am 21.11.2020 13:31
Die Comdirect sagt dazu Folgendes:
Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.
Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html
Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).
Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.
Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?
Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.
Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.
Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.
Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.
Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!
Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?
am 25.11.2020 12:10
@Zilch schrieb:@Morgenmond und @digitus
Das Problem ist doch, dass das, was euch angegeben wird, nicht stimmen muss.
Exakt, und deshalb hat der Gesetzgeber eine externe Depotprüfung vorgeschrieben (siehe mein letzter Beitrag). Wenn man diese vernünftig macht und etwas Transparenz diesbezüglich herstellt, ist das Problem aus meiner Sicht gelöst.
am 25.11.2020 12:14
So wie die Wirtschaftsprüfungen bei Wirecard? 🙈
SCNR
25.11.2020 12:23 - bearbeitet 25.11.2020 12:28
25.11.2020 12:23 - bearbeitet 25.11.2020 12:28
@Thorsten_ schrieb:So wie die Wirtschaftsprüfungen bei Wirecard? 🙈
SCNR
Ganz genau. Abhilfe verschafft:
am 25.11.2020 12:28
Freunde, jetzt macht euch mal locker.
Meine Frage hatte ausdrücklich nicht die Annahme absichtlich falscher Aufstellungen in betrügerischer Absicht zum Hintergrund.
Es ging völlig losgelöst um die Frage inwiefern einfachste Kontrollmechanismen von den Kunden wahrgenommen werden um evtl. unbeabsichtige (!) Fehler zu erkennen und zu reklamieren.
Wenn die nämlich schon nicht genutzt werden...
am 25.11.2020 13:00
...tja, was C & C so alles anstellen kann ![]()
am 04.12.2020 17:41
@huhuhu schrieb:
@SMT_Jessica schrieb:Hallo @ehemaliger Nutzer,
wir haben deine Anfrage nicht vergessen.
Es gibt die Möglichkeit im Kundenservice eine Einzelprüfung zu beantragen, wo dein persönlicher Bestand verwahrt wird.
Viele Grüße
Jessica
@ehemaliger Nutzer
...ja jetzt aber mal los Tiger
P.....
@ehemaliger Nutzer
Hey Tiger,
hast Du dies eigentlich mal versucht ??
Und das Du in einem Nachbar Thread schon wieder gegen Zilch anfängst zu stänkern,
empfinde ich schon als ...bei allem Respekt ...etwas arm...
Schönen Abend
P.
04.12.2020 17:49 - bearbeitet 04.12.2020 17:49
04.12.2020 17:49 - bearbeitet 04.12.2020 17:49
am 04.12.2020 18:00
@ehemaliger Nutzer
hey Tiger (...den Umgangsformen zu liebe )
"Wacht auf, Verdammte dieser Erde"
Und, hast Du denn jetzt mal bei der Codi abgeklopft ?
...Butter bei de Fische ![]()
P.
04.12.2020 18:55 - bearbeitet 04.12.2020 18:59
04.12.2020 18:55 - bearbeitet 04.12.2020 18:59
Ich schätze er hat seinen ursprünglichen ersten Beitrag noch weiter editiert damit er nicht mehr so schlimm aussieht. Der erste Beitrag war wirklich NUR "Community ist böse, sieh selbst" - sonst nichts. Nur damit man sich auch ein richtiges Bild machen kann, und nicht das durch sein editieren verfälschte.
Danke @huhuhu für die nette Unterstützung. Bei meiner Antwort habe ich mich provozieren lassen und unangemessen reagiert. Ohne Hilfe zu leisten auf eine ähnliche Frage wie die eigene mit Verachtung auf die Community zu reagieren, an der man rege teilnimmt, empfand ich unangemessen weswegen ich dem Threadersteller die Angst nehmen wollte. Da aber ein gekränktes Ego eines Tigerchens das wieder als böse empfand hat er es geschafft mich zu provozieren, was ein schlechtes Verhalten meinerseits nach sich zog. Dadurch habe ich beigetragen ein schlechte Bild der Community zu zeigen, was nicht gut war.
Von daher lass das Kätzchen ruhig fauchen, irgendwann steht er allein auf weiter Flur weil er uns ja so gern beschimpft und für so böse hält.
Danke für deine Hilfe, aber belassen wir es lieber dabei. Es gibt halt Menschen die es nicht gewohnt sind, dass Menschen eine andere Meinung UND bessere Argumente haben und diese dann als Quertreiber sehen bzw. die es nicht gewohnt sind dass deren Meinung skeptisch hinterfragt wird 😉
am 04.12.2020 19:52