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Nach Aktienverkauf unerklärlicher Steuerabzug

blue.eagle
Autor
2 Beiträge

Hallo,

ich bin noch relativ neu in der Welt der Aktien und verstehe folgenden Vorgang auf meinem Depo nicht:

Ich habe gestern eine Aktie im Wert von 545€ Verkauft (Gewinn 341€). Der eingestellte Steuerfreibetrag beträgt 350€

Laut meinem bisherigen Verständnis wird die Kapitalertragssteuer nur auf den Gewinn verrechnet. Habe ich das richtig Verstanden ?

Was mich jedoch am meisten verwirrt hat ist das ich folgende Steuerabrechnung (siehe Bild )erhalten habe. Mir erschließt sich nicht so ganz warum 200€ Abgezogen wurden und 132€ versteuert wurden.

 

→ Müssten die 341€ nicht komplett unberührt bleiben da diese ja noch unter der Grenze von 350€ liegen ?

 

Würde mich über jede Hilfe freuen 😄

Danke

5 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.257 Beiträge

Was steht denn in der Steuermitteilung? Also in der echten Steuermitteilung in deiner Postbox. Wenn du die Steuermitteilung hier zeigst, dann bitte anonymisiert (ohne Namen, Konto/Depotnummer).

 

Die Steuerliche Detailansicht, die du uns gezeigt hat, sagt leider nur aus, was abgezogen wurde, aber nicht warum.

Crazyalex
Legende
7.700 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Auf den ersten Blick wirkt es so, als ob Du einen FSA von nur 200€ eingereicht hast.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

blue.eagle

Ich nehme an du meinst das hier ? Ich habe gestern den Betrag auf 350€ erhöt, da aber die Auszahlung der Aktie erst heute morgen auf meinem Verechnungskonto war, dachte ich die Comdirect berücksichtigt das.

 

→ Heißt das jetzt das ich mir die entgangenen 36€ über die Steuererklärung holen muss oder soll ich mich bei der comdirect melden ?

 

Desweiteren werde ich nicht ganz so schlau aus der Kostenabrechnung 😄 Falls ihr da einen besseren Durchblick habt 😄 Bitte ich euch etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Im Preis/leistungsverzeichnis steht das 4,90€+0,25% des Ordervolumens das Grundentgeld sind. Das wären beim Verkaufspreis 6,28 → da ich aber unter den 9,90€ liege (mindestens )müsste das Orderentgeld 9,90€ betragen. Trifft das nur zu wenn ich die Aktien direkt über die Comdirect Kaufe/ Verkaufe?

Da es sich hierbei um eine Aktie aus eine Sparplan handelt wird diese beim verkauf mit 1,5% verechnet ? (8,27€)

Was ich jedoch in der Abrechnung erhalten habe sind 6,40€ (3,90€ Provision/ 2,50€ Börsenplatzabhäng. Entgeld)

Kursert war 551,50€ 1 Aktie wurde mit einem Sparplan bezahlt.

ae
Mentor ★★★
2.961 Beiträge

Hallo @blue.eagle und herzlich willkommen in der Community,

 

Zuerst zur Steuer: da Du den Steuerfreibetrag wahrscheinlich ein klitzeklein wenig zu spät erhöht hast wurde er bei dem Verkauf noch nicht berücksichtigt. 
Das wird spätestens zum Ende des Jahres geschehen, meistens jedoch auch schon früher, vielleicht auch schon bei der Erfassung des neuen Betrages oder beim erstellen des Finanzberichtes, weiß ich jetzt nicht genau.
Edit: dank der Berichtigung von @GetBetter das Falsche gestrichen …

Bei einem Verkauf ist es unerheblich ob per Sparplan oder einmaliger Kauforder die Aktien erworben wurden. Es gelten die im PLV verzeichneten Gebühren.

Die 3,90€ statt 4,90 + 0,25% Ordervol. / mind. 9,90€ Provision sind der Neukunden Rabatt  und der börsenplatzabhängige Entgelt von 2,50€ kommt einfach mit obendrauf. 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

GetBetter
Legende
7.326 Beiträge

@ae  schrieb:

Zuerst zur Steuer: da Du den Steuerfreibetrag wahrscheinlich ein klitzeklein wenig zu spät erhöht hast wurde er bei dem Verkauf noch nicht berücksichtigt. 
Das wird spätestens zum Ende des Jahres geschehen, meistens jedoch auch schon früher, vielleicht auch schon bei der Erfassung des neuen Betrages oder beim erstellen des Finanzberichtes, weiß ich jetzt nicht genau. 


Sobald die Änderung des Freibetrags intern verarbeitet ist wird eine neue Steuermitteilung ausgestellt und die zuvor einbehaltene Steuer erstattet.

 

Üblicherweise sollte das eine Sache von wenigen Tagen bis max. 2 Wochen sein, Betonung auf "üblicherweise".