am 11.10.2020 22:17
Hallo,
ich schaute gerade in die Neuemissionen und fand die Compleo Charging Solutions AG.
Da ich mich ertsmal informieren wollte fand ich u. a. diesen Beitrag.
Mit dem Satz
"Das Unternehmen verpflichtete sich zu einer Lock-up-Periode von sechs Monaten sowie die bestehenden Aktionäre zu einer Lock-up-Periode von zwölf Monaten. "
Dieser Satz warf dann die Frage auf. Ob ich nach dem Börsengang die Aktien bis zu 12 Monaten nicht handeln darf wenn ich sie vorher zeichne? Wer ist mit "bestehenden Aktionären" gemeint?
Das würde ich gerne vorher wissen 😉
Vielen Dank für gute Antworten.
am 11.10.2020 22:20
Hallo @Merle7, herzlich willkommen in der Krabbelgruppe,
auch wenn der Wikipedia-Artikel zum Thema eher knapp ist, bleiben kaum Fragen offen, oder? Abgesehen davon solltest Du im Rahmen der Zeichnung diese Bedingungen vorgelegt bekommen.
Grüße,
Andreas
am 11.10.2020 22:28
Ja, den habe ich auch gelesen aber der ließ noch die Frage offen, wenn keiner verkaufen darf welche Aktien können dann nach dem Börsengang gehandelt werden?
Oder habe ich es doch einfach nicht verstanden?
am 11.10.2020 22:34
Wenn ich den Text auf wallstreet-online richtig verstehe, gibt es ja bereits Aktionäre, auch wenn die Aktie noch nicht an der Börse gehandelt wird. Meist sind das Firmenangehörige. Weder das Unternehmen noch die bestehenden Aktionäre dürfen in der Periode nach dem IPO ihre Aktien verkaufen. Dich als "Neuaktionär:in" betrifft die Sperre nicht.
Grüße,
Andreas
am 12.10.2020 15:39
Danke Digitus 🙂
am 12.10.2020 15:41
@digitus schrieb:Dich als "Neuaktionär:in" betrifft die Sperre nicht.
Grüße,
Andreas
So ist es, diese Vereinbarungen sind üblich bei IPOs, neue Aktionäre sind davon unberührt.
Mit "den bestehenden" Aktionären sind die zum Zeitpunkt der Verfassung des Prospekts gemeint.
Liebe Grüße