am 26.11.2019 15:46
Verluste kann man ja steuerlich nur verrechnen, wenn sie realiseirt sind. Und das ist kaum möglich, wenn das Papier an den Börsen gar nicht mehr gehandelt wird.
Funktionert es, diese Aktien über Live Trading -notfalls an sich selbst- zu verkaufen ?
am 26.11.2019 15:54
Hallo @Truedi ,
willkommen in der Community!
Wenn das Papier gar nicht mehr gelistet ist, dann schaut es auch im Livetrading eher schlecht aus. Du kannst es ja mal bei einem der Live-Trading-Partner probieren, aber ein dedizierter Verkauf "an sich selbst" ist über Livetrading nicht möglich; das kannst du aber theoretisch (sofern der Handel generell noch möglich ist) - über eine der Präsenzbörsen probieren: Verkaufs- und (limitierte!) Kauforder aufgeben, vielleicht hast du Glück.
Wird das Wertpapier überhaupt nicht mehr gehandelt, dann schaut es eher schlecht aus.
Viele Grüße,
Jörg
am 26.11.2019 16:18
Ein Handel mit sich selbst (also man ist gleichzeitig Käufer und Verkäufer) ist aus naheliegenden Gründen nicht erlaubt, weil Steuerverkürzung.
am 26.11.2019 16:35
@Truedi schrieb:Verluste kann man ja steuerlich nur verrechnen, wenn sie realiseirt sind. Und das ist kaum möglich, wenn das Papier an den Börsen gar nicht mehr gehandelt wird.
Funktionert es, diese Aktien über Live Trading -notfalls an sich selbst- zu verkaufen ?
Guten Abend Truedi,
hier gibt es unter dem Namen
"Pleite Aktien"
einen für Dich wohl interessanten Thread.
Mit viel viel Glück kannst Du eventuell noch ein paar Euros,
oder auch mehr herausholen.
Ein uns bekannter hier im Forum hatte dieses tatsächlich einmal so erlebt.
Ich wünsche Dir Viel Glück dabei
Grüße
aus
"Kölle"
von Thorsten
am 26.11.2019 16:59
@Necoro schrieb:Ein Handel mit sich selbst (also man ist gleichzeitig Käufer und Verkäufer) ist aus naheliegenden Gründen nicht erlaubt, weil Steuerverkürzung.
...und Kursmanipulation.
Das gilt selbst bei Verkauf an Dritte (Freunde, Familinemitglieder etc.) wenn Verkaufs- und Kauforder zeitlich und inhaltlich so abgestimmt sind, dass ein solcher Handel zustande kommen soll.
am 26.11.2019 20:08
Das einzige was mir einfällt, um diese Verluste Steuerlich geltend zu machen, ist ein Übertrag der Wertpapiere, dann wird der letzte Börsenkurs als Referenz bei der ausbuchung genommen.
Also mittels Depotübertragsformular.
@nmh hat hier mal die Rahmenbedingungen genannt.
Achtung der letzte kurs darf nicht älter als 30 Tage sein, sonst wird es unangenehm (es wird pauschal 30% gewinn auf die Anschaffungskosten angenommen)
am 26.11.2019 20:11
bitte auch nicht vergessen, das ein positiver verkaufserlös notwendig ist, also nach Abzug der Ordergebüren, es noch eine Gutschrift auf dein Konto geben muss.
am 27.11.2019 00:13
@Zargoras schrieb:bitte auch nicht vergessen, das ein positiver verkaufserlös notwendig ist, also nach Abzug der Ordergebüren, es noch eine Gutschrift auf dein Konto geben muss.
Doch, bitte vergessen. 🙂 Ist nicht mehr aktuell.
am 27.11.2019 11:16
danke für die Info, aus dem Artikel hatte ich keine direkten Rückschlüsse ziehen können, und es hörte sich an, als wäre es noch nicht wirksam.
am 27.11.2019 12:28
Danke für die Posts. Denke mit Veräußern wirds dann in meinem Fall nichts mehr.
Mal sehen was der BFH irgendwann sagt:
BFH Az. VIII R 5/19
"Führt die Ausbuchung wertlos gewordener Aktien aus dem Wertpapierdepot zu einem Verlust aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG?"