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Sparer-Pauschbetrag: Verteilen über 1000€ möglich bei unverbrauchtem Rest?

Liefer
Autor ★★★
43 Beiträge

Moin,

grundsätzlich verteile ich meinen Sparer-Pauschbetrag so, dass die Summe nicht den Betrag von 1000€ überschreitet. Nun bleibt bei meinem Bausparvertrag noch ein (simulierter) unverbrauchter Rest in Höhe von ca. 50€ von dem erteilten 900€ Freistellungsauftrag übrig.

 

Meine Frage: Darf ich, wissend, dass ich einen Rest habe, meinen zweiten Freistellungsauftrag woanders bei meinem  Depot von 100€ auf 150€ erhöhen? Die Folge: Summe der Freistellungsaufträge überschreitet 1000 €. Summe der Erträge kleiner gleich 1000 €.

 

Danke

11 ANTWORTEN

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @Liefer,

 

wichtig ist, dass Du nicht mehr als die Dir zustehenden 1.000 Euro in Anspruch nimmst. 

Liefer
Autor ★★★
43 Beiträge

Moin, @t.w.  freue mich, von dir zu hören.

 

Danke für deine Antwort. Mir ist nicht klar, worauf genau deine Antwort sich bezieht: 

Anspruch nehmen in Bezug auf Summe der Freistellungsaufträge oder auf die Summe der Erträge?

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Mal ganz unjuristisch: Du kannst 10000000 Euro Freistellungsaufträge bei unzähligen Instutiten einrichten. Ein in der Praxis relevantes Problem bekommst Du erst dann, wenn Du mehr als die Dir zustehenden 1.000 Euro tatsächlich nutzt, also echte Erträge nicht korrekt versteuerst.

 

Unabhängig davon würde ich das Risiko nicht eingehen und auch nur die 1.000 Euro verteilen. Du kannst ja die nicht genutzten 50 Euro abziehen, während Du sie woander erteilst. 

 

Oder alternativ holst Du Dir die auf die 50 Euro zu viel gezahlten 13 Euro mit der Steuererklärung zurück. 

Liefer
Autor ★★★
43 Beiträge

Alles klar, ich verstehe. Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

 

LG

L

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Solltest du aus Versehen deine Freistellungsaufträge doch so verteilen, dass mehr als 1.000 € tatsächlich freigestellt werden (zum Beispiel weil der Bausparvertrag vielleicht noch einen Bonuszins auszahlt, an den du nicht gedacht hast), passiert erstmal auch nichts Schlimmes.

 

Aber dann musst du alle Kapitalerträge, die freigestellten und die nicht freigestellten, in der nächsten Steuererklärung angeben.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

Hier noch der Verweis auf eine, wie ich finde, sehr erhellende Diskussion zu diesem Thema:
Versehentlich Freistellungsauftrag doppelt ausgeschöpft 

DerMitFrage

@NordlichtSH 

Soll heißen, wenn ich eh eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben werde, kann ich auch überall die Freibeträge auf den maximalen Wert setzen und so einen Steuerstundungseffekt ausnutzen? Das kann nicht stimmen oder O.o?

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Auch wenn ich kein Steuerfachmann bin: man sollte es vielleicht nicht unbedingt auf die Spitze treiben. Ich denke, es wird in zig Fällen in Dt. der Fall sein, dass Freistellungsaufträge "über der Norm" erteilt wurden und dann eben mit der Steuererklärung "bereinigt werden" - so wie im Gegenzug auch ne Menge "Phantom Sparbücher" in Kommoden und auf den Dachböden herumliegen, die über Jahrzehnte Zinsen ohne Freibetrag angehäuft haben.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Crazyalex_0-1704032487178.png

...sagt Google wenn man die Worte "Steuerhinterziehung fahrlässig vorsätzlich" als Suchbegriff eingibt.

 

Wenn man etwas genauer liest ist die fahrlässige Steuerhinterziehung eine Ordnungswidrigkeit und die vorsätzliche Steuerhinterziehung eine Straftat.

 

Gruß Crazyalex


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