am 20.06.2019 08:15
Hallo Leute,
anfang des Jahres hab ich mir eine kleine Position (10 Stk) von MCD aufgebaut.
Zur letzten Quartalsdividende hab ich eine Frage zum eingesetzten Steuerfreibetrag.
Umgerechnet wurden mir vor Steuern 10,31 € zugestanden.
Nach Abzug der Steuer von den USA bleiben mir noch 8,76 € nach Steuermitteilung.
Da ich meinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe konnte ich jetzt die 8,76 € Steuerfrei bekommen.
Wieso wurde mir jedoch von meinem Freibetrag 10,31 € abgezogen, sollte dieser Wert dann nicht auch bei 8,76 € liegen?
beste Grüße
Bert
25.09.2023 14:48 - bearbeitet 25.09.2023 14:48
25.09.2023 14:48 - bearbeitet 25.09.2023 14:48
@EtFoderAktie schrieb:
Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.
Oder erstmal anerkennnen, daß das deutsche Steuersystem unendlich komplex ist, die eigene Lebenszeit aber endlich ist. Und man gründlich nachrechnen soll, ob irgendwelche Mikro-Optimierungen der Steuersituation wirklich den Verlust von Lebenszeit aufwiegen.
am 25.09.2023 16:51
@GetBetter schrieb:
@EtFoderAktie schrieb:Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.
Die im Fonds enthaltenen Aktien unterliegen natürlich auch dem Quellensteuerabzug. Ausgewisen wird der aber natürlich auf der Abrechnung, die der Emittent als Aktienbesitzer erhält und eben nicht auf Deiner ETF-Abrechnung.
IIRC wurde genau (auch) aus diesem Grund die Teilfreistellung eingeführt, Vermeidung der Doppelbesteuerung innerhalb des ETF und beim Ausschütten an den Anleger.
Bzgl dem Argument pro deutsche Aktien sollte man allerdings nochmal nachrechnen ob sich das lohnt; wenn man einfach mal 4% Dividendenrendite ansetzt (was schon viel ist) und man 15% Quellensteuer veranschlagt sind das 0,04 * 0,15 = 6‰ des Kurswertes. Soll heißen, sobald das ausländische Wertpapier im Schnitt 6 ‰ pro Jahr besser läuft ist summa summarum die deutsche Aktie trotzdem im Nachteil.
am 25.09.2023 17:37
@CurtisNewton schrieb:
@GetBetter schrieb:
@EtFoderAktie schrieb:Also erstmal wieder ETFS besparen ohen QS , oder in deutsche Aktien gehen.
Die im Fonds enthaltenen Aktien unterliegen natürlich auch dem Quellensteuerabzug. Ausgewisen wird der aber natürlich auf der Abrechnung, die der Emittent als Aktienbesitzer erhält und eben nicht auf Deiner ETF-Abrechnung.
IIRC wurde genau (auch) aus diesem Grund die Teilfreistellung eingeführt, Vermeidung der Doppelbesteuerung innerhalb des ETF und beim Ausschütten an den Anleger.
Wie oben beschrieben werden vom Aktienbesitzer gezahlte Quellensteuern ja im QSt-Topf dokuementiert und wirken nach Ausschöpfung des eigentlichen Freibetrages wie eine Art Verlängerung des selbigen.
Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes hat der Fonds-Anleger genau diese Möglichkeit nicht mehr. Auf Fondsebene abgezogene Quellensteuer ist weg, wird nicht ausgewisen und somit steuerlich nicht anerkannt. In der Folge läge eine faktische Doppelbesteuerung vor, zu deren Kompensation die Teilfreistellung eingeführt wurde.
Die Teilfreistellung gleicht also einen Nachteil aus, den der Aktionär gar nicht hat. Sie stellt den ETF-Besitzer aber nicht besser als den Aktionär.
(Betrachtungen, inwieweit die Pauschale von 30% im Einzelfall vielleicht doch mehr als nur ausgleichend wirkt, lassen wir einfach mal weg).
All das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in beiden Fällen eine Quellensteuer abgeführt wurde. Nur passiert das einmal sichtbar auf Anleger-Ebene (bei Aktienbesitz) und einmal hinter der Kulissen auf ETF-Ebene. In beiden Fällen ist es aber letztendlich das Geld des Anlegers. Insofern ist die Anlage in ETFs kein Modell um Quellensteuer zu umgehen – trotz Teilfreistellung.