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Order mit Status "gekündigt" - was bedeutet das?

Mabuse
Autor
7 Beiträge

Liebe Community,

 

ich habe am 6. Mai einen Fonds zum Verkauf eingestellt. Dieser hat in meinem Orderbuch den Status "gekündigt". Was bedeutet in diesem Fall "gesperrt". In meinem Depot scheint die Position schon ausgebucht zu sein. Screenshots anbei 😉

 

Ich habe vor zwei, drei Wochen schon zwei Tranchen des Fonds verkauft. Der Verkauf ging relativ rasch durch und an einen Status "gekündigt" kann ich mich nicht erinnern.

 

Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas zu dem (für mich) ominösen Status "gekündigt" etwas sagen könnte. Dankeschön.

 

Viele Grüße

M.

14 ANTWORTEN

Mabuse
Autor
7 Beiträge

Sorry zusammen, mit ein wenig mehr Nachdenken und Aufträge einsehen hätte ich es eher kapieren können/müssen. 

 

@paej hat recht: Die beiden Teilverkäufe gingen über die Börse. Die letzte Order ist eine Rückgabe an die KAG.

 

Danke für eure Hilfe und Geduld 👍

Krügerrand
Experte ★★
316 Beiträge

Immerhin hast du dann bei der letzten Tranche keinen 10% Abschlag zum Rücknahmekurs.

 

Von der Anlageklasse kann man halten was man mag, aber offene Immobilienfonds galten mal als mündelsicher. 

 

Mich schreckt die mittlerweile hohe TER (2,79%) ab. Ansonsten würde ich das als 2-Jahresgeld sehen und über die Börse kaufen um dann an die KAG zurück zu geben. Ich kann doch nach 12 Monaten mit weiteren 12 Monaten kündigen, oder kann ich die Kündigung erst nach 24 Monaten machen?

Klever
Experte ★★★
718 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Immerhin hast du dann bei der letzten Tranche keinen 10% Abschlag zum Rücknahmekurs.

 


Wie der Kurs in einem Jahr aussehen wird, kann man heute allerdings nicht wissen. 

Natürlich hat man keinen 10 % Abschlag zum Rücknahmekurs, aber der Rücknahmekurs könnte um 10 % niedriger sein als heute. 

 


@Krügerrand  schrieb:

Immerhin hast du dann bei der letzten Tranche keinen 10% Abschlag zum Rücknahmekurs.

 

Von der Anlageklasse kann man halten was man mag, aber offene Immobilienfonds galten mal als mündelsicher. 

 

Mich schreckt die mittlerweile hohe TER (2,79%) ab. Ansonsten würde ich das als 2-Jahresgeld sehen und über die Börse kaufen um dann an die KAG zurück zu geben. Ich kann doch nach 12 Monaten mit weiteren 12 Monaten kündigen, oder kann ich die Kündigung erst nach 24 Monaten machen?


Soweit ich weiß, kannst Du sofort nach Erwerb oder nach 12 Monaten kündigen. 

Die 24 Monats- und die 12 Monatsfrist laufen dann zeitweilig parallel ab. 

Insgesamt musst Du also nur 24 Monate halten (und nicht 24 Monate plus 12 Monate). 

 

Grüße

Klever

dfroe
Experte
98 Beiträge

@paej  schrieb:

Haltefrist hast du „mit geerbt“


Ist dies wirklich so?

Zumindest im Falle einer Schenkung mit Eigentümerwechsel hat die comdirect die über das entsprechende Formular übermittelten ursprünglichen Kaufdaten und Haltefristen nicht akzeptiert, mit der Begründung, dies sei nicht möglich sobald ein Eigentümerwechsel stattfindet.

Dies dürfte dann auch bei einem Erbe der Fall sein und die Haltefrist für die Rückgabe an die KAG zum Zeitpunkt des Übertrags von vorne beginnen sowie eventuelle Vorteile alter vor 2013 gekaufter Anteile verloren gehen.

 

paej
Mentor ★★
1.938 Beiträge

@dfroe  schrieb:

@paej  schrieb:

Haltefrist hast du „mit geerbt“


Ist dies wirklich so?

Zumindest im Falle einer Schenkung mit Eigentümerwechsel hat die comdirect die über das entsprechende Formular übermittelten ursprünglichen Kaufdaten und Haltefristen nicht akzeptiert, mit der Begründung, dies sei nicht möglich sobald ein Eigentümerwechsel stattfindet.

Dies dürfte dann auch bei einem Erbe der Fall sein und die Haltefrist für die Rückgabe an die KAG zum Zeitpunkt des Übertrags von vorne beginnen sowie eventuelle Vorteile alter vor 2013 gekaufter Anteile verloren gehen.

 


Meine Formulierung war missverständlich. 😥

 

Im nächsten Satz habe ich versucht klarzustellen, weshalb der Erstverkauf möglich war;

nämlich durch Verkauf an der Börse.

Die Mindesthaltedauer gilt - wie du auch geschrieben hast - nur für die Rückgabe an die KAG.

Es ist korrekt, dass bei Erbschaften die 24 Monate für Rückgabe an die KAG von vorne beginnen.