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Pauschalbetrag 801€ bei der Abgeltungssteuer. Wie genau

stinker123
Experte
86 Beiträge

Hallo Community,

 

wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich möchte mich nur nochmal absichern, dass ich es verstanden habe:

 

Jeder hat ein Pauschalbetrag von 801€ pro Jahr zur Verfügung, für Zinsen, Dividenden, und Kapitalerträge.

 

Wenn ich jetzt in einem Jahr 1000€ Kapitalerträge (Dividenden und Kapitalerträge) habe, werden dann die gesamten 1000€ mit ca. 26% besteuert oder nur die 199€ die ÜBER dem Freibetrag liegen?

 

a) 1000€ * 26% = 260€ Steuerabgabe
b) 199€ *26% = 51,54€ Steuerabgabe

 

Wenn ich nur 1 Depot bei 1 Bank habe und dort den gesamten Steuerfreibetrag von 801€ angegeben habe, macht die Bank alles automatisch bei Dividendenauszahlungen und Verkäufen von ETF Beständen etc? oder muss ich noch aktiv werden?

 

 

21 ANTWORTEN

paba
Mentor
890 Beiträge

@stinker123  schrieb:

Was wenn ich jetzt im Dezember einen ETF mit 500€ Verlust verkauft habe? Dann bin ich wieder unter dem Freibetrag von 801€.

korrigiert die bank dann die Steuerabrechnung des verkaufs vom Mai und verschickt den nochmal?


… du bekommst eventuell zu viel Steuer zurückerstattet, falls die Verlustverrechnung im gleichen Jahr passiert; aber die alte Abrechnung wird natürlich nicht geändert, die war ja korrekt. Die zu viel bezahlte Steuer wird dir einfach bei der neuen Abrechnung zurückerstattet.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.297 Beiträge

...bedeutet unterm Strich:

Die Reihenfolge in der Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres entstehen ist nicht relevant.

 

  • am Jahresende noch vorhandene Verluste werden vorgetragen und mit evtl. in den kommenden Jahren anfallenden Gewinnen verrechnet.
  • am Jahresende stehende Gewinne werden versteuert (ein Vortragen diesjähriger Gewinne um sie mit Verlusten künftiger Jahre verrechnen zu können ist nicht möglich).

 

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Ja, das tut die Bank. Du bekommst dann die im Mai bezahlen Steuern auf dein Verrechnungkonto gutgeschrieben. In der Jahressteuerbeschenigung, die du irgendwann im folgenden Jahr bekommst,  steht dann  drin, dass du keine Steuern gezahlt hast.

jfjf
Experte ★
175 Beiträge

Du solltest auch einberechnen, dass zwar der Soarerpauschbetrag für Singles auf Depotebene bei 801 Euro pro Jahr liegt.

 

Alllerdings gibts auch noch die TFS (Teilfreisstellung). V.a. bei Aktienfonds (Aktienanteil >51%?) gibts z.B. 30% TFS.

 

D.h., falls du nur solche 30%-TFS-Fonds im Depot hast, erhöht sich dein steuerfreier Betrag auf etwas über 1100€ p.a.

stinker123
Experte
86 Beiträge

@jfjf der steuerfreibetrag bei aktienfonds gilt dann zb. auf jeden Indizes Fond, da es ja zu 99% immer Aktien sind oder?

jfjf
Experte ★
175 Beiträge

Fond ist Brühe, du meinst Fonds.

Es heißt auch: Ein Indexfonds. Indizes ist Plural.

 

Nein, nicht jeder Index ist ein Aktienindex. Gibt auch Rentenindizes oder Rohstoffindizes.

 

Und nicht jeder ETF ist ein Indexfonds, umgekehrt ist nicht jeder Indexfonds an der Börse handelbar.

 

Außerdem muss man differenzieren:

Win synthetischer Fonds, der bspw. den 100%-Aktienindex "MSCI World" repliziert, muss nicht notwendigerweise die Anlageklasse Aktien als Underlying haben.

 

Dann kommt er auch nicht in den Genuss der 30%. Ob TFS vorhanden, und in welcher Höhe (15 oder 30%) musst du für jeden Fonds extra bei  der KAG nachschauen.

 

Mehr u.a. hier:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/53057-teilfreistellung-tfs-der-erträge-bei-etf/

 

Hoffe geholfen zu haben.

GetBetter
Legende
7.297 Beiträge

@stinker123

 

Die Teilfreistellung gilt nur für Investmentfonds und ETFs wenn deren Aktienanteil mindestens 51% ausmacht. Wie @jfjf schon sagte ist dabei immer relevant was der Fonds tatsächlich im Bestand hat, nicht welchen Index er nachbildet.

Für Voll- und Teilreplizierer auf einen Aktienindex ist der Aktienanteil daher immer bei >51% (faktisch bei annähernd 100%), bei Swappern kann es, zumindest theoretisch, anders sein.

 

Entscheidend ist übrigens, dass der Fonds von den Finanzbehörden als berechtigt eingestuft wurde. Diese Information findest Du entweder im Verkaufsprospekt oder im Bundesanzeiger.

 

Zur Ergänzung:

Mischfonds mit einem Aktienanteil von >25% genießen eine Teilfreistellung von 15%.

Fonds mit weniger als 25% und REITs gehen leider ganz leer aus.

 

paba
Mentor
890 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@stinker123

 

Die Teilfreistellung gilt nur für Investmentfonds und ETFs wenn deren Aktienanteil mindestens 51% ausmacht. ...

Für Voll- und Teilreplizierer auf einen Aktienindex ist der Aktienanteil daher immer bei >51% (faktisch bei annähernd 100%), bei Swappern kann es, zumindest theoretisch, anders sein.

 

Entscheidend ist übrigens, dass der Fonds von den Finanzbehörden als berechtigt eingestuft wurde. Diese Information findest Du entweder im Verkaufsprospekt oder im Bundesanzeiger.

 

Zur Ergänzung:

Mischfonds mit einem Aktienanteil von >25% genießen eine Teilfreistellung von 15%.

Fonds mit weniger als 25% und REITs gehen leider ganz leer aus.

 


… genaugenommen sind es bei Aktienfonds "fortlaufend mehr als 50 Prozent" wie es im Gesetz exakt heißt: siehe $ 2 Abs. 6 InStG. Es hat auch nichts mit der Replikationsmethode des Fonds zu tun. So könnte man theoretisch einen Swap-basierten Rentenfonds konstruieren, der 30% Teilfreistellung geniest, wenn dessen Trägerportfolio fortlaufen zu mehr als 50% aus Kapitalbeteiligungen im Sinne des Gesetzen bestünde.

 

Bei den meisten Fonds kann man die Aktienquote leicht über die Fondsgesellschaft in Erfahrung bringen (z.B. steht auch sehr versteckt im Verkaufsprospekt). Sie beträgt z.B. beim MSCI World von iShares nur 65% (und nicht 100% wie oben mal vermutet wurde): Es gibt Wertpapier, die Landläufig zwar als Aktien verstanden werden, die aber im Sinne des Gesetzes keine Kapitalbeteiligungen sind (z.B. ausländische REITs). Auch verleihen Fonds häufig Aktien gegen eine Sicherungseinlage an institutionelle Investoren, was die Kapitalbeteiligungsquote ebenfalls senkt. Ich verstehe eigentlich gar nicht, dass die Kapitalbeteiligungsquote noch immer nicht zur Mindestangabepflicht im Key-Investor-Information-Dokument (KIID) gehört.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.297 Beiträge

@paba  schrieb:

Auch verleihen Fonds häufig Aktien gegen eine Sicherungseinlage an institutionelle Investoren, was die Kapitalbeteiligungsquote ebenfalls senkt.


Du meinst also, wenn ein ETF Aktien verleiht und diese durch andersartige Papiere besichert werden, dann wird bei der Betrachtung der Aktienquote in diesem Zeitraum die Besicherung berücksichtigt?

Aus dem Bauch raus würde ich doch sagen, der ETF hat nicht in die als Sicherheit hinterlegten Papiere angelegt?

 

Wenn ich jemandem ein Buch leihe, dann bleibt es doch trotzdem mein Buch.

Thema Besitzer und Eigentümer.

 

Ich bin verwirrt...

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @GetBetter,

 

genau das ist im Gesetz ja mit "fortlaufend mehr als 50 Prozent" gemeint: Wenn z.B. ein Fonds seine Aktien verleiht und als Sicherheit dafür Bareinlagen oder Rentenpapiere akzeptiert (also keine anderen Aktien), so vermindert sich zeitweilig seine Aktienquote im Sinne des Gesetzes. Das ist auch der Grund, warum synthetische Fonds häufig eine nominal höhere Aktienquote haben als physische: Sie verleihen meistens keine Aktien aus ihrem Trägerportfolio. Das ist komisch und es fühlt sich falsch an, ist aber Gesetz.

 

Gruß paba