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Rückgabe Catella MAX über KAG

powerschwabe
Autor
36 Beiträge

Ist die Rückgabe des DE000A0YFRV7 Catella MAX über die KAG an eine Mindestsumme gebunden?

Bei Kauf ist eine Mindestanlagesumme von 300.000€ Vorraussetzung.

Allerdings ist ein Kauf auch in kleinen Trachen über die Börse möglich

10 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
2.746 Beiträge

Im Verkaufsprospekt steht diesbezüglich nichts. Beachte aber, dass Rückgaben an die Fondsgesellschaft 12 Monate vorher angekündigt werden müssen (diese Rückgabeerklärungen sind dann verbindlich!); zudem besteht normalerweise eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten (ob diese auch bei Erwerb über die Börse gilt, kann ich dir nicht sagen).

 

Viele Grüße,

Jörg

 

Klever
Experte ★★★
693 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

zudem besteht normalerweise eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten (ob diese auch bei Erwerb über die Börse gilt, kann ich dir nicht sagen).


Hier der Gesetzestext (Link). Ich deute die Vorschrift (s. insbesondere Abs. 3) so, dass es keine Rolle spielt wie der Fonds erworben wurde. Bei Rückgaben an die KVG sind die Fristen einzuhalten. 

 

Grüße 

Klever

powerschwabe
Autor
36 Beiträge

Fristen sind klar. Die Frage ist nur ob man über die KAG auch nur ab 300.000€ zurückgeben kann oder auch schon darunter.

ae
Mentor ★★★
2.955 Beiträge

Da hilft wohl nur selbst das Heft in die Hand nehmen und bei der KAG nachfragen. 
Ich vermute dass hier sehr wenige bis gar keine eine 300k € Anlage in einem Asset haben und entsprechend keine Erfahrungen/Kenntnis 

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

powerschwabe
Autor
36 Beiträge

Vieleicht haben ja schon welche z.B. nur 10k über die Börse verkauft. Dann wäre die Frage auch beantwortet.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

@powerschwabe  schrieb:

Vieleicht haben ja schon welche z.B. nur 10k über die Börse verkauft. Dann wäre die Frage auch beantwortet.


Das beantwortet die Frage eben nicht.  😞

Natürlich kann man an der Börse jede Menge verkaufen.

Aber eben nur zu einem schlechteren Preis.

powerschwabe
Autor
36 Beiträge

Mein Fehler, wollte ja wissen ob die Rückgabe über die KAG unter 300K möglich ist.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Aber eben nur zu einem schlechteren Preis.


Vor ein paar Tagen waren die Börsenpreise noch immer besser...

 

Aber zum Thema: Soweit mit bekannt ist unterliegt die Rückgabe keinem Mindestbetrag. Das würde auch gar keinen Sinn machen. Nehmen wir an du kaufst Anteile für den Betrag der Mindestanlage, der Wert sinkt weil es der Markt nicht hergibt, nun kannst du keine zurückgeben? Das ist wenig sinnvoll, zumal du zum Zeitpunkt des Verkaufs ja noch nicht mal weißt wieviel die Stücke zum Zeitpunkt der Rücknahme überhaupt wert sein werden (Stichwort Mindesthaltefrist/Kündigungsfrist).

 

Auf Seite 57 heißt es im Prospekt außerdem:
"Die Anleger können grundsätzlich jederzeit das Recht zur Rückgabe ihrer Anteile ausüben."

Hier sind keine Einschränkungen gemacht und ich kann auf die Schnelle auch nirgendwo anders Einschränkungen finden.

 

Rein logisch gesehen macht die Rücknahme kleinerer Anteile auch mehr Sinn, denn die können von der Fondsgesellschaft einfach aus dem Cash-Bestand bezahlt werden ohne dass man an die Immobilien ran muss. Die Immobilien können dann in aller Ruhe abgewickelt werden um den Cash-Bestand wieder zu füllen. Genau für den Zweck ist auf Seite 27 eine Mindestliquidität definiert:

"Die Gesellschaft hat sicherzustellen, dass von den Liquiditätsanlagen ein Betrag, der mindestens 5 Prozent des Wertes des Sondervermögens entspricht, täglich für die Rücknahme von Anteilen verfügbar ist (Mindestliquidität)."

 

Etwa in dem Sinne wird sogar weiter oben im Prospekt darauf hingewiesen, dass sehr große Anteilrückgaben zu einem Kursverfall führen können (weil die Immobilien unter Marktwert verkauft werden müssen), oder es auch zu einer temporären oder sogar dauerhaften Rücknahmeaussetzung kommen kann, im Extremfall sogar der Liquidation des Fonds. Das wird bei 300k sicher nicht zutreffen, schlägt aber in dieselbe Kerbe dass eine Rückgabe von kleineren Anteilen für die Gesellschaft aus Managementsicht von Vorteil ist.

 

Alles in allem würde ich mir da eigentlich auch gar keine Gedanken machen und die Order einfach aufgeben. Entweder die KAG nimmt sie an oder eben nicht 😉

HalloHerbert
Autor
1 Beiträge

Nein du kannst auch kleinere Tranchen zurückgeben, habe selber eine Rückgabeorder an Catella im Orderbuch.