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Sind Wertpapiere im Depot gegen Insolvenz der Commerzbank AG geschützt?

C0mdirect
Autor ★★★
62 Beiträge

Die Comdirect sagt dazu Folgendes:

 

Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.

Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html

 

Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).

 

Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.

 

Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?

 

Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.  

Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.

 

Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.

 

Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!

 

Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?

113 ANTWORTEN

Zilch
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8.174 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

@Zilch 

 

och, da kenne ich aber noch einen Smiley (zwinkernd)

 

Grüße

P.....


Ich auch, deswegen mag ich @GetBetter und schätze ihn sehr 🙂 

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Im vorliegenden Fall gibt es zwei Möglichkeiten [...]


Die Welt ist nicht schwarz-weiß. Es gibt mehr als die beiden Fälle "Comdirect lügt" und "Comdirect ist ehrlich". Zum Beispiel:

 

  • Comdirect macht gelegentlich Fehler. (Fehlbuchungen im Depot sind schließlich das normalste der Welt. Wer weiß, ob immer alle Depot-Korrekturen auch bei Clearstream gerade gezogen werden.)
  • Cyber-Attacken auf die Comdirect, evtl. auch Inside-Jobs. (Warum ein Bankkonto hacken, was auffällt, wenn man sich auch Wertpapiere übertragen kann, was erst im Falle einer Insolvenz auffällt?)

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@ehemaliger Nutzer sehe ich anders. In diesem Fall gibt es nur schwarz und weiß, denn für beide Fälle die du ansprichst kann die comdirect nichts.

Fehlbuchungen werden sicherlich bemerkt und korrigiert, ebenso Cyberattacken. 

Edit: auch ein "interner" Depotübertrag durch eine Cyberattacke hinterlässt Spuren 😉 

 

Du hingegen hast von Anfang an nach einer Straftat mit Vorsatz gefragt. Und entweder die comdirect arbeitet richtig und sagt es so, oder die comdirect betrügt und lügt hier natürlich weil die das hier ja nun nicht so zugeben würden. 

Und entweder du begehst vorsätzlich eine Straftat (schwarz) oder nicht (weiß) 😉 

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huhuhu
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8.777 Beiträge

@Zilch  schrieb:

@huhuhu  schrieb:

@Zilch 

 

och, da kenne ich aber noch einen Smiley (zwinkernd)

 

Grüße

P.....


Ich auch, deswegen mag ich @GetBetter und schätze ihn sehr 🙂 


@Zilch 

ach ja, Ihn haben wir ja auch noch Smiley (überglücklich)

 

Grüße

P.....

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Zilch  schrieb:

@ehemaliger NutzerDu hingegen hast von Anfang an nach einer Straftat mit Vorsatz gefragt.


War mir gar nicht bewusst. Weil mir ging es in erster Linie um Transparenz.

 

Beispielsweise frage ich mich immer noch, was es mit der sogenannten "Depotprüfung" nach § 29 II KWG auf sich hat, die neben der jährlichen Abschlussprüfung zu erfolgen hat. Diese sollte eigentlich "dem Kundenschutz zur Erhaltung des Wertpapiereigentums im Hinterlegungsgeschäft dienen" (Quelle).

 

  • Wird hierbei geprüft, ob alle Wertpapiere da sind?
  • Hat jemand einen Link zu einem Abschlussbericht einer jemals erfolgten Depotprüfung? (Egal welche Bank.)

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Ich auch, deswegen mag ich @GetBetter und schätze ihn sehr 🙂 


Im ersten Moment wollte ich mich ja aufregen weil hier hinter meinem Rücken über mich getuschelt wird.

Jetzt, wo ich die Aussagen logisch nachvollzogen habe, muss ich sagen: Alles ok, weitermachen! Smiley (überglücklich)

 

Aber da ich nun schon mal hier bin...

So berechtigt die Fragestellung grundsätzlich sein mag, so überflüssig ist es aus meiner Sicht sich mit eventuellen Gegenmaßnahmen zu befassen. Die gibt es schechterdings nicht.

 

Das Problem fängt doch schon bei Bargeld an. Dabei handelt es sich im eigentlichen Sinne um nichts weiter als einen Schuldschein dessen tatsächlicher Wert vom Vertrauen in die ausgebende Notenbank abhängt.

Bei der Einlagensicherung vertraut man darauf, dass das gegebene Versprechen eingehalten wird (und auch, dass es überhaupt eingehalten werden kann).

Bei einer Anlage in Sondervermögen vertraue ich darauf, dass das depotführende Institut zuverlässig arbeitet und keinen kriminellen Machenschaften nachgeht.

 

Vertrauen ist also allerorten nötig und die Erfahrung der letzten Jahrezehnte hat gezeigt, dass das durchaus entgegengebracht werden darf (ich rede von den sogenannten "zivilisierten" Ländern).

 

Das Sondervermögen auf mehrere Depots bei verschiedenen Banken zu verteilen scheint mir jedenfalls ein zwar nachvollziehbarer, aber im Ernstfall ziemlich wirkungsloser Ansatz zu sein. Sollte sich nämlich erstmal rausstellen, dass eine ernstzunehmende Bank im großen Stil betrogen hat, dann mögen die Anteile in den anderen Depots zwar davor sicher sein, deren Kurs wird aber schlagartig extrem einbrechen, einfach weil in dem Moment der Grundpfeiler von allem – das Vertrauen – zerstört wäre.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter  schrieb: Sollte sich nämlich erstmal rausstellen, dass eine ernstzunehmende Bank im großen Stil betrogen hat, dann mögen die Anteile in den anderen Depots zwar davor sicher sein, deren Kurs wird aber schlagartig extrem einbrechen, einfach weil in dem Moment der Grundpfeiler von allem – das Vertrauen – zerstört wäre.

Das ist nicht logisch. Wieso sollte z.B. Apple schlagartig extrem einbrechen, nur weil eine deutsche Bank ihre Kunden betrogen hat? Selbst wenn: Wäre der Rücksetzer nicht nur temporär, im Gegensatz zum Verlust der Aktie? Abgesehen davon: Großangelegten Betrug wittert hier eh keiner. Es geht mehr um Transparenz.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@ehemaliger Nutzer indem du gefragt hast ob diese Prüfungen stattfinden oder nicht und hier mehrfach gesagt hast dass es dir darum geht zu wissen ob die Bestände im Depot wirklich vorhanden sind fragst du danach ob betrogen wird oder nicht. Die Art der Betrügereien wurde auch genannt.

Du kannst das Transparenz nennen, willst du ja auch, aber um die zu bekommen fragst du ob die betrügen.

Das Eine gehört zum Anderen, denn deine Transparenz die du willst ist eigentlich zu wissen ob du betrogen wirst 😉 

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Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@ehemaliger NutzerDu kannst ja auch mal beim Kundenservice anfragen, ob sie dir eine Bestätigung von Clearstream ausstellen, dass deine Papiere dort wirklich liegen. Wird, wie so üblich bei Clearstream, dann nur nicht billig.

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Das ist nicht logisch. Wieso sollte z.B. Apple schlagartig extrem einbrechen, nur weil eine deutsche Bank ihre Kunden betrogen hat? Selbst wenn: Wäre der Rücksetzer nicht nur temporär, im Gegensatz zum Verlust der Aktie?


Weil ein enormer Verkaufsdruck entstünde.

Weil niemand wüßte welche Dimensionen das Ganze bei genauerem Hinsehen annimmt.

Weil niemand wüßte ob seine Anteile überhaupt existieren bzw. selbst wenn, ob es tatsächlich seine sind.

 

Zu glauben, die Auswirkungen würden sich auf die eine betroffene Bank oder deren Heimatland beschränken ist, bei allem Respekt, reichlich naiv.