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live trading: Realisierung von Totalverlust?

Truedi
Autor
2 Beiträge

Verluste kann man ja steuerlich nur verrechnen, wenn sie realiseirt sind. Und das ist kaum möglich, wenn das Papier an den Börsen gar nicht mehr gehandelt wird.
Funktionert es, diese Aktien über Live Trading -notfalls an sich selbst- zu verkaufen ?

 

 

9 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
2.729 Beiträge

Hallo @Truedi ,

 

willkommen in der Community!

Wenn das Papier gar nicht mehr gelistet ist, dann schaut es auch im Livetrading eher schlecht aus. Du kannst es ja mal bei einem der Live-Trading-Partner probieren, aber ein dedizierter Verkauf "an sich selbst" ist über Livetrading nicht möglich; das kannst du aber theoretisch (sofern der Handel generell noch möglich ist) - über eine der Präsenzbörsen probieren: Verkaufs- und (limitierte!) Kauforder aufgeben, vielleicht hast du Glück.

Wird das Wertpapier überhaupt nicht mehr gehandelt, dann schaut es eher schlecht  aus.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Ein Handel mit sich selbst (also man ist gleichzeitig Käufer und Verkäufer) ist aus naheliegenden Gründen nicht erlaubt, weil Steuerverkürzung.

huhuhu
Legende
7.302 Beiträge

@Truedi  schrieb:

Verluste kann man ja steuerlich nur verrechnen, wenn sie realiseirt sind. Und das ist kaum möglich, wenn das Papier an den Börsen gar nicht mehr gehandelt wird.
Funktionert es, diese Aktien über Live Trading -notfalls an sich selbst- zu verkaufen ?

 

 


Guten Abend Truedi,

 

hier gibt es unter dem Namen

"Pleite Aktien"

einen für Dich wohl interessanten Thread.

 

Mit viel viel Glück kannst Du eventuell noch ein paar Euros,

oder auch mehr herausholen.

 

Ein uns bekannter hier im Forum hatte dieses  tatsächlich einmal so erlebt.

 

Ich wünsche Dir Viel Glück dabei

 

Grüße

aus

"Kölle" 

von Thorsten 

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Ein Handel mit sich selbst (also man ist gleichzeitig Käufer und Verkäufer) ist aus naheliegenden Gründen nicht erlaubt, weil Steuerverkürzung.


...und Kursmanipulation.

Das gilt selbst bei Verkauf an Dritte (Freunde, Familinemitglieder etc.) wenn Verkaufs- und Kauforder zeitlich und inhaltlich so abgestimmt sind, dass ein solcher Handel zustande kommen soll.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

Das einzige was mir einfällt, um diese Verluste Steuerlich geltend zu machen, ist ein Übertrag der Wertpapiere, dann wird der letzte Börsenkurs als Referenz bei der ausbuchung genommen.

Also mittels Depotübertragsformular.

 

@nmh  hat hier  mal die Rahmenbedingungen genannt.

 

Achtung der letzte kurs darf nicht älter als 30 Tage sein, sonst wird es unangenehm (es wird pauschal 30% gewinn auf die Anschaffungskosten angenommen)

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

bitte auch nicht vergessen, das ein positiver verkaufserlös notwendig ist, also nach Abzug der Ordergebüren, es noch eine Gutschrift auf dein Konto geben muss.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Zargoras  schrieb:

bitte auch nicht vergessen, das ein positiver verkaufserlös notwendig ist, also nach Abzug der Ordergebüren, es noch eine Gutschrift auf dein Konto geben muss.


Doch, bitte vergessen. 🙂 Ist nicht mehr aktuell.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@chi 

 

danke für die Info, aus dem Artikel hatte ich keine direkten Rückschlüsse ziehen können, und es hörte sich an, als wäre es noch nicht wirksam.

Truedi
Autor
2 Beiträge

Danke für die Posts. Denke  mit Veräußern wirds dann in meinem Fall nichts mehr. 
Mal sehen was der BFH irgendwann sagt:

BFH  Az. VIII R 5/19

"Führt die Ausbuchung wertlos gewordener Aktien aus dem Wertpapierdepot zu einem Verlust aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG?"