15.07.2022 09:23 - bearbeitet 15.07.2022 09:28
15.07.2022 09:23 - bearbeitet 15.07.2022 09:28
Es geht um Abbuchungen in Höhe von 2,38 € mit dem Buchungstext "SPESEN DER LAGERSTELLE ...".
Ich habe u.a. 4 ETFs mit Verwahrart Wertpapierrechnung Irland die über Clearstream abgewickelt wurden von comdirect an die ING übertragen. Die comdirect hat jeweils Spesen von 2,38 € abgebucht. Bereits beim Kauf wurde ein Clearstream Entgelt von 2,90 € erhoben (bei der ING kostet der Kauf derselben ETFs keine Zusatzgebühren bzw. -spesen).
Grundsätzlich muss ein Depotübertrag gem. BGH Urteil XI ZR 200/03 kostenlos sein. Die comdirect macht hier nun geltend, dass es sich ja um fremde Spesen die nur weitergereicht würden handle und keine Gebühren seitens der comdirect für den Depotübertrag.
Dem PLV der comdirect kann ich keine konkrete Höhe dieser Spesen entnehmen. Auf Seite 11 des PLV heißt es lediglich unter "II. Depotverwahrung/-verwaltung" im Abschnitt "C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden" in der Fußnote 2 auf Seite 12 (die zu Seite 11 gehört) als Hinweis zu kostenlosen Depotüberträgen "Zugunsten eines Depots bei einem anderen Verwahrer" das "Evtl. anfallende Fremdspesen [...] an den Depotinhaber weitergeleitet" werden. Also ziemlich verschwurbelt formuliert ohne konkret ablesen zu können wann, welche vermeintlichen Fremdspesen zu zahlen sind.
Die Frage ist nun aber welche fremden Spesen das sein sollen und wieso die comdirect diese nicht konkret nachweist? Sowohl bei comdirect, wie auch bei der ING ist die Verwahrart Wertpapierrechnung und nicht Girosammeldepot, womit sich die grundsätzliche Art der Verwahrung nicht geändert hat. Dem Preisverzeichnis der Clearstream welche die comdirect ja offensichtlich zur Abwicklung nutzt kann ich keine Spesen für Depotwechsel entnehmen, da steht lediglich etwas zum Thema Umschreibung von Namensaktien, wobei es hier ja um ETFs geht.
Wer hat hier welchen Betrag der comdirect für den Depotübertrag in Rechnung gestellt?
Da die comdirect im Buchungstext (weitere Information dazu gab es nicht) nicht einmal angibt woher diese Fremdspesen kommen sollen und wer hier was der comdirect in Rechnung gestellt hat, halte ich diese Abbuchungen i.S.d. BGH Urteil für unzulässige Depotübertragungsgebühren (ob man nun Spesen oder Gebühren dazu sagt ist reine Spitzfindigkeit, sh. bspw. Definition im Börsenlexikon "Spesen ist die Bezeichnung für alle Gebühren, die beim An- und Verkauf von Wertpapieren anfallen"). Aber ich bin ja kein Jurist, deswegen würde ich dazu gerne eure Meinung hören und evtl. kann ja auch jemand der schon mal eine Antwort bekommen hat erläutern wer hier der comdirect pro WKN / ETF 2,38 € berechnet hat die nun an mich weitergereicht wurden.
PS Mir ist bekannt das es dazu bereits Themen gab (z.B. hier /t5/Wertpapiere-Anlage/Depotwechsel-und-Spesen-der-Lagerstelle/td-p/232160). Aber auch dort wurde lediglich pauschal auf Fremdspesen verwiesen ohne zu erläutern wer diese in welcher Höhe berechnet.
30.01.2023 09:20 - bearbeitet 30.01.2023 09:22
Danke. Mittlerweile war die Ausbuchungsbestätigung im Postfach. Der Abzug der Gebühr war das schnellste an der ganzen Aktion. Ausbuchung und Abrechnung kam erst am nächsten Tag. Es war ein ETF. Dieser Depotübertrag lief generell ziemlich holprig auch seites Scalable. Beauftragt am 2. November und Ende Dezember dann von Scalable die Nachticht erhalten, dass es Probleme beim Postversand gab und man den Auftrag nochmals übermittelt habe. Es wurden dann nicht gleich alle Positionen übertragen, bzw nach Reklamation dann verpätet endlich auch dieser ETF.
am 30.01.2023 20:05
Über Google hier gelandet und direkt in so einem schönen neuen Thread... Auch mir wurden die 2,38 Euro belastet. Dachte auch dass es kostenfrei sein sollte... Hatte testweise nur einen Sparplan und ein Wertpapier transferiert und nicht direkt das gesamte Depot aufgelöst. Vielleicht sollte man bei solchen Praktiken Comdirect mal ganz den Rücken kehren...
15.12.2024 15:03 - bearbeitet 15.12.2024 15:21
Auch gerade überrascht gewesen, dass mein Konto mit -21,42€ belastet wurde für einen Depotumzug. Überall wird weit und breit geschrieben, dass der Umzug kostenlos ist. Die Kosten werden nicht transparent kommuniziert. Ein weiterer Grund um ComDirect zu kündigen und komplett zu den besseren Alternativen zu wechseln. Kündigung geht heute noch raus.
am 15.12.2024 15:44
@Nesti21 schrieb:Auch gerade überrascht gewesen, dass mein Konto mit -21,42€ belastet wurde für einen Depotumzug. Überall wird weit und breit geschrieben, dass der Umzug kostenlos ist. Die Kosten werden nicht transparent kommuniziert. Ein weiterer Grund um ComDirect zu kündigen und komplett zu den besseren Alternativen zu wechseln. Kündigung geht heute noch raus.
Hallo und herzlich willkommen!
Der Depotumzung an sich ist - wie gesetzlich vorgeschrieben - kostenlos.
Die Comdirect berechnet "lediglich" die "anfallenden Kosten" für die Lagerstelle - und gehört damit zu einem ganz kleinen exklusiven Kreis an Brokern der das beim Umzug legal (!) gemäß PLV an den Kunden berechnet um sich bei diesem (insbesondere bei Neukunden) unbeliebt zu machen.
Das mit dem "unbeliebt machen" hat bei Dir offensichtlich schon mal gut funktioniert 😉
Gruß Crazyalex
am 18.12.2024 12:52
@Crazyalex schrieb:
@Nesti21 schrieb:Auch gerade überrascht gewesen, dass mein Konto mit -21,42€ belastet wurde für einen Depotumzug. Überall wird weit und breit geschrieben, dass der Umzug kostenlos ist. Die Kosten werden nicht transparent kommuniziert. Ein weiterer Grund um ComDirect zu kündigen und komplett zu den besseren Alternativen zu wechseln. Kündigung geht heute noch raus.
Hallo und herzlich willkommen!
Der Depotumzung an sich ist - wie gesetzlich vorgeschrieben - kostenlos.
Die Comdirect berechnet "lediglich" die "anfallenden Kosten" für die Lagerstelle - und gehört damit zu einem ganz kleinen exklusiven Kreis an Brokern der das beim Umzug legal (!) gemäß PLV an den Kunden berechnet um sich bei diesem (insbesondere bei Neukunden) unbeliebt zu machen.
Das mit dem "unbeliebt machen" hat bei Dir offensichtlich schon mal gut funktioniert 😉
Gruß Crazyalex
Das wäre jetzt eine Frage an die Juristen, in wie weit solche "Spesen" pauschaliert angefordert werden dürfen. Ist ja schon merkwürdig, dass es immer der exakt gleiche Betrag ist. Welche Lagerstelle ist das, auch immer die gleiche? Clearstream dürfte ja auch für alles, was als "AKV" in irgend einem Land liegt, verantwortlich sein. Aber ich habe auch eine "USA/Kanada direkt"-Position. Aber auch so etwas dürfte irgend ein Bankhaus/Broker vor Ort "in street name" für mich halten. Das sind alles schon etwas verwickelte Geschäftsbeziehungen (und nebenbei und ot: hoffentlich geht nie was schief bei solchen Konstrukten. Da was wieder zu bekommen, wenn einer der beteiligten z.B. einfach Pleite geht, dürfte als Ausländer lustig sein....). Dass da immer die gleichen Kosten entstehen sollen, ist doch irgendwie erstaunlich....
Darf man als Kunde Einsicht nehmen in die Abrechnung der Lagerstelle?
Der offensichtlichste Fall, wo externe Spesen berechnet werden, die jedenfalls tatsächlich auf den Namen des comdirect-Kunden nicht anfallen, ist die Sparplanausführung deutscher Namensaktien mit Vergrößerung der Position kleiner ein Stück. Also z.B. durch Sparplanausführung von 10,216 auf 10,564 Münchner Rück kommen. Auch dafür wird ein Umschreibeentgelt berechnet. Es erfolgt aber bei solch einer Transaktion keinerlei Umschreibung im Namen des Kunden, weil man nur ganze Stücke ins Namensregister eintragen kann. Natürlich muss die Bank für die Bruchstücke irgendwie haften und hält im Optimalfall auf eigene Rechnung eine entsprechende Zahl an Aktien, die es braucht, um die Bruchstücke aller Kunden abzusichern. Vermutlich müssten sie das aber gar nicht, sie könnten wahrscheinlich auch irgendwelche swaps eingehen oder sonstwas machen, um das abzudecken. Wenn die Bank tatsächlich Stücke kauft zur Absicherung, dann verteilen sich ggf. anfallende Transaktionskosten aber auf eine größere und variable Menge an Kunden, für die die Bank das macht.
Zu rechtfertigen wäre die Umschreibegebühr bei Bruchstücken eigentlich nur, wenn hier eine ziemlich umfassende Pauschalierung erlaubt wäre. Ich hab nicht genug Zeit, um neben dem Geschreibe hier auch noch einen Rechtsanwalt oder Verbraucherschutzverein mal dazu zu befragen....😅 Aber eigentlich hat mich das schon immer interessiert, ob die das eigentlich wirklich so dürfen.....
Wenn ich eine Abrechnung von clearstream für die externen Kosten beim Umschreiben von Namensaktien tatsächlich anfordern dürfte, wie hier schon mal gemutmaßt wurde, dann müsste ich relativ schnell solche Kosten wiederbekommen..... Ist nur die Frage, ob ich mir dann auch relativ bald eine neue Bankverbindung suchen müsste....🤔😁
am 18.12.2024 13:39
@Lars123 schrieb:... Dass da immer die gleichen Kosten entstehen sollen, ist doch irgendwie erstaunlich....
Darf man als Kunde Einsicht nehmen in die Abrechnung der Lagerstelle?
....
Nein es ist überhaupt nicht erstaunlich.
Die Kosten sind pauschalisiert deshalb ist es immer derselbe Betrag.
Kannst ja mal bei Clearstream anrufen 😀
am 18.12.2024 13:45
@Morgenmond schrieb:
@Lars123 schrieb:... Dass da immer die gleichen Kosten entstehen sollen, ist doch irgendwie erstaunlich....
Darf man als Kunde Einsicht nehmen in die Abrechnung der Lagerstelle?
....
Nein es ist überhaupt nicht erstaunlich.
Die Kosten sind pauschalisiert deshalb ist es immer derselbe Betrag.
Kannst ja mal bei Clearstream anrufen 😀
Ja... und die Comdirect bleibt jeglichen Nachweis schuldig, das diese Kosten überhaupt - und selbst wenn: in dieser Höhe - tatsächlich anfallen.
Gruß Crazyalex
am 18.12.2024 13:53
@Lars123 schrieb:Das wäre jetzt eine Frage an die Juristen, in wie weit solche "Spesen" pauschaliert angefordert werden dürfen. Ist ja schon merkwürdig, dass es immer der exakt gleiche Betrag ist. Welche Lagerstelle ist das, auch immer die gleiche? Clearstream dürfte ja auch für alles, was als "AKV" in irgend einem Land liegt, verantwortlich sein.
Darf man als Kunde Einsicht nehmen in die Abrechnung der Lagerstelle?
Der offensichtlichste Fall, wo externe Spesen berechnet werden, die jedenfalls tatsächlich auf den Namen des comdirect-Kunden nicht anfallen, ist die Sparplanausführung deutscher Namensaktien mit Vergrößerung der Position kleiner ein Stück. Also z.B. durch Sparplanausführung von 10,216 auf 10,564 Münchner Rück kommen. Auch dafür wird ein Umschreibeentgelt berechnet. Es erfolgt aber bei solch einer Transaktion keinerlei Umschreibung im Namen des Kunden, weil man nur ganze Stücke ins Namensregister eintragen kann.
Wenn ich eine Abrechnung von clearstream für die externen Kosten beim Umschreiben von Namensaktien tatsächlich anfordern dürfte, wie hier schon mal gemutmaßt wurde, dann müsste ich relativ schnell solche Kosten wiederbekommen..... Ist nur die Frage, ob ich mir dann auch relativ bald eine neue Bankverbindung suchen müsste....🤔😁
Es lohnt wohl nicht sich über diese Dinge aufzuregen.
Scheinbar ist die pauschale Abrechnung von fremden Spesen erlaubt.
Ein unschöner Trick der Kunden leicht verärgert. 😞
Auslandsverwahrung auf Wertpapierrechnung läuft über Clearstream Luxemburg.
Ich habe jetzt nicht nachgesehen ob CBF und CBL unterschiedliche Preislisten haben und kenne nur CBF etwas.
Beide geben natürlich keinerlei Auskünfte an Endkunden.
Es ist natürlich klar daß man die Kosten für ein Geschäft gar nicht beziffern kann.
Da gibt es diverse Rabatte je nach Gattung und Umsatz.
Das Konto selbst kostet gut 30.000 EUR p.a. Die Bank hat davon mehrere.
Eine übliche Buchung dürfte 5 bis 50 Cent kosten.
Da macht die Bank zehntausend Buchungen und bekommt dafür am Monatsende eine Rechnung.
Das ist also kein Kostenfaktor.
Andere Banken berechnen dafür auch nichts.
Am Beispiel Neobroker wo ein Trade 1€ kostet sieht man ja daß diese Spesen minimal sind.
Bei Namensaktien ist das etwas anders da hier wirklich für jeden Kunden getrennt zu handeln ist.
Das Thema Bruchstücke mal außen vor.
Die Registrierung bei Clearstream kostet 0,50 EUR.
Es gab mal Zeiten da haben die Banken nur genau diese Spesen berechnet.
Das ist aber lange vorbei.
Heute wird da mehr oder weniger großzügig zugelangt.
Comdirect 0,95
Commerz kostenlos
Consors 1,95
ING kostenlos
Onvista 0,89
Also alles recht willkürlich.
am 12.05.2025 11:16
am 12.05.2025 11:16
Vorlage für eine Beschwerde-Mail an comdirect:
(Natürlich ohne Gewähr, mit freundlicher Unterstützung von ChatGPT 😉
Ich bin mal gespannt, was comdirect mir antwortet.)
Sehr geehrtes comdirect-Team,
im Rahmen eines Depotübertrags haben Sie mir von meinem Verrechnungskonto mehrfach sogenannte „Spesen der Lagerstelle“ in Höhe von jeweils 2,38 Euro abgebucht.
Diese Kosten sind mir in dieser Form und Höhe bei keinem anderen Kreditinstitut begegnet. Darüber hinaus bleibt comdirect bislang jeglichen konkreten Nachweis schuldig, dass diese Kosten tatsächlich anfallen und in dieser Höhe gerechtfertigt sind.
Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 200/03) hin, das eindeutig feststellt, dass ein Depotübertrag für Kunden kostenlos sein muss. Die Praxis, mir dennoch solche Gebühren in Rechnung zu stellen, empfinde ich nicht nur als unangemessen, sondern auch als rechtlich bedenklich.
Ich fordere Sie daher auf, mir die berechneten „Spesen der Lagerstelle“ zu erstatten oder nachvollziehbar zu belegen, in welchem konkreten Zusammenhang und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Kosten entstanden sind.
Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme und Klärung des Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen
am 12.05.2025 11:27
@ehemaliger Nutzer schrieb:
Ich bin mal gespannt, was comdirect mir antwortet.)
Ich fordere Sie daher auf, mir die berechneten „Spesen der Lagerstelle“ zu erstatten oder nachvollziehbar zu belegen, in welchem konkreten Zusammenhang und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Kosten entstanden sind.
Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme und Klärung des Sachverhalts.
Ach, du möchtest die Bank wechseln? 🙂