so geht's: Quellensteuer aus Dänemark zurückholen
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16.03.2017 17:43 - bearbeitet 16.03.2017 18:01
Servus miteinander,
hier einige Hinweise für alle Inhaber dänischer Aktien zur Rückforderung dänischer Quellensteuer. Bekannte und beliebte dänische Aktien sind Vestas (WKN 913769), Pandora (WKN A1C6JV), Coloplast (WKN A1KAGC) oder auch Novo Nordisk (WKN A1XA8R). Bakkafrost (WKN A1CVJD) ist offiziell auf den Faröer-Inseln ansässig, die gehören aber politisch zu Dänemark. Das Verfahren ist daher möglicherweise auch für Bakkafrost-Aktien anwendbar; das kann der (um 15 Grad) geneigte Leser ja mal ausprobieren und dann hier berichten.
Eines vorab: Im August 2015 wurde in Dänemark ein groß angelegter Betrug bei der Erstattung von Quellensteuer aufgedeckt. Im November wurde bekannt, dass das Ausmaß 9,1 Milliarden Kronen beträgt, über eine Milliarde Euro. Ein Netzwerk ausländischer Gesellschaften soll hinter dem Betrug stehen, laut Danmarks Radio führen dabei auch Spuren nach Quickborn Hamburg. Erst seit März 2016 bearbeitet Dänemark die Erstattungsanträge wieder - und schaut ganz genau hin. Ergebnis sind lange Wartezeiten (siehe unten).
Aber nun zu den Tipps. Dänemark erhebt auf Dividenden 27% Quellensteuer. 15% sind in Deutschland auf die Abgeltungssteuer anrechenbar, die restlichen 12% werden in Dänemark auf Antrag erstattet. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Erhalt der Dividende. Um diesen Antrag geht es in meinem bescheidenen kleinen Beitrag.
Auf dieser Website findet man Informationen (auf Englisch) und das Antragsformular 06.002 (deutsch) oder 06.003 (englisch). Ich empfehle die englische Version; die meisten Dänen die ich kenne verstehen freilich sowohl Englisch als auch Deutsch.
Unter dieser Adresse kann man das Formular auch online ausfüllen. Oder Ihr ladet das Formular hier herunter.
In den Antrag gebt Ihr auch Eure Dividendenzahlungen ein, also neben dem Namen der Aktie und dem Datum der Zahlung den Bruttobetrag (vor Abzug von Quellensteuer) und den vollen Quellensteuerbetrag - beides bitte in dänischen Kronen (DKK). Ergebnis ist in jedem Fall ein Vordruck mit den Dividenden-Daten und Euren persönlichen Daten.
Beispiel: Dividenden insgesamt 10.000 DKK, davon wurden 27% = 2.700 DKK einbehalten, 15% = 1.500 DKK sind in Deutschland anrechenbar, und Ihr fordert den Rest = 12% = 1.200 DKK aus Dänemark zurück. Diese Summe (1200) trägt man ganz oben im Formular 06.003 ein ("claim is made ...").
Was nun noch fehlt ist eine so genannte Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts - wie bei allen Anträgen auf Quellensteuerrückzahlung, egal aus welchem Staat. Damit wird bestätigt, dass Ihr in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt seid. Schickt einfach das englischsprachige Formular - vielleicht mit einem kurzen, höflichen, deutschen Anschreiben - in zwei Kopien an Euer deutsches Wohnsitzfinanzamt und bittet um Ausstellung der Wohnsitzbestätigung. Jedenfalls beim Finanzamt in München dauert das zwischen einer und zwei Wochen, dann kommt das Formular gestempelt und unterschrieben wieder zurück. Gebühren fallen dafür nicht an. Eine der beiden Kopien behält das deutsche Finanzamt; die wollen schließlich auch nicht verhungern.
Packt zu dem Hauptformular mit dem deutschen Steuer-Stempel jetzt noch Fotokopien Eurer Dividendenabrechnungen und eine Fotokopie Eures Personalausweises (oder Reisepass). Wichtig: gebt Eure deutsche Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Rückerstattung an. Macht dann für Eure Akten eine Fotokopie aller Unterlagen.
Diesen Antrag schickt Ihr dann ganz altmodisch per Beutelpost an die Steuerbehörde in Dänemark mit folgender Anschrift:
Skattecenter Hoje
Postboks 60
DK-2630 Taastrup
Dänemark
Info für Besserwisser: "Skat", dänisch für "Schatz", bezeichnet den dänischen Fiskus, oder allgemein die "Steuer".
Dänemark bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb einiger Tage per Brief. Darin steht, sie würden versuchen, den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten und erwarten, innerhalb von 6 Monaten antworten zu können. Und dann: einfach abwarten! Oder um Warren Buffett zu zitieren: "what followed was the sound of silence" (klick hier!).
In a nutshell: Liste der Unterlagen:
- Formular 06.003 mit Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamts
- Aufstellung aller Dividenden (brutto) und jeweils abgeführte Quellensteuer ("withholding tax"), jeweils in DKK
- Fotokopie Personalausweis/Reisepass
- Fotokopien aller Dividendenabrechnungen
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Euch.
Viele Grüsse aus einem sonnigen München
nmh
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am 01.04.2017 17:00
Gerade habe ich von einem Anlager die Information erhalten, dass die Online-Einreichung jedenfalls für Deutsche nicht funktioniert, weil dann die Wohnsitzbestätigung fehlt.
nmh
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am 04.04.2017 09:57
@nmh: Danke wieder für deine Infos! Eine Frage da ich auch aus MUC bin. Geht das (Wohnsitzbestätigung) beim Finanzamt MUC online oder muss man da wieder irgendwo ne Nummer ziehen und a la Ummeldung dann 2-4h warten?
Dank dir!
uch nicht verhungern.
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am 04.04.2017 12:31
Danke für Dein Feedback.
Online geht das leider nicht.
Du kannst entweder in das Servicezentrum gehen (S-Bahn Hackerbrücke) und dort eine Nummer ziehen. Dann bekommst Du (nach dortiger Auskunft) die Bestätigung zum mitnehmen. Personalausweis nicht vergessen.
Oder, was ich immer gemacht habe, ich habe einen Briefumschlag in den Nachtbriefkasten am Finanzamt (Deroystrasse 2) eingeworfen (mein Büro ist ganz in der Nähe). Man kann den Brief auch im Servicezentrum abgeben (keine Nummer ziehen). Du kannst natürlich auch einen Brief ans Finanzamt schicken (Porto!). Nach zwei Wochen oder so schicken die die Wohnsitzbestätigung per Post zurück. Du musst also nicht persönlich anwesend sein.
Hope that helps.
Viele Grüsse
nmh
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am 04.04.2017 12:41
Es ist auch zu empfehlen, dass Du Deine Steueridentifikationsnummer
in Schreiben an das Finanzamt angibst.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 05.04.2017 09:09
Das hilft, danke euch zweien! Werde das bald machen!
Dreuidoofe Fragen noch:
Ich habe tatsächlich Novo Nordisk, allerdings "nur" 30. Lohnt es sich da überhaupt, diesen Aufwand zu betreiben?
Wie sieht es mit anderen "ausländischen" Aktien aus? Muss ich das quasi für jedes Land machen oder ist das mit Dänemark eine Ausnahme?
05.04.2017 11:43 - bearbeitet 05.04.2017 11:45
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05.04.2017 11:43 - bearbeitet 05.04.2017 11:45
Hallo @triple
Es kommt auf die Höhe des erstattungsfähigen Betrags an.
Da Du das Geld aus dem Ausland überwiesen bekommst (sogenannte BEN-Überweisung, wo Du als im Empfänger alle Gebühren trägst) können
schon mal 10-15 EUR für Gebühren anfallen, insbesondere bei Ländern die nicht
dem Euro-Raum angeschlossen sind (wie z.B. Dänemark). Erkundige Dich
vorher bei Deiner Bank. Bei einem Rückerstattungsbetrag von unter 15 Euro wirst Du, so befürchte ich, sogar draufzahlen. Bei Aktien aus USA und GB musst Du nichts unternehmen. Bei einigen Ländern bietet Dir die Comdirect kostenplichtige Hilfe an.
Genaue Infos über ausländische Quellensteuersätze und deren Anrechenbarkeit in Deutschland findest Du unter folgendem Link beim Bundeszentralamt für Steuern.
Gruß, Pramax
P.S.: Die Kosten fürs Porto solltest Du auch nicht vergessen!
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 06.04.2017 09:08
Ok, ich machs, waren 5,xx€, die mir Dänemark abgezogen hat...
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am 10.04.2017 11:58
Bei nur 30 Aktien lohnt es sich ja nicht einmal bei 3 Jahren gesammelt.
Frage zum Formular: Sie wollen eine Übersicht der beigefügten Anlagen
"As documentation is enclosed dividend advices, number"
Was sollte man hier angeben? Sind bei den letzen 3 Jahren 5 Blatt.
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am 22.04.2017 12:14
So wie ich die Informationenen unter dem folgenden Link
Claiming refund of Danish dividend tax
verstehe, scheint es aber seit dem 01.04.2017 nur noch Online möglich zu sein. Hat da jemand schon Erfahrungen? Bin gerade dabei die Quellensteuer meiner Novo Nordisk zurückzuholen...
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am 03.07.2017 12:44
vielen Dank, habe es in die Wege geleitet.

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