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Quellensteuer zurückholen: so geht's

87 ANTWORTEN

hjk
Autor
2 Beiträge

@nmh,

 

danke sehr. Eine letzte kleine Nachfrage:

 


@nmh  schrieb:

 

[...] Du bezahlst also nur noch 10% deutsche Steuer.

 


Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern immer nur, wenn man den Antrag der Rückerstattung ans Quellland richtet?

 

MfG

hjk

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@hjk  schrieb:

 


@nmh  schrieb:

 

[...] Du bezahlst also nur noch 10% deutsche Steuer.

 


Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern immer nur, wenn man den Antrag der Rückerstattung ans Quellland richtet?


Du musst zwischen der Seuer in Deutschland und der Quellensteuer (im Herkunftsland der Aktie) unterscheiden.

Die 10% deutsche Steuer und ein Antrag auf Rückerstattung im Quellland sind komplett getrennte DInge. Was hätte auch das deutsche Finanzamt mit der STeuer im Ausland zu tun?

 

Mal ein Beispiel mit einer schweizer Aktie (Quellensteuer in der Schweiz: 35%):

 

  1. Von der ausgeschütteten Dividende ziehen die Schweizer Finaznbehörden direkt 35% Quellensteuer ab.
  2. Deutschland zieht Dir nun 25% Kapitalertragssteuer ab, allerdings nicht auf die 100 €, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Quellensteuer die bei Dir ja gar nicht angekommen ist. Leider allerdings nicht auf die ganze Quellensteuer (sondern würde Deutschland ja leer ausgehen), sondern nur auf einen vorgegebenen Anteil daraus. Für die Schweiz sind das 15%.
  3. Damit hast Du aus Sicht des deutschen FA praktisch 15% Kapitalertragssteuer in der Schweiz gezahlt, bist in Deutschland also noch 10% schuldig. Daher zahlst Du hier 10% sowie den Solidaritätszuschlag auf die in Deutschland gezahlten 10%.
  4. Damit hat Dir Deutschland 15% als Kapitalsertragssteuer anerkannt, in der Schweiz hast Du aber 35% Quellensteuer gezahlt. Die Differenz von 20% kannst Du Dir jetzt von den schweizer FInanzbehörder erstatten lassen.

Die jeweils gültigen Steuersätze und wieviel Dir in Deutscland anerkannt wird kannst Du hier nachlesen.

 

Für die USA zahlst DU nur 15% Quellensteuer und kriegst diese in Deutschland voll anerkannt. Daher kannst Du bzw. brauchst Du in den USA auch keinen Antrag auf Rückerstattung stellen.

 

Klingt kompliziert, ist aber gar nicht dramatisch.

paba
Mentor
962 Beiträge

@hjk  schrieb:

Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern immer nur, wenn man den Antrag der Rückerstattung ans Quellland richtet?


... doch, als deutscher Staatsbürger zahlst du für US-Aktien nur 15% Quellensteuer, diese bekommst du nicht zurück. Die bereits gezahlen 15% werden dir aber automatisch von comdirect auf die deutsche Steuer angerechnet, so dass du nur 10% Kapitalertragssteuer zahlst. Und nur diese letze 10% werden noch einmal mit Soli belastet. Du must dafür keinen Antrag stellen.

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@hjk:

 

Zusätzlich zur Erklärung von @paba  und @GetBetter : Ob man einen Antrag stellen muss hängt vom Land ab. Bei Dividenden aus US, NL geht es automatisch ohne Antrag, bei Dividenden aus AT, CH, NO mit Antrag. Mehr dazu steht im Originalbeitrag auf Seite 1 dieses Threads.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

Dezember ist Quellensteuerzeit. 😉

 

Kann ich bei der Erstattung der norwegischen Quellensteuer auch das Verrechnungskonto als Zielkonto angeben oder kann das Konto keine Zahlungen in NOK oder von außen empfangen?

 

Grüße aus Dresden

Sonni

awe
Autor ★
8 Beiträge

Was soll denn diese Unverschämtheit von der comdirect bank? Ich mache gerade das erste mal für die letzten Jahre meine Rückholung der Quellensteuern aus den verschiedenen Ländern, da es sich erst jetzt lohnt! Da ist man bei einem Online-Broker, dessen Kernkompetenzen das Massengeschäft und standardisierte Online-Prozess sind und muss dann die Tax-Vouchers manuell und händisch erstellen? Und dafür verlangt die Bank dann auch noch Geld? Für was denn? Sowas muss automatisch gehen und ist eine standardisierte Massenverarbeitung von Daten und Zahlen! Das ist ja nicht mein Problem, wenn die Bank sowas nicht automatisiert und standardisiert bekommt und daher durch die manuelle Bearbeitung Aufwand und Kosten entstehen. Und jetzt macht die comdirect bank ihr Problem zu meinem Problem, in dem sie diese Kosten auf den Kunden umlegt! Eine absolute Frechheit und Unverschämtheit im Zeitalter der Digitalisierung! 

 

Andere Online-Broker kriegen es ja auch hin! Stichwort: Nürnberg! 

 

Long Story short: Die comdirect bank wird mir immer unsympathischer und teurer! Mir scheint, als steht die comdirect bank unter Ertragsdruck der großen Commerzbank und soll desen Erträge und aufhübschen! Nicht umsonst hat die Commerzbank die comdirect bank gekauft! Und wir Kunden der comdirect bank sollen für die Verfehlungen und Fehlspekulationen der Commerzbank der letzten Jahrzehnte bluten? Allein aus dem Gedanken würde ich ja fast sofort die Bankverbindung beenden!

SMT_Jessica
ehemaliger Mitarbeiter
1.179 Beiträge

Guten Morgen @awe

 

und vielen Dank für deine Geduld. 

 

Gerne habe ich deine Anfrage an die Fachabteilung weitergegeben und folgende Antwort bekommen:

 

Wir bieten für die Erstattung 2 Möglichkeiten an - DBA-Vollmacht und Tax Voucher. Aus diesem Grund können wir nicht automatisiert eins davon erstellen und versenden. 

 

Wird die Erstellung eines Tax Voucher gewünscht, fällt bei uns ein hoher manueller Aufwand an, den wir mit einem Entgelt versehen haben. 

 

Viele Grüße

Jessica

awe
Autor ★
8 Beiträge

Hallo @SMT_Jessica ,

 

ersteinmal vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen und Dein Engagement.

 

Die Antwort der Fachabteilung ändert leider nichts an meiner Kritik, denn die Geldschneiderei und Abzocke der comdirect bank bei den Quellensteuern ändert und verbessert sich für den Kunden dadurch auch nicht. In beiden Fällen will die comdirect bank hohe Gebühren sehen, für  Themen, die andere Online-Broker völlig automatisiert und für 0,00 € Gebühren hinbekommen. Ich habe für den Prozess und Geschäftsgebahren der comdirect bank in diesem Thema kein Verständnis - egal wie manuell der Prozess der comdirect bank ist und wieviele Leute daran arbeiten. Das ist Problem der comdiret bank und nicht meines! Und wenn die comdirect bank neben vielen anderen Themen nicht endlich mal guten Willen zeigt, das zu beheben und nicht gelöst bekommt, muss ich mich nach einem anderen Broker umschauen.

 

Vielen Dank für die Geduld!

 

Viele Grüße

 

awe

Tom 70794
Autor ★
9 Beiträge

Zur Erstattung Quellensteuer Schweiz habe ich eine Frage.

 

Das Verfahren an sich ist mir noch aus den 2000er Jahren . bekannt.

 

Hatte aber irgendwann gelesen, daß man in dem haltenden Depot keinen ZAST Freistellungsbetrag stellen sollte, um die rückholbare ausländische Quellensteuer nicht zu schmälern?

joulb
Experte ★
135 Beiträge

Gibt es eigentlich einen Leitfaden für die Rückholung der Quellensteuern aus Israel (ZIM Integr.) ?

Die comdirect (Commerzbank) macht es ja trotz bestehendem DBA Abkommen und vorliegender DBA Vollmacht (ohne Angabe von Gründen) nicht!

 

Gruß