am 13.09.2023 10:40
Hallo,
ich habe zwei Immobilienfonds in meinem Depot (wkn 980551 und 980550) die ich möglichst schnell und zu möglichst guten Konditionen verkaufen möchte.
dabei wird mir allerdings ein Fehler angezeigt „Fehler. Offene Immobilienfonds sind nur über den Fondshandel abwickelbar.“
wie gehe ich dazu vor?
danke und viele Grüße
13.09.2023 11:02 - bearbeitet 13.09.2023 11:02
@AB219 schrieb:
dabei wird mir allerdings ein Fehler angezeigt
Was meinst du mit "dabei" ?
„Fehler. Offene Immobilienfonds sind nur über den Fondshandel abwickelbar.“
wie gehe ich dazu vor?
Hast du schon versucht, das Wertpapier über die Fondshandel-Funktionen zu verkaufen? Falls ja: verschwindet dann die Fehlermeldung?
am 13.09.2023 11:05
Du kannst offene Immobilienfonds über die Ordermaske des Fondshandel wahlweise (unter Berücksichtigung der Rückgabefristen) im Festpreisgeschäft oder sofort (bei z.Zt. teils deutlichen Abschlägen) über eine der gelisteten Börsen (Tradegate, gettex etc.) verkaufen.
Beim börslichen Verkauf kannst du dir einen Handelsplatz aussuchen, bei dem du die gewünschte Stückzahl unter Berücksichtigung der Ordergebühren zu einem möglichst guten Geldkurs findest (z.B. Tradegate).
Um Überraschungen zu vermeiden, nie billigst/bestens sondern immer nur mit Limit handeln, das du auf den für dich akzeptablen Kurs stellst, was bei Börsen mit Market Maker (Tradegate, gettex) im einfachsten Fall der Geld- (Verkauf) bzw. Brief-Kurs (Kurs) sein kann.
Im Live Trading können offene Immobilienfonds nicht gehandelt werden.
am 14.09.2023 02:52
@AB219 schrieb:ich habe zwei Immobilienfonds in meinem Depot (wkn 980551 und 980550) die ich möglichst schnell und zu möglichst guten Konditionen verkaufen möchte.
Hallo @AB219 ,
gelten für Dich die Rückgabefristen? Wann hast Du die Fonds erworben?
- Falls die Fristen nicht gelten, wäre Rückgabe an die Fondsgesellschaft via "Fondshandel" der beste Weg.
- Falls die Fristen gelten, bliebe Dir nur der Börsenhandel, wenn es schnell gehen soll. Allerdings werden Immofonds dort z.Z. mit Abschlag gehandelt. Schnell UND gut lassen sich dann nicht miteinander vereinbaren.
Grüße
Klever
am 14.09.2023 19:06
Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Das hilft mir sehr!
Zu den Fragen:
Was mir nun noch nicht klar ist
Bitte entschuldigt meine vielen (sicherlich teils blöden) Fragen. Tausend Dank für eure Hilfe!
am 14.09.2023 23:30
Da die Zitieren-Funktion hier im Forum leider gerade kaputt ist, nun in nicht ganz so leserlicher Form:
Wie immer, alle Angaben ohne Gewähr.
am 14.09.2023 23:59
"Wie alt ist alt, wann wurden die Fondsanteile gekauft? Die Mindesthalte- und Rückgabefristen bei offenen Immobilienfonds wurden 2013 eingeführt. Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 gekauft wurden, können weiterhin jederzeit sofort über die KAG (=Festpreisgeschäft) verkauft werden, begrenzt auf 30.000 Euro pro Jahr. Falls deine Anteile so alt sind, dass diese noch unter diese Regelung fallen, ist das natürlich die mit Abstand beste Option."
Die Regelung lautet pro Kalenderhalbjahr.
am 18.09.2023 10:11
Hi,
tausend Dank! Das hilft mir sehr.
Gibt es im online Depot eine Möglichkeit, das Kaufdatum (und ggf. den genauen Kaufpreis) meiner Immobilienfondsanteile nachzuvollziehen?
Ich bin mir leider nicht sicher, da ich sie aus meiner Familie übernommen habe und sie im Rahmen eines mehrjährigen Sparplans erworben wurden.
Ich habe den Eindruck, dass für mich ein Verkauf an der Börse über eine Standard-Order (nicht über Soforthandel) die beste Option ist. Dabei muss ich dann einen für mich akzeptablen Verkaufspreis und einen Börsenplatz, der die erforderliche Stückzahl angibt, festlegen und dann warten ob mein Preis akzeptiert wird, korrekt?
Darf ich noch fragen, welche Relevanz der Spread dabei hat? Kommt es final nicht nur darauf an, ob der Preis passt?
Ganz herzlichen Dank nochmals und viele Grüße
am 18.09.2023 11:37
Bezüglich der Mindesthaltedauer, um die Fondsanteile direkt und ohne Abschläge oder Ordergebühren an die KAG zurückzugeben, gibt es bei der comdirect in der tabellarischen Depotübersicht unter der Stückzahl einen Link mit Details, der genau diese Informationen enthält:
Der erste Block sind alte Anteile, die noch nicht unter die Neuregelung fallen und innerhalb der entsprechende Grenzen sofort direkt an die KAG zurück gegeben werden können, was wie gesagt den besten Fall darstellt. Diese Anteile börslich zu verkaufen wäre ungünstig.
Bei den anderen Anteilen mit entsprechender Rückgabefrist hängt es von deiner persönlichen Markteinschätzung ab, ob du diese sofort börslich oder mit Wartezeit über die KAG verkaufst.
Die Kaufdaten und -kurse lassen sich wahrscheinlich nur über die Wertpapierabrechnungen in der Postbox nachvollziehen. Dort kannst du jedoch immerhin nach der WKN filtern. Der Verkauf erfolgt stets nach dem FIFO-Prinzip, d.h. es werden immer die ältesten Anteile zuerst verkauft.
Beim Handel an der Börse spielt der Spread insofern eine Rolle, dass dies sozusagen die Unsicherheitsspanne ist, die du indirekt zahlst. Während die KAG den Wert eines Fondsanteils (NAV) exakt bestimmt, gilt an der Börse ausschließlich Angebot und Nachfrage. Je höher Geld- und Briefkurs auseinander liegen (=Spread), umso höher die Abweichung deines Geld-/Verkaufskurses vom "wahren Wert", der nach den Gesetzen des Marktes irgendwo innerhalb dieser Handelsspanne liegt.
am 18.09.2023 12:49
@dfroe schrieb:Die Kaufdaten und -kurse lassen sich wahrscheinlich nur über die Wertpapierabrechnungen in der Postbox nachvollziehen.
Habe keine Ahnung von offenen Immobilienfonds, aber:
Ist das nicht auch wie bei Aktien/ETFs/Fonds in der Steuersimulation nachvollziehbar?