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Kirchensteuerabzug

43 ANTWORTEN

KeepMoving
Mentor ★
1.201 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

auch dann erfolgt eine Abfrage erst gegen Ende des 3. Quartals. Wenn er im Oktober 2020 eröffnet hat, also im September 2021.


Hallo @ehemaliger Nutzer 

wenn ich noch eine kleine Frage hinterher schieben darf:

 

Heißt das auch, dass die comdirect dann die Kirchensteuer im Nachhinein noch verrechnet, sollten bei so einem geschilderten Fall bis zum Zeitpunkt der Abfrage Steuern auf Kapitalerträge anfallen?

 

Danke und Gruß

KM

“There is nothing wrong with a ‘know nothing’ investor who realizes it. The problem is when you are a ‘know nothing’ investor but you think you know something.” W.B.

baha
Mentor ★★★
2.784 Beiträge

Würde in so einem Fall schwer dazu raten, eine Steuererkläung abzugeben mit Anlage KAP. Genaugenommen ist man dazu sogar verpflichtet, wie oben schon geschrieben (Kapitalerträge ohne abgeführte Kirchensteuer führen zur Erklärungspflicht). Da die Abgabefrist für die Steuererklärung deutlich vor dem "Ende des 3. Quartals" liegt, sehe ich da keinen Weg drumherum.

 

Außer Comdirect würde sich auf Kundenanfrage zu einer anlassbezogenen Abfrage durchringen. Scheint allerdings ja nicht der Fall zu sein...

 

Bei entsprechender Menge von Wertpapiergeschäften will ich aber lieber nicht wissen, was da für eine Flut von Stornos und neuen Steuerabrechnungen in der Postbox landet 🙈

KeepMoving
Mentor ★
1.201 Beiträge

@baha 

Ich habe hier einen Fall im Umfeld, wo das Depot Ende 2020 eröffnet wurde, die ersten Kapitalerträge aber erst in den nächsten Wochen anfallen (Ausschüttung).

Somit bliebe ja eigentlich Zeit bis zur Steuererklärung 2021 (bzw. dann für das Jahr 2020).

Ich würde eigentlich fast davon ausgehen, dass die comdirect für dieses Jahr nach der Abfrage in Q3 die Kirchensteuer "gerade zieht" und im Nachhinein korrekt verrechnet, da doch der Broker dazu verpflichtet ist die Kirchensteuer für die Kunden abzuführen.

Vielleicht kann @ehemaliger Nutzer ja noch kurz für Aufklärung sorgen.

 

Schade, dass die comdirect bei Eröffnung eines Depots anscheinend nicht einfach eine anlassbezogene Abfrage durchführt und fertig. So kenne ich es mittlerweile von anderen Finanzinstituten.

 

Grüße

KM

“There is nothing wrong with a ‘know nothing’ investor who realizes it. The problem is when you are a ‘know nothing’ investor but you think you know something.” W.B.

KeepMoving
Mentor ★
1.201 Beiträge

Nachtrag:

 

gerade Info bekommen:

es scheint wohl so zu sein, dass eine anlassbezogene Abfrage erfolgt, wenn man einen Nachweis der Kirchensteuerpflicht an die comdirect sendet.

Nach der Abfrage gilt dann der Status der Kirchensteuerpflicht rückwirkend ab 1.1. des aktuellen Jahres.

 

Schöner wäre definitv wenn bei Depoteröffnung einfach auch die Abfrage erfolgen würde.

Gut, dass ich mit Kirchensteuer nix am Hut habe.  Smiley (fröhlich)

“There is nothing wrong with a ‘know nothing’ investor who realizes it. The problem is when you are a ‘know nothing’ investor but you think you know something.” W.B.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @KeepMoving,

 

am Ende des 3. Quartals eines jeden Jahres erfolgt eine Regelabfrage bzgl. der Kirchensteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Merkmal, welches uns in diesem Zusammenhang gemeldet wird, gilt ab dem 01.01. des Folgejahres.

 

Im Rahmen von Kontoneueröffnungen können wir auf ausdrücklichen Kundenwunsch eine einmalige Abfrage beim BZSt. veranlassen. Sollte uns ein Positivmerkmal gemeldet werden, erfolgt eine nachträgliche Steuerneuberechnung für alle Geschäfte des laufenden Jahres unter Abzug von Kirchensteuer.

 

Bei Austritten aus der Kirche spielt der Zeitpunkt des Austritts eine Rolle. Ist dieser im laufenden Jahr erfolgt, wird keine Anlassabfrage vorgenommen. Eine Korrektur eventuell zu viel gezahlter Kirchensteuer kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft werden.

 

Ist der Austritt im 4. Quartal erfolgt, kann uns eine Kopie des Austrittsbeleges übermittelt werden. Damit würden wir eine Abfrage am Anfang des Folgejahres veranlassen. Hintergrund: Austritte im 4. Quartal werden nicht mehr von der Regelabfrage erfasst und es würde im folgenden Jahr erneut Kirchensteuer einbehalten.

 

Für Austritte in den Vorjahren erfolgt nach Vorlage der Austrittsbestätigung ebenfalls eine Anlassabfrage mit anschließender Neuberechnung und Steuererstattung für das laufende Jahr.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

Fritzla83
Autor ★★
37 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  Das würde ich gerne bei mir veranlassen. Welches Stichwort muss ich an den Kundenservice schreiben, damit dies wirklich durchgeführt wird und ich nicht wieder die Standard Antwort bekomme? Oder kann ich dir eine PN mit meiner Zugangsnummer zukommen lassen?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Fritzla83,

 

wenn du dich in deiner Nachricht aus dem Persönlichen Bereich über das Kontaktformular an meiner Wortwahl orientierst, sollte das schon klappen. 😉

Beste Grüße

Jan-Ove

KeepMoving
Mentor ★
1.201 Beiträge

Hallo@SMT_Jan-Ove ,

danke! Das war eine ausführliche und hilfreiche Aufklärung.

 

Grüße

KM

“There is nothing wrong with a ‘know nothing’ investor who realizes it. The problem is when you are a ‘know nothing’ investor but you think you know something.” W.B.

Fritzla83
Autor ★★
37 Beiträge

Muss mich leider nochmal melden. Hab mich am 04.02 per E-Mail an den Kundenservice gewendet. Es wurde an die zuständige Fachabteilung im Hause weitergeleitet, seitdem hat sich nix mehr getan. Anscheinend ist das wohl doch schwieriger als gedacht. Ich hab den Kundenservice nochmal angeschrieben. Evtl. bringt es ja was. Kann nur empfehlen die Depoteröffnung NICHT im 4. Quartal zu machen, sonst steckt man genau in diesem blöden Zeitraum drin und muss dann "hinter her rennen".

KeepMoving
Mentor ★
1.201 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Hallo @KeepMoving,

 

am Ende des 3. Quartals eines jeden Jahres erfolgt eine Regelabfrage bzgl. der Kirchensteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Merkmal, welches uns in diesem Zusammenhang gemeldet wird, gilt ab dem 01.01. des Folgejahres.

 

Im Rahmen von Kontoneueröffnungen können wir auf ausdrücklichen Kundenwunsch eine einmalige Abfrage beim BZSt. veranlassen. Sollte uns ein Positivmerkmal gemeldet werden, erfolgt eine nachträgliche Steuerneuberechnung für alle Geschäfte des laufenden Jahres unter Abzug von Kirchensteuer.


Hallo @SMT_Jan-Ove ,

 

leider ist es eine "never ending story" mit der Kirchensteuer.

Die erste Antwort vom Kundenservice deckt sich noch mit Deiner.

Abfrage erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch, dann Steuerneuberechnung für das laufende Jahr etc. und es wurde zusätzlich nach einer Bescheinigung gefragt, auf der das Kirchensteuermerkmal erkennbar ist, worauf danach die Abfrage erfolgen sollte.

Warum eine Bescheinigung weiss ich nicht, es geht doch gerade darum, dass das Kirchensteuermerkmal abgefragt werden soll.

Nun gut, Bescheinigung besorgt, in dem Fall die "Auskunft zur elektr. Lohnsteuerkarte", auf der das K.-Merkmal eindeutig erkennbar ist.

Nach einer Weile dann die nächste, leider diesmal (Standard-) Rückmeldung, dass die Abfrage einmal jährlich im Herbst efolgt und der Status dann ab dem Folgejahr gilt etc. und man das selber über seine Steuererklärung regeln soll.

 

Einerseits ist das ganze nicht für mich, andererseits habe ich jemandem versprochen mich darum zu kümmern.

Hast Du vielleicht noch einen Tipp, wie ich das ganze mal zuende bringen kann?

Wenn jemand in Q4 sein Konto eröffnet, so hat er/sie bis zu 15 Monate (!) nicht den richtigen Kirchensteuerstatus bei Euch eingetragen.

Dazu kommt ja noch, dass man bei Euch ja einen Freibetrag eingerichtet hat, der für diese Zeit für die Kirchensteuer ja dann auch nicht gilt, wenn man diese selber abführen soll.

Das erscheint mir alles doch sehr merkwürdig, denn, ganz ehrlich, ich kenne das von anderen Anbietern anders, da wird das ganze ganz einfach ohne Probleme bei Depoteröffnung erledigt, sofern man ganz simpel einfach ein kleines Häkchen setzt.

 

Ich weiss, Du bist im SMT-Team und nicht im Kundenservice. Leider bist Du gerade sowas wie die letzte Hoffnung für irgendeinen weiteren Tipp.

 

@Fritzla83 

Wie Du siehst bist Du nicht allein. Es ist ein wenig zum verzweifeln und überraschend kompliziert...Frage mich wie alle anderen das machen, die in einem Q4 ihr Depot eröffnet haben. Die Bank muss ja die Steuern auf Kapitalerträge abführen, aber die Leute mit "Q4-Konto" machen das erstmal für bis zu 15 Monate dann doch selbst?

Habe ich jedenfalls noch nie von gehört...

 

Viele Grüße

KM

 

 

 

 

“There is nothing wrong with a ‘know nothing’ investor who realizes it. The problem is when you are a ‘know nothing’ investor but you think you know something.” W.B.