am 03.03.2023 18:40
Hallo zusammen,
ich verzweifle aktuell am Kundendienst der Comdirect!
Im DepotG §6 Absatz 2 ist folgendes klar geregelt:
"(2) Der Hinterleger kann zur Ausübung seiner Rechte jederzeit gegen einen angemessenen Aufwendungsersatz vom Verwahrer einen in Schriftform ausgestellten Auszug über den für den Hinterleger in Verwahrung genommenen Anteil am Sammelbestand verlangen (Depotbescheinigung zur Rechtsausübung)."
Seit 10 Tagen versuche ich eine Depotbestätigung per Record Date 22.02.2023 für Steinhoff International NV (WKN A14XB9) zu bekommen. Comdirect verweigert dies komplett, obwohl sie gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet sind. Dabei sind mir reale Fälle bekannt, in denen dies von CD kürzlich ausgestellt wurde.
Das ist eine absolute Sauerei!! Eine polizeiliche Anzeige und sowie eine Anzeige bei der BaFin sind bereits beim Anwalt in Vorbereitung.
Vielleicht betrifft es ja noch weitere Kunden und wir könnten uns dazu austauschen.
MfG,
JD9RX
am 03.03.2023 19:09
Hallo und herzlich willkommen!
@JD9RX schrieb:
Das ist eine absolute Sauerei!! Eine polizeiliche Anzeige und sowie eine Anzeige bei der BaFin sind bereits beim Anwalt in Vorbereitung.
Ich möchte Dir an dieser Stelle dringend raten unbedingt einen anderen Rechtbeistand zu Rate zu ziehen!
Gruß Crazyalex
am 03.03.2023 19:49
Was ist das Problem und wozu brauchst du das?
Ich sehe auch keinen Grund warum die Bank eine angebotene Leistung nicht erbringen sollte.
Depotaufstellung auf Kundenwunsch 14,90 EUR