Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer zurückholen: so geht's

87 ANTWORTEN

Laverton
Autor
1 Beiträge

Möchte mich erstmal bedanken für die tollen Infos( Speziell an nmh). Habe ohne Probleme meine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt bekommen. Die Wohnsitzbestätigung plus Formulare für Irland an die Steuerbehörde Irland geschickt, nach 2 Wochen eine Bestätigung für die Rückzahlung der Quellensteuer. 

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Laverton:

Herzlich willkommen in dieser Community, und vielen Dank für Dein Feedback! So soll es sein.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Montgomery
Experte ★
195 Beiträge

Vielleicht bin ich dieses Jahr etwas ungeduldig, aber mein Quellensteuer Erstattungsantrag in der Schweiz ist seit Mitte März dieses Jahr in Bearbeitung. An anderer Stelle hier im Forum habe ich gelesen,  dass es durchaus bis zu 6 Monate bis zur Bearbeitung dauern kann. Aber die letzten Schweizer Erstattungen gingen bei mir jeweils deutlich schneller...

 

Daher nur mal die Frage in die Runde, wie eure Erfahrungen bzgl. Schweiz in diesem Jahr aussehen. Vielleicht bin ich ja nicht der Einzige bei dem es etwas länger dauert. 

Pramax
Legende
3.775 Beiträge

Hallo @Montgomery , ich habe letztes Jahr nach 9 Monaten Funkstille aus

Bern nochmals freundlich per Brief dort nachgefragt, wann ich mit einer Erstattung rechnen kann. Ca. 2-3 Wochen später kam die Rückerstattung.

 

Gruß, Pramax

 

P.S.

Solltest Du noch Tax-Voucher von comdirect für Dividendenzahlungen aus der Schweiz benötigen, die Du noch nicht in Bern eingereicht hast, dann spute Dich, denn ab 14.09. werden die erheblich teuerer!

 

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

Montgomery
Experte ★
195 Beiträge

Vielen Dank @Pramax, dann werde ich wohl mal in Bern nachfragen.

Ausstehende Tax Voucher habe ich keine mehr, aber mir ist die deutliche Preiserhöhungen auch unschön aufgefallen.

 

@SMT_Service: Könnt ihr mir/uns einen kleinen Einblick gewähren, welche Aufwände bei der Erstellung eines Tax Vouchers auf eurer Seite anfallen? So sieht es für mich lediglich nach dem automatisierten Ausdrucken eines unspezifischen Standardschreibens aus... Ich bin ja gerne bereit die Gebühr zu bezahlen würde es aber gerne etwas genauer verstehen

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Montgomery:

 

Bei meinem Schwiegervater hat die höfliche (!) Sachstandsanfrage ebenfalls geholfen. Kurze Zeit später war das Geld aus der Schweiz da.

 

Ich kenne die internen Abläufe bei comdirect für die Tax-Vouchers sehr gut; daran sind drei bis vier Personen, teilweise Teamleiter, beteiligt. Die Mitarbeiter haben die Bestands- und Erträgnis-Daten im Kundendepot zu überprüfen, dann ein Formular auszufüllen und an die Stelle weiterzuleiten, die die Vouchers händisch anfertigt. Wenn der Voucher von dort zurückkommt, muss er der Kundenanfrage zugeordnet, eingetütet und verschickt werden. Die Gebühr ist für den Arbeitsaufwand angemessen. Besonders gute Kunden (und das seid Ihr ja hoffentlich alle) können aber auch mit der Bank über die Gebühr reden.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Montgomery
Experte ★
195 Beiträge

Vielen Dank @nmh für die detaillierten Infos! Das erklärt durchaus, warum die bisherigen 10€ vermutlich nicht kostendeckend waren. Dieser Aufwand ist dem fertigenTax Voucher nicht wirklich anzusehen...

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Montgomery  schrieb:

Dieser Aufwand ist dem fertigenTax Voucher nicht wirklich anzusehen...


...weswegen ich stark vermute, dass die Darstellung von @nmh  etwas zu blumig geraten ist Smiley (zwinkernd)

hjk
Autor
2 Beiträge

Lieber @nmh,

 

zunächst vielen herzlichen Dank für all die hilfreichen Beiträge, von welchen schon so mancher zum Lesezeichen geworden ist.

 

Ich habe eine - für den Steuerfachmann ggf. etwas naive - prinzipielle Frage zum Thema "Doppelbesteuerung/Rückerstattung ausl. Quellensteuer":

 

Wovon ist ein solcher Fall abhängig - vom Wertpapier oder vom Handelsplatz (oder beidem)?

 

Fiktives Fallbeispiel Dividendenzahlung:

1) US-ISIN, gekauft über heimischen Handelsplatz (etwa XETRA)

2) US-ISIN, gekauft über ausl. Börse (hier: USA)

 

Sind 1) und 2) gleichermaßen betroffen? Hängt dies evtl. vom jeweiligen Ausland ab?

 

Da es ja mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen gibt: Werden diese Steuern an der Quelle anonym einbehalten (ansonsten wäre eine automatisierte Handhabe ja das Einfachste)?

 

Danke auch hierfür.

 

MfG

hjk

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@hjk:

Vielen Dank für Dein Lob.

 

Kurze Antwort: Die steuerliche Behandlung von Dividenden (für alle Länder) hängt nicht davon ab, wo Du gekauft hast. In beiden Fällen wird für US-Aktien eine Quellensteuer von 15% anonym an der Quelle (in USA) einbehalten und voll auf die deutsche Steuer angerechnet, Du bezahlst also nur noch 10% deutsche Steuer.

 

Bitte Aktien niemals im Ausland kaufen/verkaufen, sondern immer nur im Livetrading.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.