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Steinhoff International - Comdirect verweigert Depotbestätigung - Verstoß gegen Aktiengesetz

JD9RX
Autor
1 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich verzweifle aktuell am Kundendienst der Comdirect! 

 

Im DepotG §6 Absatz 2 ist folgendes klar geregelt:

"(2) Der Hinterleger kann zur Ausübung seiner Rechte jederzeit gegen einen angemessenen Aufwendungsersatz vom Verwahrer einen in Schriftform ausgestellten Auszug über den für den Hinterleger in Verwahrung genommenen Anteil am Sammelbestand verlangen (Depotbescheinigung zur Rechtsausübung)."

 

Seit 10 Tagen versuche ich eine Depotbestätigung per Record Date 22.02.2023 für Steinhoff International NV (WKN A14XB9) zu bekommen. Comdirect verweigert dies komplett, obwohl sie gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet sind. Dabei sind mir reale Fälle bekannt, in denen dies von CD kürzlich ausgestellt wurde.

 

Das ist eine absolute Sauerei!! Eine polizeiliche Anzeige und sowie eine Anzeige bei der BaFin sind bereits beim Anwalt in Vorbereitung.

 

Vielleicht betrifft es ja noch weitere Kunden und wir könnten uns dazu austauschen.

 

MfG,

JD9RX 

2 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 


@JD9RX  schrieb:

 

Das ist eine absolute Sauerei!! Eine polizeiliche Anzeige und sowie eine Anzeige bei der BaFin sind bereits beim Anwalt in Vorbereitung.


Ich möchte Dir an dieser Stelle dringend raten unbedingt einen anderen Rechtbeistand zu Rate zu ziehen!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Silver_Wolf
Legende
5.275 Beiträge

Was ist das Problem und wozu brauchst du das?

Ich sehe auch keinen Grund warum die Bank eine angebotene Leistung nicht erbringen sollte.

 

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