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Quellsteuer und Steuerfreibetrag

Bert1989
Experte ★
184 Beiträge

Hallo Leute,

 

anfang des Jahres hab ich mir eine kleine Position (10 Stk) von MCD aufgebaut.

 

Zur letzten Quartalsdividende hab ich eine Frage zum eingesetzten Steuerfreibetrag.

 

Umgerechnet wurden mir vor Steuern 10,31 € zugestanden.

 

Nach Abzug der Steuer von den USA bleiben mir noch 8,76 € nach Steuermitteilung.

 

Da ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe konnte ich jetzt die 8,76 € Steuerfrei bekommen.

 

Wieso wurde mir jedoch von meinem Freibetrag 10,31 € abgezogen,  sollte dieser Wert dann nicht auch bei 8,76 € liegen?

 

beste Grüße

Bert

 

 

45 ANTWORTEN

dg2210
Legende
8.107 Beiträge

@EtFoderAktie  schrieb:

 

 

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

 


Oder erstmal anerkennnen, daß das deutsche Steuersystem unendlich komplex ist, die eigene Lebenszeit aber endlich ist. Und man gründlich nachrechnen soll, ob irgendwelche Mikro-Optimierungen der Steuersituation wirklich den Verlust von Lebenszeit aufwiegen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

CurtisNewton
Legende
5.441 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@EtFoderAktie  schrieb:

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

Die im Fonds enthaltenen Aktien unterliegen natürlich auch dem Quellensteuerabzug. Ausgewisen wird der aber natürlich auf der Abrechnung, die der Emittent als Aktienbesitzer erhält und eben nicht auf Deiner ETF-Abrechnung.

 


IIRC wurde genau (auch) aus diesem Grund die Teilfreistellung eingeführt, Vermeidung der Doppelbesteuerung innerhalb des ETF und beim Ausschütten an den Anleger.

 

Bzgl dem Argument pro deutsche Aktien sollte man allerdings nochmal nachrechnen ob sich das lohnt; wenn man einfach mal 4% Dividendenrendite ansetzt (was schon viel ist) und man 15% Quellensteuer veranschlagt sind das 0,04 * 0,15 = 6‰ des Kurswertes. Soll heißen, sobald das ausländische Wertpapier im Schnitt 6 ‰ pro Jahr besser läuft ist summa summarum die deutsche Aktie trotzdem im Nachteil. 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

GetBetter
Legende
8.294 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@GetBetter  schrieb:

@EtFoderAktie  schrieb:

Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.

Die im Fonds enthaltenen Aktien unterliegen natürlich auch dem Quellensteuerabzug. Ausgewisen wird der aber natürlich auf der Abrechnung, die der Emittent als Aktienbesitzer erhält und eben nicht auf Deiner ETF-Abrechnung.

 


IIRC wurde genau (auch) aus diesem Grund die Teilfreistellung eingeführt, Vermeidung der Doppelbesteuerung innerhalb des ETF und beim Ausschütten an den Anleger.

Wie oben beschrieben werden vom Aktienbesitzer gezahlte Quellensteuern ja im QSt-Topf dokuementiert und wirken nach Ausschöpfung des eigentlichen Freibetrages wie eine Art Verlängerung des selbigen.

 

Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes hat der Fonds-Anleger genau diese Möglichkeit nicht mehr. Auf Fondsebene abgezogene Quellensteuer ist weg, wird nicht ausgewisen und somit steuerlich nicht anerkannt. In der Folge läge eine faktische Doppelbesteuerung vor, zu deren Kompensation die Teilfreistellung eingeführt wurde.

 

Die Teilfreistellung gleicht also einen Nachteil aus, den der Aktionär gar nicht hat. Sie stellt den ETF-Besitzer aber nicht besser als den Aktionär.

(Betrachtungen, inwieweit die Pauschale von 30% im Einzelfall vielleicht doch mehr als nur ausgleichend wirkt, lassen wir einfach mal weg).

 

All das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in beiden Fällen eine Quellensteuer abgeführt wurde. Nur passiert das einmal sichtbar auf Anleger-Ebene (bei Aktienbesitz) und einmal hinter der Kulissen auf ETF-Ebene. In beiden Fällen ist es aber letztendlich das Geld des Anlegers. Insofern ist die Anlage in ETFs kein Modell um Quellensteuer zu umgehen – trotz Teilfreistellung.

ETFNewbie
Autor ★★★
74 Beiträge

Guten Abend,

 

ich hab soweit verstanden, dass wenn man unter dem Freibetrag liegt und keine KapSt zahlt, keine Verrechnung mit dem gezahlten QSt möglich ist (bzw. kein Zurückholen der 15% QSt.). Sollte der Freibetrag ausgeschöpft sein, wird die QSt mit der KapSt verrechnet, also man zahlt nicht 25% + 15%, sondern nur 25%, sprich weder Vorteil noch Nachteil (+kleiner Vorteil beim Soli). Das passiert automatisch durch codi oder muss man selber tätig werden?

 

Folgende Situation:

Freibetrag ist bei der ersten Ausschüttung Q1 in März nicht ausgeschöpft => 15% QSt, keine Verrechnung, QSt landet im QSt-Topf.

Freibetrag ist bei der zweiten Ausschüttung Q2 in Juni nicht ausgeschöpft => 15% QSt, keine Verrechnung, QSt landet im QSt-Topf.

Erst im September ist der Freibetrag ausgeschöpft (KapSt ist fällig) =>15% QSt, Verrechnung mit der KapSt 25%.

Werden auch die 30% QSt. vom März und Juni verrechnet, sodass zB. in September und Dezember gar keine KapSt fällig wird (obwohl Freibetrag ausgeschöpft)?

 

VG 

 

 

 

 

SlowTrader
Experte ★
159 Beiträge

Ja, natürlich.

Wenn KESt fällig würde (nach Nutzung des Freibetrages) dann wird der Quellensteuertopf darauf angerechnet.

ETFNewbie
Autor ★★★
74 Beiträge

danke 😁