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Quellensteuer für Einzelaktien aus USA und Europa

Mike3712
Autor ★
11 Beiträge

Hallo Zusammen,

 

ich bin noch Neuling auf dem Kapitalmarkt und habe mir jetzt allerdings eine paar Einzelaktien aus der USA wie Coca Cola und Mc Donalds zugelegt. Desweiteren habe ich noch Aktie aus Deutschland und ETFS auf dem MCI World und Emergent Market.

 

Ich habe gehört dass sich das Steuersystem ab 2018 für Privatanleger erleichert hat. Ich mache meine Steuererklärung selber und musste und habe mich noch nie mit der Quellensteuer auseinandergesetzt.  

 

Muss ich bei der Steuererklärung diese überhaupt angegeben, oder zieht die Bank diese automatisch ein.  Ich habe von einen Abkommen gehört zwischen Deutschland und USA dass anstatt der 30 % nur  15 % Quellensteuer einbehalten wird.  

 

Wie läuft das mit der Anlage KAP usw.

14 ANTWORTEN

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

...und du angekreuzt hast, dass du weder US-Staatsbürger noch in den USA steuerlich ansässig bist, lieber @Mike3712.

 

Tante Edith sagt: Die nationale Gesetzgebung in den USA ist unter "FACTA" bekannt.

 

Die @schlussred von @nmh weist mich gerade darauf hin, dass ich noch erwähnen sollte, dass die USA (genauer: der Internal Revenue Service) kein Doppelbesteuerungsabkommen mit mir ausgehandelt haben. Es fallen folglich 100 % Leben beim Tod an.

 

Herzlichst,

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

GetBetter

@ehemaliger Nutzer 

Wenn Du weder US-Staatsangehöriger noch in den USA steueransässig bist, dann sollten DIr grundsätzlich nur 15% Quellensteuer abgezogen werden, unabhängig von der Höhe der Dividendenzahlung. Eine DBA-Vollmacht ist dann auch nicht nötig.

 

Falls dennoch 30% abgezogen wurden, dann hast Du entweder beim Eröffnungsantrag irgendwo ein falsches Kreuz gesetzt oder die comdirect hat Deine Daten falsch im System eingetragen. Ich würde mal bei der Hotline fragen wie die Sache korrigiert werden kann. Online finde ich jedenfalls spontan keine Möglichkeit.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Habe mich bei der Kontoeröffnung mit meinem Ausweis (NFC) identifiziert:

"Ihre Identitätsfeststellung erfolgte mit dem e-Ident-Verfahren, einem neuen Verfahren, das zurzeit noch von der IRS zur Bestimmung der steuerrechtlichen Ansässigkeit geprüft wird. In der Zwischenzeit klärt das Formular W-8BEN diesen Sachverhalt für die US-Behörden."

 

Gruß xlDoZe

GetBetter

EIn W-8BEN auszufüllen ist nu keine große Sache, ich verstehe trotzdem nicht was das mit IRS zu tun hat. Die sollten ihre Info doch von der comdirect bekommen!?

 

Ich würde also wirklich mal bei comdirect nachfragen was da gerade schief läuft.

 

Das W-8BEN findest Du jedenfalls hier.

Relevant sind im Regelfall die Felder 1-3 sowie 6-9.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich hab doch gerade nachgefragt und da wurde mir das gesagt.Smiley (fröhlich)