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"Entsorgung" der PRAKTIKER-Aktien

erkelenz
Autor
3 Beiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Aktien-Profis,

 

ich habe leider noch immer einige Tausend PRAKTIKER-Aktien in meinem Depot und habe hierzu  eine (für mich recht wichtige) Frage:

Wie kann ich diese verkaufen bzw. "entsorgen" und zugleich den Verlustvortrag mitnehmen?

Die Aktien werden  an deutschen Börsen nicht mehr gehandelt.

Über eine kompetente bzw. fachkundige Antwort bzw. Unterstützung  würde ich mich sehr freuen und bedanke mich hierfür im Voraus.

Herzliche Grüße

S. E.

 

 

 

14 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@erkelenz

 

ich befürchte das du an der Stelle leider Pech haben wirst, zu der Handelsproblematik gibt es eben noch das Problem, das du die Verluste nur Realisieren kannst, wenn es einen Positven Verkaufserlös gäbe, also du nach Abzug der Provisionen noch ein paar cent gut geschrieben bekommst, und das wird wohl eher nicht möglich sein, hier kannst du nur noch darauf hoffen, das der Mantel nochmal einen Wert bekommt. Aber das ist sehr sehr selten der Fall.

 

Hier gab es schonmal eine kleine diskussion die sich auch darum drehte.

 

Also den Verlust wirst du steuerlich wohl nicht geltend machen können.

 

Dir bliebe noch die Hoffnung, das der Mantel an Wert gewinnt.

 

Du könntest es ins Zweitdepot verfrachten.

 

Du könntest es kostenlos aus deinem Depot ausbuchen lassen.

 

Alles leider sehr unbefridigend.

Tut mir leid.

kölle58
Mentor ★★★
2.021 Beiträge

Zargoras schrieb:

@erkelenz

 

ich befürchte das du an der Stelle leider Pech haben wirst, zu der Handelsproblematik gibt es eben noch das Problem, das du die Verluste nur Realisieren kannst, wenn es einen Positven Verkaufserlös gäbe, also du nach Abzug der Provisionen noch ein paar cent gut geschrieben bekommst, und das wird wohl eher nicht möglich sein, hier kannst du nur noch darauf hoffen, das der Mantel nochmal einen Wert bekommt. Aber das ist sehr sehr selten der Fall.

 

Hier gab es schonmal eine kleine diskussion die sich auch darum drehte.

 

Also den Verlust wirst du steuerlich wohl nicht geltend machen können.

 

Dir bliebe noch die Hoffnung, das der Mantel an Wert gewinnt.

 

Du könntest es ins Zweitdepot verfrachten.

 

Du könntest es kostenlos aus deinem Depot ausbuchen lassen.

 

Alles leider sehr unbefridigend.

Tut mir leid.

-----------------------------------------------

So würde ich es machen.

Dann ginge nichts mehr.

G.

k.


 

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

Natürlich muss ich @kölle58 uneingeschränkt recht geben, mir war eben nur daran gelegen neutral die Möglichkeiten zu Präsentieren.

 

Möchte hier mal kurz anmerken, das ich es schade finde, wenn man keinerlei Reaktion auf die hier erbrachten "Hilfestellungen" zeigt, schließlich sind ja auch viele User hier die einfach nur helfen wollen, es geht mir dabei nicht um Geld oder ein Danke, aber wenigstens ein Lebenszeichen, das die Antwort wenigstens gelesen wurde, meinetwegen auch was nach dem Motto "danke für nichts, nutzlose Informationen" (natürlich steht es jedem frei das wenn Möglich netter zu formulieren 😉 )

 

Ich hoffe natürlich mal, das es dennoch gelesen wurde, und vielleicht wenigstens ein Erkentnisgewinn erbracht hat.

 

MfG

 

Noxx
Legende
7.051 Beiträge

Dear Zargoras

 

...dein Name ist nicht schlecht, man findet keine Bedeutung im Netz

...klingt griechisch

...ach übrigens, was ich noch sagen wollte, gräm Dich nicht

...es gibt ein Klientel von Forumsnutzern die denken, ich brauche nur ne Frage stellen, dann haben andere die Pflicht zu antworten---> völlig falsch, keiner muss gar nichts, nur die mit dem Helfersyndrom antworten dennoch meistens

...im Umkehrschluss dürfen die dann aber nicht pikiert sein, wenn sie kein Danke oder ne Antwort kriegen

...ich fänd es übrigens weitaus attraktiver, wenn ein Forum so gestrickt ist, das nur der, der auch was liefert, z.B. Informationen, Antworten kriegt

 

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@erkelenz

 

solltest du die Papiere noch besitzen, habe ich noch eine kleine "Möglichkeit" gefunden, ich weis nicht, ob es klappt, aber an anderer Stelle las ich, das man die Problematik eines positiven Ertrags (nötig um Verluste Steuerlich geltend zu machen), mittels einer Depotübertragung an dritte umgehen kann, hier findet ja kein "Verkauf" statt. Aber für die Steuerliche Relevanz wird wohl ein Wert ermittelt.

 

Da es von dir nie eine Reaktion auf Antworten gab, werde ich mir jetzt nicht die Mühe machen, und die Diskusion raus suchen, meine Intention ist, für andere die die Suche Nutzen ein möglichst vollständiges bild zu schaffen.

 

Solltest du Interesse an dieser Lösung haben (ich habe keine Ahnung ob es klappt), darfst du dich ja gerne nochmal zu Wort melden.

 

@Noxx

 

Hab mich ja noch immer nicht für deine Anstregungen bedankt, das möchte ich mit einem Danke von Herzen nachholen 😉

Mullfinger

Hallo community, 

ich habe den Eintrag der wertlosen Praktiker Aktien gelesen. Leider bin ich bis dato Besitzer solcher wertlosen Aktien. Die Angaben Zargoras sind sehr hilfreich! Ich könnte somit die Papiere auf meine Lebenspartnerin mit Depot überschreiben?  Vielleicht kann mir bitte jemand Hilfestellung geben. Vorab vielen Dank.

Beste Grüße ,

MM  

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@Mullfinger

 

ich weis leider nicht mehr genau, wie es darum stand, aber vielleicht könnte sich @krokodil1 dazu nochmal äußern, finde gerade leider den Beitrag nicht mehr.

 

Und ich meine es wäre wichtig gewesen, diese an dritte zu übertragen.

 

Vielleicht kann auch @nmh was dazu sagen, glaube er wollte das auch mal testen.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@Mullfinger, @Zargoras und alle:

 

im Prinzip funktioniert dieser Trick (Wertpapiere umbuchen auf das Depot einer anderen Person), um Verluste steuerlich geltend zu machen, wenn der Verkauf wegen der Gebühren nicht lohnt (oder wenn die Gebühren den Verkaufserlös übersteigen und daher der Verlust steuerlich nicht gilt). Die Bank setzt dann als Verkaufspreis den letzten verfügbaren Börsenkurs an. Der Empfänger der Wertpapiere erhält dann diesen fiktiven Verkaufskurs als Einstandspreis.

 

"Als Verkaufskurs der fiktiven Veräußerung wird der niedrigste Börsenkurs des dem Depotübertrag vorangegangenen Geschäftstages angesetzt. Dieser gilt dann ebenso als Kaufkurs für den Empfänger des Wertpapiers."

 

ABER VORSICHT FALLE: Wenn es seit mehr als ca. 30 Tagen keinen Börsenkurs mehr gibt, muß die Bank einen Gewinn (!!) von pauschal 30% der Anschaffungskosten ansetzen, der dann zu versteuern ist (Par. 43a (2) Satz 10 EStG). Ich habe das selbst einmal erlebt; man hat mir den hohen Schaden aus Kulanz ersetzt.

 

"Gemäß § 43a Abs 2 Satz 9 EStG gilt: Zur Ermittlung des Börsenpreises ist der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs anzusetzen; liegt am Vortag eine Notierung nicht vor, so werden die Wirtschaftsgüter mit dem letzten innerhalb von 30 Tagen vor dem Übertragungstag im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt; Entsprechendes gilt für Wertpapiere, die im Inland in den Freiverkehr einbezogen sind oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Nummer 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27)."

 

Vielleicht könnte das @SMTcomdirect  ergänzend zu meiner Aussage eine kurze Auskunft von meinen Freunden (Profis!) in der Steuerabteilung (Grüße, bitte!) einholen und posten? Vielen Dank!

 

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Mullfinger
Autor
2 Beiträge

@Zargoras und @nmh

 

Besten Dank für die Information und Details!

Die Praktiker Aktien werden seit über einem Jahr nicht mehr an der Börse gehandelt.

Von den Wertlosen habe ich ca. 650.000 Stück, letzter Kurs war 0,002 Euro, KW zu ca. 6500 Euro.

Der fiktive Depotwert wird mit 1300 Euro (aufgrund vom letzten Kurs angezeigt). Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste ca. 2000 Euro als Gewinn verbuchen. Wäre scheinbar eine einfach Rechnung. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege...und vorsicht Falle ist im Grunde die beste Aussage 😉

Alternativen ohne "vorsicht Fall" sind willkommen!

Meine Steuerberaterin hatte leider keine Lösung parat.

 

Beste Grüße,

MM