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Quellensteuer für Einzelaktien aus USA und Europa

Mike3712
Autor ★
11 Beiträge

Hallo Zusammen,

 

ich bin noch Neuling auf dem Kapitalmarkt und habe mir jetzt allerdings eine paar Einzelaktien aus der USA wie Coca Cola und Mc Donalds zugelegt. Desweiteren habe ich noch Aktie aus Deutschland und ETFS auf dem MCI World und Emergent Market.

 

Ich habe gehört dass sich das Steuersystem ab 2018 für Privatanleger erleichert hat. Ich mache meine Steuererklärung selber und musste und habe mich noch nie mit der Quellensteuer auseinandergesetzt.  

 

Muss ich bei der Steuererklärung diese überhaupt angegeben, oder zieht die Bank diese automatisch ein.  Ich habe von einen Abkommen gehört zwischen Deutschland und USA dass anstatt der 30 % nur  15 % Quellensteuer einbehalten wird.  

 

Wie läuft das mit der Anlage KAP usw.

14 ANTWORTEN

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Anlage KAP brauchst du normalerweise nicht.

 

Du solltest bei deiner Bank unbedingt einen Freistellungsauftrag einreichen, falls du das noch nicht getan hast. Dann sind Kapitalerträge bis 800 € steuerfrei, darüber zahlst du pauschal 25%.

 

Bei den US-Aktien gibt es eine Besonderheit, da wird auch in den USA eine Quellensteuer abgezogen. Aber die wird auf die deutsche Quellensteuer angerechnet, so dass du insgesamt nicht mehr als 25% zahlst.

 

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Mike3712

Mal zur groben Einteilung:

  • Quellensteuer fällt nur bei ausländischen Aktien an. Nicht bei deutschen Aktien, nicht bei ETFs.
  • Die Änderungen des Steuersystems zum 01.01.2018 beziehen sich nur auf ETFs und gemanagte Fonds, nicht auf Aktien.

Die Quellensteuer fällt direkt an der Quelle an, d.h. in dem Staat in dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Im Fall Coca Cola und McDonalds also die USA.

Daher wird die Steuer von den amerikanischen Finanzbehörden kassiert und hat folglich mir dem deutschen Finanzamt und der Anlage KAP nichts zu tun.

 

Die Höhe der Quellensteuer ist für jedes Land unterschiedlich.

 

Damit Du nicht in Deutschland Abgeltungssteuer auf die volle Dividende zahlen musst obwohl die an der Quelle schon besteuert wurde (und daher nur reduziert bei DIr ankommt), gibt es mit allen relevanten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch kriegst Du die im Ausland gezahlte Steuer vom deutschen Finanzamt ganz oder teilweise anerkannt. Das passiert aber automatisch und hat auch mit der Anlage KAP nichts zu tun.

 

Details zu den einzelnen Ländern findest Du hier.

Mike3712
Autor ★
11 Beiträge

Danke für die schnelle Antwort. Dass mit der Besteuerung habe ich verstanden. Dass heißt es passiert automatisch und ich muss dass nicht extra in der Steuererklärung angeben ??.  Bis jetzt war es ja so denke ich dass wir  15 % Quellensteuer z.b mit der Aktie Coca Cola zahlen mussten und auf diese nochmal 25 % Abgeltungsteuer.

 

 

Dass heißt aber auch, wenn mein Freibetrag von 801 Euro nicht ausgeschöpft ist, fallen gar keine Steuer an, oder nur die 25 % Abgeltungssteuer nicht aber die Quellensteuer schon ??

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

Beispiel:

Coca Cola zahlt Dir eine Brutto-Dividende von 100,00 €.

Davon kassiert der amerikanische Staat die Quellensteuer (15%). Somit kommen in Deutschland 85,00 € vor (deutschen) Steuern bei Dir an.

 

Das deutsche Finanzamt erhebt auf die Brutto-Dividende die Abgesltungssteuer von 25% (also 25,00 €),  erkennt aber die bereits in den USA gezahlte Quellensteuer (15,00 €) voll an (siehe das vorhin verlinkte Dok). Daher zahlst Du in Deutschland nur noch 10,00 €.

Allerdings fällt auf die deutsche Steuer noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% an. Dieser wird aber nur auf die in Deutschland gezahlte Steuer, also die 10,00 €,  erhoben. 5,5% von 10,00 € sind 0,55 €.

 

Falls Dein Freibetrag ausgeschöpft ist und die Dividende voll versteuert werden muss kriegst Du also eine Auszahlung von 100,00 € - 15,00 € - 10,00 € - 0,55 € = 74,45 €.

 

Falls Dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, wird der noch verfügbare Freibetrag reduziert, allerdings um 100,00 €. Gleichzeitig wird der Verrechnungstopf für anrechenbare ausländische Quellensteuer um 15,00 € erhöht.

Dieser Verrechnungstopf wird relevant falls Du im weiteren Jahr Deinen Freibetrag dann doch komplett auschöpfst. Details würden jetzt aber zu weit führen (und außerdem kriege ich die jetzt sowieso nicht einfach auf die Reihe Smiley (zwinkernd)).

 

Kleine Gemeinheit:

Die Quellensteuer fällt immer an, die wird ja vom Ausland erhoben und hat daher mit Deinem deutschen Freibetrag nichts zu tun.

Je nach Doppelbetsuerungsabkommen wird sie vom deutschen FA aber nicht für alle Länder komplett anerkannt. Beispielsweise erhebt die Schweiz 35%, anerkannt werden aber nur 15%.

In dem Fall kannst Du die Differenz vom Ursprungsland zurückholen. Wie das geht steht in diesem Thread.

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo lieber Mike,

 

ich bin auch erst seit einem Monat Kunde bei der comdirect und habe gestern meine erste Dividendenzahlung aus den USA erhalten. Bei mir wurden da die kompletten 30% Quellensteuer abgezogen. 

Daraufhin habe ich den Support angerufen und da wurde mir gesagt, man muss der Bank eine DBA-Vollmacht erteilen. Wenn du die dann eingereicht hast, dann werden nur noch die 15% berechnet (automatisch).

Hoffe ich konnte dir helfen. Smiley (fröhlich)

 

Gruß xlDoZe

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Das sollte normalerweise für die USA nicht nötig sein. Wohnst du außerhalb Deutschlands oder hast du eine andere oder zusätzliche Staatsbürgerschaft?

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Da hat @chi recht, @ehemaliger Nutzer. Bei der Depoteröffnung gibt es auch einen Abschnitt zu deiner Steuersituation. Unter anderem wird deine TIN (also die 11-stellige deutsche Steueridentifikationsnummer) abgefragt und ob du beispielsweise die US-Staatsbürgerschaft hast.

 

Das reicht per se schon, dass nur die 15 % Quellensteuer gemäß DBA abgezogen werden.

 

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Mhh.. nach kurzem Nachdenken habe ich die Lösung:

Meine Dividendenzahlung betrug unter 25€, weshalb mir die 30% Quellensteuer angerechnet wurden. Bei diesen kleinen Beträgen lohnt sich wohl der Aufwand nicht, die Steuer wieder einzufordern.

Dem folgend ging dann vielleicht der Kundenservice davon aus, dass ich möglicherweise eine andere Staatsbürgerschaft o.ä. besitze und die DBA-Vollmacht noch einreichen müsse.

 

Danke an @Gevatter_Tod  und @chi , ich denke daran sollte es liegen und ich kann mir das Einreichen der Vollmacht nun auch sparen.  

 

Es ist schon alles ganz schön komplex am Anfang, aber zum Glück gibt es hier kompetente Mitglieder!

 

Gruß xlDoZe

 

 

 

Mike3712
Autor ★
11 Beiträge

Hallo Gevatter Tod. Also wenn ich meine Identifikationsnummer angegeben habe, reicht es aus dass nur die 15 % abgezogen werden oder ??.