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Kurze Einschätzung und Hilfe nötig bezüglich eines Fondskauf

RoRo
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

gestern hat mich meine Mutter damit überrascht das Sie aufgrund der Empfehlung ihres Anlageberaters Ihren Girobestand bei ING-DIBA in Fonds umverteilt hat.

 

Dafür bräuchte ich bitte kurz eure Hilfe. Insgesamt reden wir von 50 k die umverteilt werden sollen dies ist scheinbar der erste kauf für 10 k gewesen. Ich möchte erstmal alle Käufe am Montag stoppen. Erster Kauf sieh anhang.

 

Meine Mutter ist 67 Jahre alt und ich hätte ihr eher geraten sich nicht mehr in fonds reinzuwagen da Sie keine Lust keine Zeit und keine Nerven hat sich mit der Materie auseinanderzusetzten.

Mein Frage wäre nun ob es ETF mäßig zu dem Verkauften Produkt alternativen gibt? Ich kennen mich mit ETF´s mit Anleihen nicht aus deshalb bräuchte ich kurz eure Hilfe.

Vielen Dank

 

 

 

2020-02-29 11_02_02-M&G (Lux) Optimal Income Fund - A EUR DIS, Fonds, LU1670724456 _ comdirect Infor.png

28 ANTWORTEN

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Ich muss mich hier selber kurz korrigieren:

 

Seit Anfang 2018 ist das Beratungsprotokoll Geschichte. "Jibbet nich mehr".

 

Stattdessen gibt es eine Geeignetheitserklärung.

Dies ist eine in Schritform dem Anleger durch den Anlageberater auszuhändigende Erklärung, in welcher die erbrachte Anlageberatung dargestellt und erläutert wird. Sie klärt bzw. gibt wieder, wie in der Beratung auf die Präferenzen, Anlageziele und sonstige Merkmale des Anlegers eingegangen wurde.

 

Sprich: Wenn die Anlageziele und Präferenzen ein Tagesgeldkonto waren und die Person davon ausging in ein solches Produkt das Geld anzulegen und plötzlich ist es doch kein solches Produkt dann muss sich das a) in der Erklärung wiederfinden, b) muss Einspruch Seitens des Anlegers erhoben werden und c) kann man entsprechend von den Handlungen zurücktreten wenn das Protokoll entsprechende Fehler enthält.

 

Diese Erklärung ist Pflicht. 

In der Erklärung müssen die Berater schriftlich darstellen, weshalb die ausgesprochene Empfehlung (ein bestimmtes Produkt zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen) zum Anleger passt. Das bedeutet, dass der Berater ein Risikoprofil erstellen muss welches zum Anleger passt.

Andererseits muss der Anleger die Funktionsweise und das mit der Empfehlung einhergehende Risiko verstehen können. Dafür muss der Anlageberater die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers, seine Allgemeinbildung in Sachen Finanzen und dessen finanzielle Verhältnisse und Anlageziele erfragen und seine Anlageempfehlung anhand der Angaben überprüfen.

 

Im Klartext heißt das: Wenn sie keinerlei Erfahrung hat kann auch der Berater nichts erschwindeln, sie in eine Risikoklasse mit Aktien einstufen und seinen Wilhelm druntersetzen und loslegen. Er kann natürlich die geringste Risikoklasse wählen und in Anleihen investieren lassen, wie hier geschehen, aber zweifel ich daran dass die Mutter vollumfänglich das Produkt verstanden hat wenn sie davon ausging es wäre ein Tagesgeldkonto oder ähnliches.

 

Ein wichtiger Faktor bei der Erklärung ist in rechtlicher Sicht folgender:

 

"Der Anleger muss die Erklärung vor Abschluss der Wertpapierorder erhalten haben." (in §64 Abs. 4 WpHG [Wertpapierhandelsgesetz, Anm. d. Redaktion ;D] verankert). Früher war es so, dass eine telefonische Beratung möglich war - jedoch das Beratungsprotokoll sofort schriftlich zum Anleger verschickt werden muss und vorher durfte nichts gemacht werden. Der Anleger hatte daraufhin Zeit das Protokoll zu prüfen und zu bestätigen oder Einspruch zu erheben. Wie das heutzutage ist steht hier - kurz und knackig: Nach §83 WpHG besteht eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Das heißt einfach so telefonieren und schon geht's los geht auch nicht - die Gespräche müssen aufgezeichnet werden etc. pp. Siehe hierzu den Link und dann speziell Absatz 3 bis 5.

 

Wir können das ganze noch auf EU-Recht ausweiten: Für die Gesetzestextliebenden unter euch 😉 

 

Auch hier steht, ich brech es mal ganz kurz runter, drin dass die Kreditinstitute (=Anlageberater) dem Kleinanleger (=Privatpersonen o.ä.) ein vollumfängliches Protokoll der Empfehlung zukommen lassen müssen in dem ganz klar drin steht:

- Welche Risikoklasse ist der Anleger

- Welchen Anlagehorizont hat der Anleger

- Welche Ziele hat der Anleger

- Welche Erfahrung hat der Anleger

- Welche persönlichen Umstände hat der Anleger

- Welche Verlusttragfähigkeit hat der Anleger

--> Daraus resultiertend: Welche Empfehlung wird warum ausgesprochen

 

Und nun zitiere ich etwas GANZ WICHTIGES aus Wikipedia zu den Rechtsfolgen: 

 

"Die Geeignetheitserklärung enthält nicht nur die bloße Feststellung, dass ein Finanzinstrument geeignet ist. Das WpHG verlangt ausdrücklich, dass sie auch die Begründung mit einschließen muss, warum das Finanzinstrument geeignet ist, also inwiefern der Anlageberater die Auswahl der Finanzinstrumente auf die Kundenwünsche abgestimmt hat. Dazu muss er die Eigenschaften des Finanzinstruments qualitativ mit den Kundenangaben abgleichen. Fehlt eine schriftliche Geeignetheitserklärung oder wurde sie nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so handeln Kreditinstitute ordnungswidrig (§ 120 Abs. 8 Nr. 41 WpHG). Die Geeignetheitserklärung kann dem Anleger im zivilrechtlichen Streitfall als Beweismittel dienen, wenn sich aus ihr ergibt, dass das empfohlene Finanzinstrument für den Kunden nicht geeignet war."

 

Ich sag es mal so: Wir bewegen uns nun in einem Bereich in dem wir hier nicht wirklich mehr helfen können es sei denn wir haben Anwälte unter uns.

Das Problem das ich sehe ist dass deine Mutter womöglich nicht umfangreich genug beraten wurde. Sie hat das Protokoll, sie muss entscheiden ob das, was da drin steht, auch so richtig ist wie sie es verstanden hat und nun ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wurden. Wenn nicht gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1) Mit dem Berater sprechen, alles rückgängig machen lassen (zu Lasten anderer natürlich), selbstständig neu anlegen (mit deiner Hilfe @RoRo )

2) Einen Anwalt suchen und notfalls Klage einreichen (falls er sich z.B. weigert das Rückgängig zu machen oder euch weitere Kosten dafür aufdrücken will)

 

Diese Sachen KÖNNEN wir NICHT wissen oder beantworten. Dürfen wir nicht mal. Deshalb trete ich an dieser Stelle in den Hintergrund, denn eine Rechtsberatung liegt mir fern (kann und darf nicht).

Kläre erst mal diese wichtigen Sachen @RoRo und wenn das geklärt ist (zum Beispiel wurde sie richtig beraten? Wurden ihre Wünsche umgesetzt? Hat der Berater eine Vollmacht und wenn ja warum? Vollmacht wiederrufen, die ganzen Sachen) dann helfe ich natürlich gerne passende ETFs oder Fonds für deine Mutter entsprechend ihrer Wünsche und Ziele auszusuchen.

 

Bis dahin viel Erfolg!

Beste Grüße

Tobias

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Antonia
Mentor ★★★
3.066 Beiträge

"Sie dachte, dass das Geld in ein Tageskonto geht"

 

Ganz ehrlich, das halte ich für äußerst unwahrscheinlich!

Das weiß ja schon jeder Privatmensch, dass man dafür keinen "Bank(be)rater" braucht. Erst recht eine immer noch selbständig tätige erfahrene Frau!

Vielleicht ist das auch nur (hoffentlich) ein Kommunikationsmissverständnis zw Mutter u Sohn?

 

Wünsche jedenfalls das Allerbeste!

Antonia

Grüße von Antonia
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Zilch
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8.174 Beiträge

@Antonia  schrieb:

"Sie dachte, dass das Geld in ein Tageskonto geht"

 

Ganz ehrlich, das halte ich für äußerst unwahrscheinlich!

Das weiß ja schon jeder Privatmensch, dass man dafür keinen "Bank(be)rater" braucht. Erst recht eine immer noch selbständig tätige erfahrene Frau!

Vielleicht ist das auch nur (hoffentlich) ein Kommunikationsmissverständnis zw Mutter u Sohn?

 

Wünsche jedenfalls das Allerbeste!

Antonia


Deshalb können wir vorerst nicht weiterhelfen - es sei denn man ist Anwalt. Ich reite zwar gern auf meinen Rechten rum und nutze sie, aber das ist nicht dasselbe 😉

Man kann hier einfach nur spekulieren - und das hilft keinem weiter. Es muss also grundlegend erst mal was geklärt werden bevor wir hier weiterhin womöglich unrechtens auf den Berater einprügeln (obwohl, die meisten Berater sind Haie also.... irgendwie hat er's wahrscheinlich doch verdient ;D).

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RoRo
Autor ★★
16 Beiträge

@Antonia  schrieb:

"Sie dachte, dass das Geld in ein Tageskonto geht"

 

Ganz ehrlich, das halte ich für äußerst unwahrscheinlich!

Das weiß ja schon jeder Privatmensch, dass man dafür keinen "Bank(be)rater" braucht. Erst recht eine immer noch selbständig tätige erfahrene Frau!

Vielleicht ist das auch nur (hoffentlich) ein Kommunikationsmissverständnis zw Mutter u Sohn?

 


Das kann sehr gut sein bezüglich der Kommunikation. 

Erst sage mir meine Mutter der Berater hat sich auf negativzinsen berufen, jetzt sinds mitlerweile die depotgebühren die bei der ING-Diba anfallen sollen? Ich habe lediglich Kontoführungsgebühren bei der ING-Diba gefunden. 

Naja ich kenne meine Mutter ja schon ne weile deshalb hör ich mir an was der Berater sagt um was es eigentlich geht. 

Meine Mutter hat keine lust und Zeit sich um solche dinge zu kümmern, deshalb ist grundsätzlich ein Berater der dafür auch geld bekommen soll in Ordnung.

 

Aber bei 50k mal schnell am Telefon paar Fonds verkaufen des ist mir einfach zu wenig Beratung.

GetBetter
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7.867 Beiträge

@RoRo  schrieb:

Das kann sehr gut sein bezüglich der Kommunikation. 

Erst sage mir meine Mutter der Berater hat sich auf negativzinsen berufen, jetzt sinds mitlerweile die depotgebühren die bei der ING-Diba anfallen sollen? Ich habe lediglich Kontoführungsgebühren bei der ING-Diba gefunden. 


Ich kann bestätigen:

Bei der ING fallen keine Depotgebühren an.

Girokonto kostet ab 01.05.2020 4,90 € pro Monat falls nicht mind. 700 € monatlich eingehen.

RoRo
Autor ★★
16 Beiträge

Updat

 

So der Ordnung halber noch kurz der Bericht wie es heute im Gespräch mit dem Finanzberater gelaufen ist. 

Die Sachlage hat sich doch mal wieder anders dargestellt als im ersten Moment für mich angenommen.

 

Die Beratung meiner Mutter erfolgt nicht allein am Telefon. Sondern durchaus vor Ort in den Geschäftsräumen des Beraters.

Er wusste doch relativ genau wie die komplette Vermögenslage meiner Mutter ist und hat sich somit ein durchaus umfassendes Bild der monetären Situation gemacht.

Es handelt sich nicht um die ING-DIBA sondern um ein Depot bei der DAB bei welchem künftig Gebühren anfallen.

 

Folgendes wurde nun Vereinbart:

- alle weitern käufe wurden gesoppt

- Vollmacht bezüglich der Konten schau ich mir nochmal mit meiner Mutter zusammen in Ruhe an. 

- Übriges Geld wird auf ein Tagesgeldkonto überwiesen

- Beim Kauf sind keine Ausgabeaufschläge angefallen. Somit hält sich der Schaden in grenzen.  Die Fonds bleiben erstmal bestehen und werden halt mit den hohen Verwaltungsgebühren fortgeführt.  

 

Glücklich bin ich nicht gerade über den allgemeinen Verlauf und das man jetzt erstmal zwei Fonds an der Backe hat. Wenn Ausgabeaufschläge angefallen wären hätte ich mit Sicherheit etwas mehr Rabatz gemacht aber so passt es erstmal.

 

Dank für eure Hilfe und Einschätzung. Kann ich den Beitrag irgend wie schließen?

 

LG

 

t.w.
Legende
5.079 Beiträge

@Zilch  schrieb:

So direkt gibt es diese Mischsachen nicht als ETF, zumindest ist mir in den Jahren nichts dergleichen untergekommen.


Auch wenn das für den Thread nicht mehr relevant ist, vielleicht liest ja mal jemand nach, den's interessiert: Comstage hat mit den Vermögensstrategie-ETFs drei Produkte auf dem Markt, die in Aktien und Anleihen (und einen Miniteil Rohstoffe) investieren. https://www.justetf.com/de/find-etf.html?query=verm%C3%B6gensstrategie 

 

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Vielen Dank @t.w. - zukünftig frag ich dich wenn ich was suche, du findest alles 😛

 

@RoRo Zum Glück konnte sich das etwas klären. Sobald du alles mit deiner Mutter geklärt hast kannst du gerne einen neuen Thread starten und noch mal nachfragen 🙂

 

Bis dahin viel Erfolg! 🙂

 

PS: Nein, mir ist nicht bekannt dass du einen Thread schließen kannst, macht aber ja auch nichts 🙂 

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GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Zilch  schrieb:

PS: Nein, mir ist nicht bekannt dass du einen Thread schließen kannst, macht aber ja auch nichts 🙂 


Ich fände es sowieso sinnvoll wenn evtl. Zusatzfragen hier gestellt würden und nicht in einem neuen Thread.

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