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Quellensteuer aus Irland

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Liebe Angesprochene,

 

hat jemand Erfahrungen mit Anträgen auf Quellensteuer-Rückerstattung aus Irland?

 

Das wird relevanter, weil zahlreiche US-Unternehmen ihren Firmensitz nach Irland verlegen (Medtronic, Covidien, Tyco) und die irischen Dividenden mit 20% Quellensteuer belastet sind. Davon werden in Deutschland aber nur 15% angerechnet.

 

Die irische Steuerbehörde hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass sie für einen Rückerstattungsantrag neben der obligatorischen Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts auch einen "Tax-Voucher" benötigt, also wohl ähnlich wie in der Schweiz (siehe die Hinweise von @dg2210 und mir --hier-- in der community).

 

Frage an comdirect (@SMT_Martina usw.): Bietet comdirect die Tax-Vouchers, die ich von Euch bisher nur für die Schweiz kenne, auch für irische Dividenden an? Welche Gebühr fällt an?

 

Lustig: Wenn man mit der irischen Steuerbehörde per E-Mail kommuniziert, duzen die einen (d.h. auf Englisch: sprechen mich mit meinem Vornamen an), und auch der Umgangston ist sehr familiär ("Oh, that's a pity!"). Es gibt also weniger Unterschiede zwischen dem irischen Finanzamt und dem SMT als man vermuten würde!!!!

 

Gut, ich hör ja schon auf.

 

Herzliche Grüße aus einem... ach, Ihr wißt schon... München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
93 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.365 Beiträge

@Iris1313  schrieb:

ich habe heute meine irische Quellensteuer voll erstattet bekommen.

Weder ein Credit Advice noch ein Tax Voucher war notwendig.

Ich bin nicht 100% sicher, aber ist nicht die Schweiz das einzige Land bei dem ein Tax Voucher erforderlich ist?

Iris1313
Autor ★★
17 Beiträge

@GetBetter 

Das weiß ich nicht. Der Hinweis erfolgte von mir weil in Communities und auch von Banken die Auskunft gegeben wird, dass Credit Advice und Tax Voucher notwendig wären.

Eine Bank wies mich in diesem Zusammenhang schriftlich auf Kosten von ca. 570,00 € hin, dürfte also nicht stimmen.

 

@CK7985

Das Formular "Non-Resident" alleine reicht natürlich nicht. "DWT Claim Form 1" mit Anlagen der Dividendenabrechnungen mit Kaufnachweis der Aktien hatte ich eingreicht.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Einige Sachbearbeiter bei der irischen Steuerbehörde verlangen einen "Tax Voucher", andere nicht. Ausführlich dazu siehe meine Postings auf Seite 1 und 2 in diesem Thread - bitte nachlesen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

hvd
Mentor ★★★
2.049 Beiträge

Ich kann nicht bestätigen, dass Tax vouchers nötig sind.

Ich habs im vorigen Jahr wie Iris gemacht und für Medtronic Quellensteuer zurück erhalten. Damit es sich lohnt, habe ich den Antrag  auf Rückfhrung für mehrere Jahre gestellt.

Ende 2020 werde ich wieder einen Antrag stellen.

Alles ist gut.

 

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Interessant alle bekommen ihr Geld zurück und bei mir weigert sich das Finanzamt mir meinen Wohnsitz zu bestätigen. Wenn es nicht so traurig wäre....

NordlichtSH
Mentor ★★
1.846 Beiträge

Huch, mit welcher Begründung denn das?

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Sie unterschreiben nur die offizielle Wohnsitzbestätigung, also z.B das Formular welches man für Aktien aus  Dänemark benötigt, sonst gar nichts..... Höhepunkt der Aussagen war," es könnte sein,daß ich dann anders besteuert würde.... !!!" Die lieben Finanzbeamten haben wohl zu dritt über dem Formular gesessen und sind zu diesem Entschluss gekommen.... Es gab mehrere Telefonate usw, brachte aber alles nichts.....

Also eigentlich ohne jegliche Begründung...

Iris1313
Autor ★★
17 Beiträge

@kowloon 

Das Finanzamt hat recht. Es wird nur die Wohnsitzbescheinigung vom FA unterschrieben. Diese Wohnsitzbescheinigung wird mit den Dividendenunterlagen  und mit dem Antrag zur Erstattung der Quellensteuer nach Irland geschickt. Die Wohnsitzbescheinigung muss alle die Jahre umfassen für die eine Quellensteuer zurückgefordert wird. Es reicht also nicht die Bescheinigung nur mit aktuellem Datum zu  beantragen. Beispiel: Erstattung soll sein für 2016, 2017, 2018; dann in die Bescheinigung genau diese Jahre eintragen und vom FA bestätigen lassen. War noch nie ein Problem.

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Ja es handelt sich aber doch in diesem Fall (Irland), um das "non resident Formular V2A".Genau dieses füllen Sie nicht aus, also den unteren Teil,die anderen Eingaben mache ich ja. Wohingegen sie das deutsche Ansässigkeits Formular,welches man z.B für die Steuer Rückholung aus Dänemark braucht, ausfüllen und unterschreiben...

buffettino
Experte ★★
434 Beiträge

Also "mein" Finanzamt wollte auch nichts dänisches ausfüllen. Aber ein Formular (DE/EN) mit dem Namen: Antrag auf Erteilung einer Ansaessigkeitsbescheinigung (Beispiel link). Eine Kopie des ausgefüllten und vom Finanzamt gestempelten Formulars zusammen mit den Dividendenabrechnungen habe ich dann elektronisch beim skat.dk eingereicht. Das ist jetzt dann bald ein Jahr her, noch nichts gehört, aber es könne ja bis 18 Monate dauern....