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am 15.07.2019 20:52
Hallo!
ich möchte für 75 EUR ein Portfolio anlegen mit den folgenden 3 ETFs:
1 | A0RPWH Fonds EUR | 52,28 0,092 ![]() +0,18 % | -- -- -- | 15.07.19 17:36:03 Xetra | -- 15.07.19 | -- | -- -- | KaufVerkauf | |||||
1 | DBX0AC Fonds EUR | 245,58 1,07 ![]() +0,44 % | -- -- -- | 15.07.19 17:36:08 Xetra | -- 15.07.19 | -- | -- -- | KaufVerkauf | |||||
1 | DBX1A7 Fonds EUR | 83,75 0,19 ![]() +0,23 % | -- -- -- | 15.07.19 17:36:25 Xetra | -- 15.07.19 | -- | -- -- | KaufVerkauf |
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 17.07.2019 16:25
Wenn du das Geld für dein Kind anlegen möchtet, kannst du auch ein Depot auf den Namen des Kindes anlegen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn du und deine Frau mit eigenen Kapitalerträgen den Sparerfreibetrag überschreiten.
Ein eventueller Nachteil ist dann aber, dass das Kind mit 18 über das gesparte Kapital verfügen kann. Auch wenn es dann vielleicht gerade eine Sturm-und-Drang-Phase hat und das Geld statt für Ausbildung oder Führerschein für Konzertkarten oder Urlaubsreisen raushaut.
Legst du das Geld auf deinen eigenen Namen an, könntest du in dem Fall entscheiden, dem Kind das Geld erst mit 19 oder 20 zu geben.
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am 17.07.2019 21:01
t,w
danke dir vielmals.
ich versuche es mal, anders zu formulieren. Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler. Ich dachte ich könnte nach 18-20 Jahren das Geld rausholen aus dem ETF (kündigen?). Das Geld soll dann auf mein Konto gehen und dann aufs Konto meiner Tochter. Ich bin 44 Jahre. In 20 J. dann 64. Also soll die Tochter einfach für diese Zeit Geld haben (Studium, Auto, Wohnung). Wenn ich das Geld also raushole, muss ich dann wahrscheinlich bei eine Thesaurier die 25 % Steuern auf 70% Guthaben zahlen. Bei einem A müsste ich dergleichen nicht befürchten, es sein denn in einigen Jahren überschreite ich meinen Freibetrag und muss dann auf die jeweiligen Gewinne (Überhang) Steuern zahlen. Alles richtig? danke
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am 17.07.2019 21:06
getbetter danke
also beide Varianten haben Vorteile. Nur bei einem A muss man eben regelmäßig was tung und bei einem T einfach nur passiv sein. Der Vorteil bei A wäre, dass man mit dem Gewinn arbeiten kann. Du empfiehlst also einen A?!
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am 17.07.2019 21:11
wunderbar danke dir... also A verwenden bis der Freibetrag ausgeschöpft wirde und dann auf T überwechseln. richtig?! Danke
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am 17.07.2019 23:25
Ok, Ziel verstanden. Allerdings solltest Du Dich unbedingt noch ein wenig in das Thema einlesen, genügend Lesestoff gibt es hier im Forum.
Beim Ausschütter versteuerst Du die Ausschüttungen jährlich, die in Deinem Beispiel durch den Freibetrag abgedeckt werden. Danach investierst Du die Ausschüttungen direkt wieder in den ETF. Bis hierhin also Steuerlast 0%. Beim Verkauf versteuerst Du dann die Kursgewinne, die die bereits (mit 0%) versteuerten Ausschüttungen übersteigen.
Beim Thesaurierer versteuerst Du während der Haltedauer nur sehr wenig (mit den 0% wegen des Freistellungsauftrags), dafür aber sehr viel zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Also zwei Ratschläge:
- Weiter belesen, damit Du selbst das Prinzip sicher verstehst.
- Solange ein ungenutzter Freibetrag besteht: Bitte einen Ausschütter nehmen und Ausschüttungen direkt reinvstieren.
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am 18.07.2019 05:04
Moin!
Weiterer Vorteil des Depots auf den Namen des Kindes: Sobald der Sparerpauschbetrag allmählich ausgeschöpft ist und das Kind nicht selbst schon mehr Einkommen als den Grundfreibetrag erzielt, kann man noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.
Damit erhöht sich die Steuerfreiheit auf aktuell ca. 10.000€. Somit könntest quasi bis zum 18. Geburtstag einfach die Ausschütter besparen und hast bis zum Ende die steuerlichen Vorteile.
Hoffe das ist so richtig, die Steuerexperten dürfen mich aber gerne korrigieren.
Das ist was ich mir hier in den letzten Wochen in dem informativen Forum als Wissen angeeignet und für meinen Lütten umgesetzt habe.
Zugegeben, bei einer Sparrate von 75€/Monat und angenommener Rendite von 5% wäre das erst nach 14 Jahren notwendig. Aber wer weiß, vielleicht ist die Performance deutlich besser oder die Sparrate steigt.
Viel Spaß beim Ansparen für den Nachwuchs. Der Weg ist der Richtige!
Grüße,
Buddy
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am 18.07.2019 08:54
Hallo @buddy,
hilf mir mal: Wie kommst Du auf 14 Jahre? Bei 75€ erreicht er doch nicht mal nach 18 Jahren eine Größe, in der der Freibetrag für die Ausschüttungen nicht ausreicht. Wahrscheinlich habe ich Deinen Post bzw. Deine Rechnung nur nicht verstanden.
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am 18.07.2019 09:27
@andaluz75 schrieb:ich versuche es mal, anders zu formulieren. Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler. Ich dachte ich könnte nach 18-20 Jahren das Geld rausholen aus dem ETF (kündigen?). Das Geld soll dann auf mein Konto gehen und dann aufs Konto meiner Tochter. Ich bin 44 Jahre. In 20 J. dann 64. Also soll die Tochter einfach für diese Zeit Geld haben (Studium, Auto, Wohnung). Wenn ich das Geld also raushole, muss ich dann wahrscheinlich bei eine Thesaurier die 25 % Steuern auf 70% Guthaben zahlen. Bei einem A müsste ich dergleichen nicht befürchten, es sein denn in einigen Jahren überschreite ich meinen Freibetrag und muss dann auf die jeweiligen Gewinne (Überhang) Steuern zahlen. Alles richtig? danke
Wenn Du möchtest, dass in 18 od. 20 Jahren das Geld (nicht das Depot) an Deine Tochter geht, dann wirst Du die ETFs verkaufen müssen. Damit unterliegen die erzielten Gewinne der Abgeltungssteuer (rd. 26,375%) wobei Dein Freibetrag verwendet werden kann, so dass die ersten rd. 2.288 € steuerfrei kassiert werden könnten. Versteuert werden wohlgemerkt die Gewinne, nicht das Guthaben!
Bis hierhin gibt es keinen Unterschied zwischen Thesaurierer und Ausschütter.
Der Unterschied liegt in der Definition der Gewinne. Ich versuche es mal anhand eines konkreten Beispiels. Aus Gründen der Einfachheit betrachten wir eine Einmalanlage von 10.000 € die für 20 Jahre angelegt bleiben soll.
Beim Ausschütter entstehen Kursgewinne von jährlich 5% sowie zusätzlich Ausschüttungen von 2% jährlich. Diese Ausschüttungen werden (nachdem sie steuerlich betrachtet wurden) durch Dich wieder angelegt.
Beim Thesaurierer entstehen die gleichen Gewinne, allerdings werden die Ausschütungen von 2% sofort (ohne durch dich versteuert worden zu sein) im ETF gehalten so dass dessen Kurs jährlich um 7% steigt.
Beide ETFs legen also unterm Strich die gleiche Performance an den Tag, sie gehen nur mit den Gewinnen unterschiedlich um.
Was ist jetzt am Ende der 20 Jahre der jeweils zu versteuernde Gewinn?
Ausschütter: Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kursgewinne (20.497,78 €). Die anderen erzielten Gewinne durch die Ausschüttungen sind ja in jedem einzelnen Jahr bereits versteuert worden und werden daher beim Verkauf nicht mehr berücksichtigt.
Bei der jährlichen Versteuerung ist aber nie ein einziger Euro abgeführt worden da die Erträge jeweils durch den Freibetrag gedeckt waren).
Thesaurier: Beim Thesaurierer wurde während der 20 Jahre gar nichts versteuert. Beim Verkauf ergibt sich somit ein Gewinn der der Summe aus Kursgewinnen (20.497,78 €) plus der Summe der im ETF verbliebenen Gewinne (8.199,12 €) entspricht. Der gesamt noch nicht versteuerte Gewinn liegt also bei 28.696,90 € (also der Differenz aus Start- und Endguthaben).
Unterschied beim Verkauf:
Beim Ausschütter fallen Steuern auf 20.497,78 € an, beim Thesaurierer auf 28.696,90 €. Beide sind nicht vollständig durch den Freibetrag gedeckt, so dass tatsächlich Geld ans Finanzamt gezahlt werden muss.
Beim Thesaurierer sind aber 8.199,12 € mehr zu versteuern, was bei einem Abgeltungssteuersatz von 26,375% einem Betrag von 2.162,52 € entspricht.
Obwohl also beide ETFs exakt gleich gut liefen, hast Du beim Ausschütter am Ende über 2.100 € mehr in der Tasche.
Ich hoffe das macht die Sache jetzt etwas nachvollziehbarer.
Und dass ich jetzt auf die Schnelle nicht irgendwo was übersehen habe
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am 18.07.2019 09:52
Ein Daumen reicht nicht @GetBetter
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am 18.07.2019 09:56
Dabei kommt es natürlich auch darauf an, ob man den Thesaurierer am Ende komplett verkauft oder auf mehrere Jahre verteilt und dabei jedes Mal den Freibetrag ausnutzt (wenn es zum Beispiel für die Altersvorsorge angelegt wurde und nach und nach für den Lebensunterhalt verbraucht wurde).

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