15.10.2017 11:33 - bearbeitet 14.01.2021 17:22
Liebe Steuerzahler (m/w),
ein wunderschöner spätsommerlich sonnig-warmer Sonntag, meine Leser tanzen fröhlich im leichten Kleidchen über die Wiesen und Weiden, heißa!, aber ich sitze im Keller und schreibe Beiträge für Euch. So soll es sein.
In dieser großartigen Community haben wir ja schon einige Beiträge zum Thema Quellensteuerrückforderung. Aber es ist schwierig, die immer bei Bedarf wiederzufinden. Aus diesem Grund habe ich mal eine Tabelle machen lassen gemacht, die alle bisherigen Beiträge übersichtlich zusammenfasst. Die Reihenfolge ist sowas von alphabetisch, alphabetischer geht's ja gar nicht mehr.
Übersicht über die Beiträge in dieser Community zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer:
Belgien: Bitte hier klicken
Dänemark: Bitte hier klicken
Frankreich: aktueller Hinweis von @Challenger: Bitte hier klicken
Frankreich/Italien/Spanien/Portugal: Bitte hier klicken
Irland: Bitte hier klicken oder hier
Norwegen: Bitte hier klicken
Österreich: Bitte hier klicken
Schweiz: Bitte hier klicken -- für Zahlungen ab 2020 siehe hier
Spanien: Bitte hier klicken
Tschechische Republik: Bitte hier klicken
USA: Bitte hier klicken
(Die Praktikantin aus der Grafik soll bitte noch so kleine, billige, lizenzfreie Länderflaggen-Bildchen vor die Links montieren - aber bitte vorher mit der Schlussredaktion abklären, ob auch wirklich die Fahne zum Land passt, nicht wieder so wie neulich - danke)
Die obigen Links innerhalb der comdirect-Community führen zu mehr oder weniger detaillierten Erfahrungsberichten von Usern, die schon mehr oder weniger erfolgreich gezahlte Quellensteuer im Ausland zurückgefordert haben. Die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern enthält ebenfalls eine lange Liste mit Links zu den nationalen Behörden. Hier kann man suchen, falls in dieser Community zu bestimmten Ländern nichts zu finden ist.
Ich hoffe, Euch mit dieser Übersicht eine schnell erreichbare Referenz gegeben zu haben. Tip: Legt ein Bookmark auf diesen Beitrag, dann findet Ihr bei Bedarf alle Informationen rasch wieder.
Viele Grüße aus München
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 31.08.2019 22:05
Möchte mich erstmal bedanken für die tollen Infos( Speziell an nmh). Habe ohne Probleme meine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt bekommen. Die Wohnsitzbestätigung plus Formulare für Irland an die Steuerbehörde Irland geschickt, nach 2 Wochen eine Bestätigung für die Rückzahlung der Quellensteuer.
am 31.08.2019 22:32
Herzlich willkommen in dieser Community, und vielen Dank für Dein Feedback! So soll es sein.
nmh
am 01.09.2019 00:45
Vielleicht bin ich dieses Jahr etwas ungeduldig, aber mein Quellensteuer Erstattungsantrag in der Schweiz ist seit Mitte März dieses Jahr in Bearbeitung. An anderer Stelle hier im Forum habe ich gelesen, dass es durchaus bis zu 6 Monate bis zur Bearbeitung dauern kann. Aber die letzten Schweizer Erstattungen gingen bei mir jeweils deutlich schneller...
Daher nur mal die Frage in die Runde, wie eure Erfahrungen bzgl. Schweiz in diesem Jahr aussehen. Vielleicht bin ich ja nicht der Einzige bei dem es etwas länger dauert.
am 01.09.2019 09:11
Hallo @Montgomery , ich habe letztes Jahr nach 9 Monaten Funkstille aus
Bern nochmals freundlich per Brief dort nachgefragt, wann ich mit einer Erstattung rechnen kann. Ca. 2-3 Wochen später kam die Rückerstattung.
Gruß, Pramax
P.S.
Solltest Du noch Tax-Voucher von comdirect für Dividendenzahlungen aus der Schweiz benötigen, die Du noch nicht in Bern eingereicht hast, dann spute Dich, denn ab 14.09. werden die erheblich teuerer!
am 01.09.2019 09:36
Vielen Dank @Pramax, dann werde ich wohl mal in Bern nachfragen.
Ausstehende Tax Voucher habe ich keine mehr, aber mir ist die deutliche Preiserhöhungen auch unschön aufgefallen.
@SMT_Service: Könnt ihr mir/uns einen kleinen Einblick gewähren, welche Aufwände bei der Erstellung eines Tax Vouchers auf eurer Seite anfallen? So sieht es für mich lediglich nach dem automatisierten Ausdrucken eines unspezifischen Standardschreibens aus... Ich bin ja gerne bereit die Gebühr zu bezahlen würde es aber gerne etwas genauer verstehen
am 01.09.2019 11:01
Bei meinem Schwiegervater hat die höfliche (!) Sachstandsanfrage ebenfalls geholfen. Kurze Zeit später war das Geld aus der Schweiz da.
Ich kenne die internen Abläufe bei comdirect für die Tax-Vouchers sehr gut; daran sind drei bis vier Personen, teilweise Teamleiter, beteiligt. Die Mitarbeiter haben die Bestands- und Erträgnis-Daten im Kundendepot zu überprüfen, dann ein Formular auszufüllen und an die Stelle weiterzuleiten, die die Vouchers händisch anfertigt. Wenn der Voucher von dort zurückkommt, muss er der Kundenanfrage zugeordnet, eingetütet und verschickt werden. Die Gebühr ist für den Arbeitsaufwand angemessen. Besonders gute Kunden (und das seid Ihr ja hoffentlich alle) können aber auch mit der Bank über die Gebühr reden.
nmh
am 01.09.2019 12:11
Vielen Dank @nmh für die detaillierten Infos! Das erklärt durchaus, warum die bisherigen 10€ vermutlich nicht kostendeckend waren. Dieser Aufwand ist dem fertigenTax Voucher nicht wirklich anzusehen...
am 01.09.2019 19:58
@Montgomery schrieb:Dieser Aufwand ist dem fertigenTax Voucher nicht wirklich anzusehen...
...weswegen ich stark vermute, dass die Darstellung von @nmh etwas zu blumig geraten ist ![]()
am 02.10.2019 15:36
Lieber @nmh,
zunächst vielen herzlichen Dank für all die hilfreichen Beiträge, von welchen schon so mancher zum Lesezeichen geworden ist.
Ich habe eine - für den Steuerfachmann ggf. etwas naive - prinzipielle Frage zum Thema "Doppelbesteuerung/Rückerstattung ausl. Quellensteuer":
Wovon ist ein solcher Fall abhängig - vom Wertpapier oder vom Handelsplatz (oder beidem)?
Fiktives Fallbeispiel Dividendenzahlung:
1) US-ISIN, gekauft über heimischen Handelsplatz (etwa XETRA)
2) US-ISIN, gekauft über ausl. Börse (hier: USA)
Sind 1) und 2) gleichermaßen betroffen? Hängt dies evtl. vom jeweiligen Ausland ab?
Da es ja mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen gibt: Werden diese Steuern an der Quelle anonym einbehalten (ansonsten wäre eine automatisierte Handhabe ja das Einfachste)?
Danke auch hierfür.
MfG
hjk
am 02.10.2019 16:28
@hjk:
Vielen Dank für Dein Lob.
Kurze Antwort: Die steuerliche Behandlung von Dividenden (für alle Länder) hängt nicht davon ab, wo Du gekauft hast. In beiden Fällen wird für US-Aktien eine Quellensteuer von 15% anonym an der Quelle (in USA) einbehalten und voll auf die deutsche Steuer angerechnet, Du bezahlst also nur noch 10% deutsche Steuer.
Bitte Aktien niemals im Ausland kaufen/verkaufen, sondern immer nur im Livetrading.
nmh