinvestieren um die 1600€ jährlich nicht versteuern zu müssen oder aber kann ich das 10 Jahre so laufen lassen und danach alles verkaufen? Zahle ich dann nicht auf die erzielten 16000 minus Freibetrag also 14400€ komplett die Steuern?
Oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 18.05.2019 11:25
@Fipps schrieb:Angenommen ich habe einen Freibetrag von ca 1600 als verheiratete Person. Habe im Jahr jetzt 5000€ in Aktien investiert und am Jahresende einen Wert von 6600 € erzielt. Also einen Zuwachs von 1600€. Das ganze würde der Einfachheit halber 10 Jahre genau so weiter laufen.
Macht es dann Sinn jedes Jahr die 6600€ an Aktien zu verkaufen und sofort wieder zu reinvestieren um die 1600€ jährlich nicht versteuern zu müssen oder aber kann ich das 10 Jahre so laufen lassen und danach alles verkaufen? Zahle ich dann nicht auf die erzielten 16000 minus Freibetrag also 14400€ komplett die Steuern?
Ja, es ist das Erste: Freibetrag, der im Lauf eines Jahres nicht genutzt wurde, verfällt und kann nicht in ein späteres Jahr mitgenommen werden. Daher kann es in der Tat sinnvoll sein, Sachen zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen, so daß möglichst genau der restliche Freibetrag verbraucht wird.
Zu bedenken sind dabei natürlich die Handelskosten. Außerdem wichtig: Verkauf und Kauf müssen wirklich nacheinander stattfinden und nicht irgendwie parallel, sonst könnte eine (strafbare) Marktmanipulation vorliegen.
am 18.05.2019 18:09
@chi schrieb:Verkauf und Kauf müssen wirklich nacheinander stattfinden und nicht irgendwie parallel, sonst könnte eine (strafbare) Marktmanipulation vorliegen.
Da hab' ich eine Verständnisfrage. Was bedeutet parallel? Beispiel: Ich verkaufe jetzt und kaufe in 2 Minuten - zählt das schon als nacheinander?
am 18.05.2019 19:01
Danke Chi für deine Antwort, es ist sehr hilfreich wenn man sich hier Rat holen kann.
Das mit der Paralellität habe ich allerdings auch nicht so verstanden, bzw ich muss doch erst verkaufen und die Gutschrift erhalten ansonsten weist das Konto doch nicht genug Deckung auf um wieder in alter Höhe einsteigen zu können. Bei mir zumindest 😉
Danke für eure Infos!
am 18.05.2019 19:08
@t.w. schrieb:
@chi schrieb:Verkauf und Kauf müssen wirklich nacheinander stattfinden und nicht irgendwie parallel, sonst könnte eine (strafbare) Marktmanipulation vorliegen.Da hab' ich eine Verständnisfrage. Was bedeutet parallel? Beispiel: Ich verkaufe jetzt und kaufe in 2 Minuten - zählt das schon als nacheinander?
… das würde mich auch interessieren. Ich habe hier zwar was gefunden, aber das hat glaube mit dem obigen Fall, den Steuerfreibetrag auszunutzen nichts zu tun. Das kann meiner Meinung nach nicht illegal sein.
Gruß paba
am 18.05.2019 20:52
Zwei Minuten später ist völlig OK. Der entscheidende Punkt ist, daß nicht gleichzeitig zwei gegenläufige offene Orders vorliegen dürfen (das meinte ich mit „parallel“). Die eine (Verkauf) muß erst ausgeführt sein, bevor die andere (Kauf) an die Börse gelangt.
Man kann das mit dem Nacheinander entweder manuell sicherstellen (zweite Order erst einstellen, wenn man die Ausführung der ersten angezeigt bekommt) oder automatisch mit einer Next Order als einer Kombinationsorder.
Das Ganze ist keine Sache des Steuerrechts, sondern des Finanzmarktrechts; d.h. im Zweifel bekommt man nicht Ärger mit dem Finanzamt, sondern mit der BAFin (und der Staatsanwaltschaft). Es ist auch sehr wahrscheinlich, daß es auffällt, selbst bei Handel über zwei Banken, denn mit der Order wird ein Identifikationsmerkmal (LEI) des Kunden an die Börse gemeldet.
am 18.05.2019 21:36
Sehr interessant, danke @chi ![]()
am 19.05.2019 06:25
Bei liquide gehandelten Wertpapieren dürfte es ohnehin schon sehr schwierig werden, solch einen Handel mit sich selbst rein technisch hinzubekommen, da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit irgendjemand anderes die erste Order bedient, bevor die zweite eingestellt wurde.
Denkbar wäre bei sehr illiquiden Papieren das Szenario, dass eine unlimitierte Kauforder auf die zweite, unlimitiere Verkaufsorder trifft (womöglich noch über verschiedene Banken), und man sich die Aktien dann zu einem anderen Kurs selbst abkauft.
Viele Grüße
Weinlese
am 19.05.2019 09:26
Danke @chi für die Aufklärung. Das war mir so gar nicht klar und ich bin ganz erleichtert, dass ich Ende letzten Jahres doch keine strafbare Handlung begangen habe: Ich habe Ende letzen Jahres Wertpapiere mit Kursverlusten verkauft, um mir die Steuern auf Dividenden/Ausschüttungen zurückzuholen und am selben Tag in meist höher Stückzahl zurückgekauft nachdem der Verkauf erledigt war.
Hier noch ein Link auf einen Artikel der BaFin zum Thema für alle die’s genauer wissen wollen.
Gruß paba
am 19.05.2019 09:58
Danke Chi für deine Antwort, jetzt wurde wieder eine Wissenslücken geschlossen.
Gruß Fipps